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   SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10 ER   

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SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10 ER (https://dejure.org/2010,28380)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10 ER (https://dejure.org/2010,28380)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - S 55 AS 1194/10 ER (https://dejure.org/2010,28380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der beruflichen Weiterbildung - Notwendigkeit der Umschulung zur Hauswirtschafterin wegen fehlendem Schul- und Berufsabschluss - Unzumutbarkeit der Berufsausbildung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 1 S. 2 SGB I; § 77 Abs. 1 SGB III; § 77 Abs. 2 SGB III; § 77 Abs. 4 SGB III; § 79 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB III; § 80 SGB III; § 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III; § 86b Abs. 2 SGG
    Vor der Teilnahme an einer Maßnahme i.S.d. § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III ist eine Beratung des Antragstellers erforderlich; Die Kosten für eine zweijährige Umschulung zur Hauswirtschafterin sind bei einer Eingliederungsvereinbarung über die finanzielle Förderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vor der Teilnahme an einer Maßnahme i.S.d. § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III ist eine Beratung des Antragstellers erforderlich; Die Kosten für eine zweijährige Umschulung zur Hauswirtschafterin sind bei einer Eingliederungsvereinbarung über die finanzielle Förderung der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    (2) Eine des Weiteren erforderliche Beratung der Antragstellerin (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R -, juris Rn. 30 ff.) vor der Teilnahme an der Maßnahme i.S.d. § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III durch den - hier gemäß § 44b Abs. 3 Satz 1 SGB II anstelle der Agentur für Arbeit zuständigen - Antragsgegner hat am 12. Februar 2010 bezogen auf die Umschulung zur Hauswirtschafterin und am 15. Dezember 2009 zu dem der Hauswirtschafterin verwandten Zielberuf "Gesundheits- und Krankenpflegehelferin" stattgefunden.

    Alt. SGB III genannten Personenkreisen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R -) - bei der Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses (§ 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3. Alt., Abs. 2 SGB III) nicht die (positive) Erwartung bestehen muss, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04 -, juris Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER u.a. -, juris Rn. 28).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - L 10 B 1024/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Förderung der

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    Nach der Sach- und Rechtslage in diesem Einzelfall ist nämlich der Entscheidungsspielraum des Antragsgegners - entgegen dessen Ansicht - jedenfalls so weit eingeschränkt, dass nur noch eine Entscheidung zugunsten einer Förderung der Antragstellerin rechtmäßig, d.h. eine Ablehnung nach jeder Betrachtungsweise rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null , vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER u.a. -, juris Rn. 26).

    Alt. SGB III genannten Personenkreisen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R -) - bei der Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses (§ 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3. Alt., Abs. 2 SGB III) nicht die (positive) Erwartung bestehen muss, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04 -, juris Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER u.a. -, juris Rn. 28).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 689/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Bindungswirkung

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    aa) Der Antragstellerin steht zwar kein darauf gerichteter unmittelbarer Vertragserfüllungsanspruch aus einer mit dem Antragsgegner geschlossenen Eingliederungsvereinbarung (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 -, juris Rn. 21 f.) zur Seite.

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bei dem in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB III genannten besonderen Personenkreis (ohne Berufsabschluss und ohne nennenswerte tatsächliche Berufserfahrung), zu dem die Antragstellerin gehört, überhaupt die strenge, allein nach dem objektiven Charakter der Maßnahme nach Zuschnitt, Struktur und Inhalt, insbesondere nach der Ausgestaltung des Bildungsangebots (erforderliche Vorkenntnisse, geplante Unterrichtsformen, angestrebter Abschluss), durchzuführende Abgrenzung zwischen Ausbildung und Weiterbildung vorzunehmen ist, wie sie die Rechtsprechung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R -, juris Rn. 18 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 -, juris Rn. 18; und Beschluss vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2008 - L 14 B 2033/08 AS ER -, juris Rn. 12; jeweils m.w.N.) entwickelt hat.

