Rechtsprechung
SG Hannover, 25.07.2018 - S 35 KA 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise bei der Gebührennummer IP-5 (Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren mit aushärtenden Kunststoffen)
- IWW
§ 106 SGB V
SGB V - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise bei der Gebührennummer IP-5 (Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren mit aushärtenden Kunststoffen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 16 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Zahnärzte: Prüfung einer einzelnen Leistung (IP-5 BEMA-Z)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 25.07.2015 - S 35 KA 2/16
- SG Hannover, 25.07.2018 - S 35 KA 2/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 42/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94
Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung …
Auszug aus SG Hannover, 25.07.2018 - S 35 KA 2/16
Die im Rahmen der intellektuellen Prüfung von dem Beklagten dargelegte Unwirtschaftlichkeit der Abrechnung durch den sehr oft innerhalb einer kurzen Zeit wiederholten Ansatz der IP-5 ohne ausreichende Dokumentation in den Behandlungsunterlagen bezüglich der medizinischen Notwendigkeit erfordert auf Seiten des Klägers grundsätzlich eine konkrete Einlassung im Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Praxisbesonderheit (vgl. BSG Urteil vom 15.11.1995, Az. 6 RKa 58/94 RdNr. 26 zitiert nach juris). - BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59
Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen …
Auszug aus SG Hannover, 25.07.2018 - S 35 KA 2/16
Die Anerkennung kompensatorischer Einsparungen setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts voraus, dass zwischen dem Mehraufwand auf der einen und den Kostenunterschreitungen auf der anderen Seite ein kausaler Zusammenhang besteht (BSGE 17, 79 (86)). - BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92
RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung
Auszug aus SG Hannover, 25.07.2018 - S 35 KA 2/16
Der Beweiswert der Statistik wird eingeschränkt oder aufgehoben, wenn bei der geprüften Arztpraxis besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende Umstände vorliegen, die für eine zum Vergleich herangezogene Gruppe untypisch sind (BSGE 74, 70 (73)). - BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 34/90
Unwirtschaftlichkeit - Kassenarzt - Statistische Prüfung
Auszug aus SG Hannover, 25.07.2018 - S 35 KA 2/16
Diese Tatsachen müssen vielmehr bewiesen werden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 11, Seite 55 (59)). - BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86
Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung
Auszug aus SG Hannover, 25.07.2018 - S 35 KA 2/16
Im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung ist bedingt durch die weitgehende Übereinstimmung des Leistungsspektrums und die Beschränkung der Wirtschaftlichkeitsprüfung auf einen relativ eng begrenzten Leistungsbereich als Vergleichsgruppe die Gruppe der Vertragszahnärzte in Niedersachsen heranzuziehen (vgl. BSGE 62, 24 (28)).
- SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19
Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Vertragszahnarztes
Generell ist dies bei einem anderen Patientenzuschnitt gegenüber der Regelpraxis oder bei einem speziellen Leistungsangebot, das auf der Qualifikation des Arztes beruht (besondere Untersuchungsund Behandlungsmethoden), der Fall (vgl. BSGE 74, 70; SG Hannover, Urteil vom 25.07.2018, Az S 35 KA 2/16).Die Sozialgerichte haben sich wiederholt mit einem solchen Vortrag befasst und übereinstimmend die Auffassung vertreten, hierdurch sei generell ein erhöhter, medizinisch indizierter Bedarf für die Erbringung (zahn-)ärztlicher Leistungen nicht gerechtfertigt, da kein Anhaltspunkt dafür bestehe, dass die Herkunft der Patienten einen erhöhten Behandlungsbedarf nach sich ziehe und im Regelfall von einer normalen zahnmedizinischen Versorgung auszugehen sei (…BSG SozR 3-2500, § 106, Nr. 49, S. 259; SG Hannover, Urteil vom 25.07.2018, Az S 35 KA 2/16; SG A-Stadt, Urteil vom 25.10.2017, Az S 38 KA 5022/17).