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   SG Hildesheim, 21.12.2012 - S 54 AS 644/10   

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https://dejure.org/2012,89418
SG Hildesheim, 21.12.2012 - S 54 AS 644/10 (https://dejure.org/2012,89418)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 21.12.2012 - S 54 AS 644/10 (https://dejure.org/2012,89418)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - S 54 AS 644/10 (https://dejure.org/2012,89418)
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Volltextveröffentlichung

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 22 Abs. 1 SGB II, § 44 SGB X
    Kosten der Unterkunft, F+B-Gutachten, Angemessenheitsgrenzen in Göttingen, Überprüfungsantrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Hildesheim, 21.12.2012 - S 54 AS 644/10
    c) Die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten begrenzt die erstattungsfähigen Kosten der Höhe nach (vgl. BSG, Urt. v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R zit. nach juris).

    Das Ergebnis ist die regional angemessene Miete (vgl. BSG, Urt. v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R zit. nach juris).

    Das BSG definiert ein schlüssiges Konzept als  "ein planmäßiges Vorgehen des Grundsicherungsträgers im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen für sämtliche Anwendungsfälle im maßgeblichen Vergleichsraum und nicht nur ein punktuelles Vorgehen von Fall zu Fall" (BSG,  Urt. v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R zit. nach juris, Rn. 19).

    Insoweit hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass ein schlüssiges Konzept sowohl auf Wohnungen aus dem Gesamtwohnungsbestand (einfacher, mittlerer, gehobener Standard) als auch auf Wohnungen nur einfachen Standards abstellen kann (BSG, Urt. v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R zit. nach juris, Rn. 21).

    Deshalb hat das Bundessozialgericht zutreffend ausgeführt, dass für den Fall, dass der Grundsicherungsträger als Gegenstand der Beobachtung seiner Datenerhebung nur die Wohnungen so genannten einfachen Standards zugrunde legt, er nachvollziehbar offen legen muss, nach welchen Gesichtspunkten er dabei die Auswahl getroffen hat (BSG, Urt. v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R zit. nach juris, Rn. 21).

    Auch soweit der Beklagte darauf verweist, dass in jedem Fall - wie vom Bundessozialgericht gefordert (BSG, Urt. v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R) - die verwertbaren Daten auf über 10 Prozent des regional in Betracht zu ziehenden Mietwohnungsbestandes beruhten, vermag dies das Gericht nicht zu überzeugen.

    Insoweit hat das Bundessozialgericht ausgeführt (BSG, Urt. v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R, Rn. 26): "Es ist im Wesentlichen Sache der Grundsicherungsträger, für ihren Zuständigkeitsbereich ein schlüssiges Konzept zu entwickeln, auf dessen Grundlage die erforderlichen Daten zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zu erheben und auszuwerten.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Hildesheim, 21.12.2012 - S 54 AS 644/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG muss die Ermittlung der regionalen Angemessenheitsgrenze auf der Grundlage eines überprüfbaren schlüssigen Konzepts erfolgen, das die hinreichende Gewähr dafür bietet, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (BSG, Urt. v. 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R zit. nach juris).

    Es wird überdies zB - soweit vorhanden - auch auf private Mietdatenbanken zurückgreifen können, die die Voraussetzungen der §§ 558c, 558d BGB nicht erfüllen, aber dazu geeignet sind, zumindest annäherungsweise Aufschluss über die Angemessenheit zugeben (vgl BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R, FEVS 60,  145,  149, RdNr 16).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus SG Hildesheim, 21.12.2012 - S 54 AS 644/10
    Diese Konsequenz aus der Nichterbringbarkeit eines schlüssigen Konzepts kann das Gericht allerdings erst ziehen, wenn es zuvor (erfolglos) den Versuch unternommen hat, die insoweit unzulänglichen Feststellungen der Verwaltung mit deren Unterstützung nachzubessern (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juli 2009, 8 14 AS 33/08 R).
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