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SG Hildesheim, 07.04.2008 - S 11 U 131/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus SG Hildesheim, 07.04.2008 - S 11 U 131/03
Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat ( BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286 ) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten. - BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
Auszug aus SG Hildesheim, 07.04.2008 - S 11 U 131/03
Das ist nicht schon immer dann der Fall, wenn der Unfall eine von mehreren mitwirkenden Ursachen gewesen ist, die zu einem Körperschaden geführt haben, sondern nur dann, wenn dem Unfall wegen seiner Beziehung zu diesem Schaden unter den Ursachen eine wesentliche Bedeutung zukommt ( BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245 ) . - BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
Auszug aus SG Hildesheim, 07.04.2008 - S 11 U 131/03
Das ist nicht schon immer dann der Fall, wenn der Unfall eine von mehreren mitwirkenden Ursachen gewesen ist, die zu einem Körperschaden geführt haben, sondern nur dann, wenn dem Unfall wegen seiner Beziehung zu diesem Schaden unter den Ursachen eine wesentliche Bedeutung zukommt ( BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245 ) . - BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus SG Hildesheim, 07.04.2008 - S 11 U 131/03
Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat ( BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286 ) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten. - BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56
Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen …
Auszug aus SG Hildesheim, 07.04.2008 - S 11 U 131/03
Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat ( BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286 ) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.