Rechtsprechung
   SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,63304
SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12 (https://dejure.org/2013,63304)
SG Hannover, Entscheidung vom 01.03.2013 - S 2 KR 657/12 (https://dejure.org/2013,63304)
SG Hannover, Entscheidung vom 01. März 2013 - S 2 KR 657/12 (https://dejure.org/2013,63304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,63304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 KHEntgG; § 108 Nr. 2 SGB V; § 109 Abs. 4 S. 3 SGB V
    Anspruch eines Klinikums auf Vergütung für Leistungen stationärer Krankenhausbehandlung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Klinikums auf Vergütung für Leistungen stationärer Krankenhausbehandlung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Aufgrund des koordinationsrechtlichen Gefüges scheidet eine Regelung durch Verwaltungsakt aus (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 16.05.2012, B 3 KR 14/11 R mit weiteren Nachweisen zur diesbezüglichen ständigen Rechtsprechung).

    Hinsichtlich der Frist des § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V hat das BSG in den Entscheidungen vom 16.05.2012 (Az: B 3 KR 12/11 R, B 3 KR 14/11 R) klargestellt, dass diese lediglich für die dritte Stufe des (formalen) Prüfverfahrens greift.

    Seitens der Beteiligten werden diesbezüglich weder vorprozessual noch im Laufe des Gerichtsverfahrens Rügen erhoben (siehe dazu: BSG, Urt. v. 16.05.2012, B 3 KR 14/11 R).

    Mangels erfolgter Rüge sieht sich die erkennende Kammer nicht dazu veranlasst diesbezüglich weitere Unterlagen anzufordern bzw. Ermittlungen anzustellen (zum Umstand, dass das Gericht mangels entsprechenden Vortrags keine Ermittlungen "ins Blaue hinein" anstellen muss: BSG, Urt. v. 16.05.2012, B 3 KR 14/11 R; allgemein: Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10.A. 2012, § 103, Rn. 4, 7ff).

    Die grundsätzlich bestehende Verpflichtung zur beschleunigten Rechnungsabwicklung besteht nicht lediglich auf Seiten der Krankenkassen sondern gilt auch für die Krankenhäuser (BSG, Urt. v. 16.05.2012, B 3 KR 14/11 R, mwN auf die ständige Rspr.).

    Diese Vorgehensweise kann nach Auffassung der Kammer als Ausdruck der den Krankenkassen auferlegten Verpflichtung zur beschleunigten Rechnungsabwicklung verstanden werden (zu letzterer: BSG, Urt. v. 16.05.2012, B 3 KR 14/11 R, mwN auf die ständige Rspr.).

    Die erkennende Kammer sieht in diesem Ergebnis kein Widerspruch zu der Entscheidung des BSG mit Urteil vom 16.05.2012 (B 3 KR 14/11 R- Rn. 17 und 23 aE- juris).

    In der Folge würde das Gericht erstmals die von der Beklagten vereitelte aber an sich gebotene Amtsermittlung im gerichtlichen Verfahren vornehmen und dadurch nachhaltig in den Abrechnungsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen eingreifen (siehe für die Begrenzung der Amtsermittlungspflicht bei Verstoß gegen die Frist des § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V: BSG, Urt. v. 16.05.2012, B 3 KR 14/11 R).

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 11/09 R

    Krankenhausträger - Geltendmachung einer weiteren Vergütung gegenüber

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Die Beklagte ist der Ansicht, die Rechtsprechung des BSG (B 1 KR 11/09 R und B 3 KR 12/08 R) zum Ausschluss von Nachberechnungen auf der Grundlage von Treu und Glauben sei zu berücksichtigen; zwar handele es sich vorliegend nicht um eine Nachberechnung, doch seien die Grundsätze zu übertragen; zur professionellen Zusammenarbeit gehöre es auch das MDK- Prüfverfahren zeitnah abzuschließen, nach Ablauf von 6 Wochen könne die Klägerin nicht mehr auf Zahlung bestehen; der Beklagten sei es dann nicht mehr zuzumuten, sich erneut mit dem Fall zu befassen.

    Soweit sich die Beklagte an dieser Stelle auf die in der Rechtsprechung zur nachträglichen Rechnungsstellung enthaltenen Gedankengänge beruft (BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 3 KR 12/08 R; Urt. v. 08.09.2009, B 1 KR 11/09 R), kann sie daraus im vorliegenden Fall keine für sie günstige Rechtsfolge herleiten.

    Im Ergebnis hätte es sich der Beklagte in Kenntnis der gegenseitigen Interessenstruktur (siehe BSG, Urt. v. 08.09.2009, B 1 KR 11/09 R) aufdrängen müssen, dass ein derartiges Vorgehen -zumal es seitens der Beklagte in großer Zahl hinsichtlich diverser Abrechnung angewandt wurde- seitens der Leistungserbringer nicht akzeptiert würde.

