Rechtsprechung
SG Hannover, 04.02.1976 - S 10 Ka 12/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 33 Abs. 1 BerufsO; § 557 Abs. 3 RVO; § 368n Abs. 1 S. 4 RVO; Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG
Übernahme der Unfallversorgung durch die kassenärztliche Bundesvereinigung; Vergütung ärztlicher Leistungen; Anspruch auf Berichtigung der Honorarabrechnung eines Arztes; Gliederung der Gebührenordnung für Ärzte; Beschränkung eines Arztes auf ein Fachgebiet; Erbringung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der Unfallversorgung durch die kassenärztliche Bundesvereinigung; Vergütung ärztlicher Leistungen; Anspruch auf Berichtigung der Honorarabrechnung eines Arztes; Gliederung der Gebührenordnung für Ärzte; Beschränkung eines Arztes auf ein Fachgebiet; Erbringung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1168
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65
RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur …
Auszug aus SG Hannover, 04.02.1976 - S 10 Ka 12/74
Diese Handhabung entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach ärztliche Leistungen außerhalb des Fachgebietes keine kassen- bzw. vertragsärztlichen Leistungen sind und daher grundsätzlich nicht honoriert zu werden brauchen (BSGE 23, 97; 30, 83).Allerdings ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts zu berücksichtigen, daß angesichts der Vielgestaltigkeit der dem Arzt in seiner täglichen Praxis unterkommenden Behandlungsfälle eine starre Grenze zwischen den einzelnen ärztlichen Fachgebieten nicht gezogen werden kann, vielmehr aus Bedürfnissen der Praxis eine gewisse Toleranzbreite zugestanden werden muß (BSGE 23, 97, 102 f).
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus SG Hannover, 04.02.1976 - S 10 Ka 12/74
Diese Fachgebietsabgrenzung genügt nach dem sogenannten Facharztbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1972 als Satzungsrecht zwar formellrechtlich nicht den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 33, 125). - BSG, 13.11.1974 - 6 RKa 33/73
Verfassungswidrige Regelung - Übergangszeit - Laborarzt - Fachgebiet - …
Auszug aus SG Hannover, 04.02.1976 - S 10 Ka 12/74
Die dem niedersächsischen Gesetzgeber für den Erlaß eines entsprechenden Gesetzes einzuräumende Frist ist noch nicht abgelaufen (zur Bemessung der Übergangszeit vgl. BSG, Urteil vom 13.11.1974 - 6 RKa 33/73 -, NJW 75, 1479); die gesetzgeberische Arbeit (zu deren Stand vgl. Eberhard, DÄ 75, 3057, 3058 ff) ist bei der zu regelnden Materie und wegen der wünschenswerten Abstimmung mit den anderen Landesgesetzgebern besonders zeitraubend.
- BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 14/72
Auszug aus SG Hannover, 04.02.1976 - S 10 Ka 12/74
Bis zum Tätigwerden des Landesgesetzgebers besteht jedoch insoweit kein rechtloser Zustand, vielmehr sind die in den Satzungen der Ärztekammern enthaltenen Fachgebietsabgrenzungen für eine bemessene Übergangszeit weiterhin anwendbar (BSG, Urteil vom 18.9.1973 - 6 RKa 16/72 -, NJW 74, 617). - BSG, 23.09.1969 - 6 RKa 17/67
Auszug aus SG Hannover, 04.02.1976 - S 10 Ka 12/74
Diese Handhabung entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach ärztliche Leistungen außerhalb des Fachgebietes keine kassen- bzw. vertragsärztlichen Leistungen sind und daher grundsätzlich nicht honoriert zu werden brauchen (BSGE 23, 97; 30, 83). - BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 16/72
Auszug aus SG Hannover, 04.02.1976 - S 10 Ka 12/74
Bis zum Tätigwerden des Landesgesetzgebers besteht jedoch insoweit kein rechtloser Zustand, vielmehr sind die in den Satzungen der Ärztekammern enthaltenen Fachgebietsabgrenzungen für eine bemessene Übergangszeit weiterhin anwendbar (BSG, Urteil vom 18.9.1973 - 6 RKa 16/72 -, NJW 74, 617).