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   SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11 ER   

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https://dejure.org/2011,8003
SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11 ER (https://dejure.org/2011,8003)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11 ER (https://dejure.org/2011,8003)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - S 55 AS 1910/11 ER (https://dejure.org/2011,8003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II; § 12 Abs. 1c VVG
    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers gegenüber einem Sozialhilfeträger auf Übernahme von Beitragsrückständen bei seiner privaten Krankenversicherung; Berücksichtigung eines drohenden Verlustes des Krankenversicherungsschutzes eines Sozialhilfeempfängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers gegenüber einem Sozialhilfeträger auf Übernahme von Beitragsrückständen bei seiner privaten Krankenversicherung; Berücksichtigung eines drohenden Verlustes des Krankenversicherungsschutzes eines Sozialhilfeempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 234 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11
    Zur Begründung führte er aus, dass er in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.01.2011 B 4 AS 108/10 R lediglich verpflichtet sei, einen Zuschuss in Höhe des halben Basistarifs (= monatlich 287, 72 EUR) der privaten Krankenversicherung zu übernehmen.

    aa) Es trifft zwar die Annahme des Antragsgegners zu, dass das BSG in seinem Urteil vom 18.01.2011 (a.a.O.) entschieden hat, dass § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II (bzw. ab 1. April 2011 § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II) eine planwidrige Regelungslücke enthält, da hierdurch die Höhe des Beitragssatzes für Bezieher von Arbeitslosengeld II beschränkt ist.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11
    Dabei ist die besondere Bedeutung der Grundsicherungsleistungen für die Existenzsicherung im Lichte der Grundrechte, insbesondere mit Blick auf die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss v. 12.05.2005 1 BvR 569/05 , NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11
    Darauf ist sie angesichts der Bedeutung eines der Menschenwürde des Art. 1 und des Sozialstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) entsprechenden Krankenversicherungsschutzes nicht zu verweisen (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 BVerfGE 125, 175 ff., 223), da sie durch Vorlage des Schriftwechsels mit der G. glaubhaft gemacht hat, dass diese ohne weitere Ankündigungen die Rechtsfolgen des Ruhens herbeiführen wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2010 - L 34 AS 2001/09

    Aufwendungen zur privaten Kranversicherung; Folgenabwägung

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11
    Diese nicht mehr gewährleistete ausreichende Gesundheitsversorgung begründet einen hinreichend gewichtigen Nachteil (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2010 L 34 AS 2001/09 B ER juris).
  • LSG Bayern, 29.06.2011 - L 16 AS 337/11

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Beiträgen zur privaten Kranken- und

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11
    Zu einem Ruhen der Leistungen dürfte es also erst dann kommen können, wenn die Antragstellerin überhaupt Leistungen von der G. begehrt also eine Krankheit aufgetreten ist und diese behandelt werden soll und sie nicht mehr hilfebedürftig ist (so: Klerks; Anmerkung zum Beschluss des LSG Bayern vom 26.09.2011 L 16 AS 337/11 B ER , info also 2011, 229 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09

    Voraussetzungen eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung und

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift spricht vieles dafür, diese so auszulegen, dass nicht nur ein bereits eingetretenes Ruhen bei Eintritt von Hilfebedürftigkeit endet, sondern ein Ruhen bei bereits bestehender Hilfebedürftigkeit wie vorliegend gar nicht erst eintreten kann (so Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2009 L 15 AS 1048/09 B ER , Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2011 L 7 AS 1953/11 ERB , Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 7 AS 1953/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nachholbedarf - verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2011 - S 55 AS 1910/11
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift spricht vieles dafür, diese so auszulegen, dass nicht nur ein bereits eingetretenes Ruhen bei Eintritt von Hilfebedürftigkeit endet, sondern ein Ruhen bei bereits bestehender Hilfebedürftigkeit wie vorliegend gar nicht erst eintreten kann (so Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2009 L 15 AS 1048/09 B ER , Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2011 L 7 AS 1953/11 ERB , Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 25 AS 931/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Statthaftigkeit -

    Dabei kann offen bleiben, ob § 21 Abs. 6 SGB II bereits deshalb nicht anzuwenden ist, weil der Antragsteller unter Umständen schon keinen laufenden Bedarf im Sinne eines regelmäßig wiederkehrenden Bedarfs (vgl. Düring in Gagel, § 21 SGB II, Rn. 46), sondern einen einmaligen Bedarf geltend macht, oder ob § 21 Abs. 6 SGB II so zu verstehen ist, dass (auch) laufende Bedarfe aus einem in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Zeitraum erfasst werden (so Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - S 55 AS 1910/11 ER - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 7 AS 5455/11
    So hat das SG Hildesheim - freilich nach Ergehen des hier angefochtenen Beschlusses des SG Freiburg - mit Beschluss vom 8. Dezember 2011 (S 55 AS 1910/11 ER (juris)) den im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erhobenen Anspruch auf Übernahme von Beitragsrückständen aufgrund des Prämienzuschlags zumindest in der dortigen Fallkonstellation auf der Grundlage des § 21 Abs. 6 SGB II für vorläufig gegeben erachtet.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 13 AS 5144/12
    Selbst wenn man demgegenüber § 21 Abs. 6 SGB II so versteht, dass (auch) laufende Bedarfe aus einem in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Zeitraum erfasst werden (so Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - S 55 AS 1910/11 ER - juris), liegt zumindest kein unabweisbarer Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II vor.
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