  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bei dem in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB III genannten besonderen Personenkreis (ohne Berufsabschluss und ohne nennenswerte tatsächliche Berufserfahrung), zu dem die Antragstellerin gehört, überhaupt die strenge, allein nach dem objektiven Charakter der Maßnahme nach Zuschnitt, Struktur und Inhalt, insbesondere nach der Ausgestaltung des Bildungsangebots (erforderliche Vorkenntnisse, geplante Unterrichtsformen, angestrebter Abschluss), durchzuführende Abgrenzung zwischen Ausbildung und Weiterbildung vorzunehmen ist, wie sie die Rechtsprechung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R -, juris Rn. 18 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 -, juris Rn. 18; und Beschluss vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2008 - L 14 B 2033/08 AS ER -, juris Rn. 12; jeweils m.w.N.) entwickelt hat.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Falle des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 -, BVerfGE 46 [166, 179, 184]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - L 14 B 2033/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bei dem in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB III genannten besonderen Personenkreis (ohne Berufsabschluss und ohne nennenswerte tatsächliche Berufserfahrung), zu dem die Antragstellerin gehört, überhaupt die strenge, allein nach dem objektiven Charakter der Maßnahme nach Zuschnitt, Struktur und Inhalt, insbesondere nach der Ausgestaltung des Bildungsangebots (erforderliche Vorkenntnisse, geplante Unterrichtsformen, angestrebter Abschluss), durchzuführende Abgrenzung zwischen Ausbildung und Weiterbildung vorzunehmen ist, wie sie die Rechtsprechung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R -, juris Rn. 18 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 -, juris Rn. 18; und Beschluss vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2008 - L 14 B 2033/08 AS ER -, juris Rn. 12; jeweils m.w.N.) entwickelt hat.
  • LSG Hessen, 12.05.2005 - L 7 AL 38/05

    Einstweiliger Rechtschutz bei Förderung beruflicher Bildungsmaßnahme -

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    Zum einen hat sie mit vollendetem 32. Lebensjahr die Grenze von 30 Jahren, jenseits derer es nach der Rechtsprechung nicht mehr zuzumuten ist, mit 15 oder 16 Jahre alten Auszubildenden um eine gruppenförmige Ausbildung oder Vorbereitungsmaßnahme zu konkurrieren (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - L 7 AL 38/05 ER -, juris Rn. 36), bereits deutlich überschritten.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 7 AL 755/07

    Berufliche Weiterbildung - berufliche Ausbildung - Abgrenzung - Förderfähigkeit -

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bei dem in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB III genannten besonderen Personenkreis (ohne Berufsabschluss und ohne nennenswerte tatsächliche Berufserfahrung), zu dem die Antragstellerin gehört, überhaupt die strenge, allein nach dem objektiven Charakter der Maßnahme nach Zuschnitt, Struktur und Inhalt, insbesondere nach der Ausgestaltung des Bildungsangebots (erforderliche Vorkenntnisse, geplante Unterrichtsformen, angestrebter Abschluss), durchzuführende Abgrenzung zwischen Ausbildung und Weiterbildung vorzunehmen ist, wie sie die Rechtsprechung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R -, juris Rn. 18 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 -, juris Rn. 18; und Beschluss vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2008 - L 14 B 2033/08 AS ER -, juris Rn. 12; jeweils m.w.N.) entwickelt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2005 - L 8 AL 4970/04

    Berufliche Weiterbildung - fehlender Berufsabschluss - Förderungsvoraussetzungen

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    Alt. SGB III genannten Personenkreisen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R -) - bei der Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses (§ 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3. Alt., Abs. 2 SGB III) nicht die (positive) Erwartung bestehen muss, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04 -, juris Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER u.a. -, juris Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10
    Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Antragstellerin ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. September 2004 - L 7 AL 103/04 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2014 - L 9 AS 1017/13
    Alt. SGB III genannten Personenkreisen, nicht die positive Erwartung bestehen muss, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (sog. positive Beschäftigungsprognose, so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER), sondern umgekehrt nur das Fehlen einer negativen Beschäftigungsprognose zu verlangen ist (SG Hildesheim, Beschluss vom 28. Juli 2010 - S 55 AS 1194/10 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2015 - L 9 AS 230/15
    Alt. SGB III genannten Personenkreisen, nicht die positive Erwartung bestehen muss, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (sog. positive Beschäftigungsprognose, so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER), sondern umgekehrt nur das Fehlen einer negativen Beschäftigungsprognose zu verlangen ist (SG Hildesheim, Beschluss vom 28. Juli 2010 - S 55 AS 1194/10 ER; Hengelhaupt aaO. Rn 91 aE, 116; vgl. auch Rn. 124 zum Verhältnis von § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).
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