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Die Beklagte ist der Ansicht, die Rechtsprechung des BSG (B 1 KR 11/09 R und B 3 KR 12/08 R) zum Ausschluss von Nachberechnungen auf der Grundlage von Treu und Glauben sei zu berücksichtigen; zwar handele es sich vorliegend nicht um eine Nachberechnung, doch seien die Grundsätze zu übertragen; zur professionellen Zusammenarbeit gehöre es auch das MDK- Prüfverfahren zeitnah abzuschließen, nach Ablauf von 6 Wochen könne die Klägerin nicht mehr auf Zahlung bestehen; der Beklagten sei es dann nicht mehr zuzumuten, sich erneut mit dem Fall zu befassen.

    Soweit sich die Beklagte an dieser Stelle auf die in der Rechtsprechung zur nachträglichen Rechnungsstellung enthaltenen Gedankengänge beruft (BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 3 KR 12/08 R; Urt. v. 08.09.2009, B 1 KR 11/09 R), kann sie daraus im vorliegenden Fall keine für sie günstige Rechtsfolge herleiten.

    Aus der Rechtsprechung des BSG ergibt sich zudem, dass die Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen in partnerschaftlicher Weise zu gegenseitiger Rücksichtnahme nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichten und dass diese Sonderrechtsbeziehung auch wechselseitig bestehende Ansprüche begrenzen kann (BSG, Urt. v. 22.06.2010, B 1 KR 1/10 R mwN, BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 3 KR 12/08 R).

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Zu berücksichtigen sind die bestehenden bereichsspezifischen Besonderheiten in den Leistungsbeziehungen zwischen Krankenkasse und Krankenhaus, welche durch eine ständige professionelle Zusammenarbeit innerhalb eines dauerhaften Vertragsrahmens geprägt sind (BSG, Urt. v. 22.06.2010, B 1 KR 1/10 R).

    Aus der Rechtsprechung des BSG ergibt sich zudem, dass die Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen in partnerschaftlicher Weise zu gegenseitiger Rücksichtnahme nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichten und dass diese Sonderrechtsbeziehung auch wechselseitig bestehende Ansprüche begrenzen kann (BSG, Urt. v. 22.06.2010, B 1 KR 1/10 R mwN, BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 3 KR 12/08 R).

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - L 5 KR 119/08

    Rechtshängigkeitszinsen - keine modifizierten Verzugszinsen - Krankenkasse -

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Eine Begrenzung des Anspruchs auf Prozesszinsen in Höhe des Anspruchs auf Verzugszinsen scheidet aus (so auch SG Hannover, Urt. v. 31.01.2012, S 44 KR 290/11; anders: Schleswig- Holsteinisches LSG, Urt. v. 14.01.2010, L 5 KR 119/08), da Verzugszinsen wesensverschieden zu Prozesszinsen sind (Ernst in: Münchener Kommentar zum BGB, 6.A., 2012, § 291, Rn. 1).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Für die Zeit ab dem 23.07.2012 (Beginn der Rechtshängigkeit) folgt der Anspruch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V iVm § 291, 288 Abs. 1 BGB (zur Anwendung des § 291 BGB auf Leistungserbringerstreitigkeiten: BSG, Urt. v. 04.03.2004, B 3 KR 4/03 R; zur Höhe, BSG, Urt. v. 08.09.2009, B 1 KR 8/09 R).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Für die Zeit ab dem 23.07.2012 (Beginn der Rechtshängigkeit) folgt der Anspruch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V iVm § 291, 288 Abs. 1 BGB (zur Anwendung des § 291 BGB auf Leistungserbringerstreitigkeiten: BSG, Urt. v. 04.03.2004, B 3 KR 4/03 R; zur Höhe, BSG, Urt. v. 08.09.2009, B 1 KR 8/09 R).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Bei einem derart schwerwiegenden Verstoß gegen die wechselseitig bestehenden im dauerhaften Vertragsrahmen professioneller Zusammenarbeit zu berücksichtigenden Interessen, verliert die Beklagte ihr Recht Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch geltend zu machen und einen Erstattungsanspruch durchzusetzen (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation, BSG, Urt. v. 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Zumal im Rahmen der bestehenden Sonderrechtsbeziehung zwischen den Leistungserbringern und der Krankenkasse die Beklagte als "Herrin" des Begutachtungsverfahrens fungiert (BSG, Urt. v. 28.02.2007, B 3 KR 12/06) und durch konkrete Ausgestaltung des Verfahrens darauf hinwirken muss, dass eine umfassende Tatsachengrundlage für die Überprüfung einer Krankenhausbehandlung besteht.
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 1/08 KR R

    Krankenversicherung - nachträgliche Beanstandung der Krankenkasse gegen die

    Auszug aus SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12
    Die Garantie zur vollständigen Nachprüfung eines Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht findet allerdings seine Einschränkung dort, wo Beteiligte ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen (Leitherer, aaO, Rn. 16; BSG, Urte. v. 20.11.2008, B 3 KN 1/08 KR R, B 3 KN 4/08 KR R).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/08 KR R

    Krankenversicherung - Abrechnungsstreit zwischen Krankenkasse und Krankenhaus -

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 16/11 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Vergütung für Abgabe von Arzneimitteln -

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht