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   SG Köln, 07.09.2011 - S 21 SO 24/11   

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https://dejure.org/2011,47235
SG Köln, 07.09.2011 - S 21 SO 24/11 (https://dejure.org/2011,47235)
SG Köln, Entscheidung vom 07.09.2011 - S 21 SO 24/11 (https://dejure.org/2011,47235)
SG Köln, Entscheidung vom 07. September 2011 - S 21 SO 24/11 (https://dejure.org/2011,47235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines privaten Krankenhausträgers gegen den Sozialversicherungsträger auf Erstattung der stationären Behandlungskosten eines Sozialhilfeempfängers; Maßgeblichkeit des Vorliegens eines Eilfalls im Sinne des § 25 S. 1 SGB XII; Unmöglichkeit der Erbringung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Aachen, 11.11.2008 - S 20 SO 73/07

    Anspruch auf Sozialhilfe, Erstattung von Aufwendungen Anderer, Nothelferanspruch

    Auszug aus SG Köln, 07.09.2011 - S 21 SO 24/11
    Eine andere Meinung vertritt die Zulässigkeit der Abrechnung der Krankenhausbehandlung als Fallpauschale nach dem DRG-Vergütungssystem ohne eine numerische Aufteilung der Pauschale nach Tagen: hiernach entsteht der Anspruch auf Erstattung der Fallpauschale ab dem Tag der Aufnahme der Behandlung der in Not geratenen Person (SG Köln Urteil vom 19.9.2008, aaO; SG Aachen Urteil vom 11.11.2008 -S 20 SO 73/07-).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus SG Köln, 07.09.2011 - S 21 SO 24/11
    So geht eine Meinung davon aus, dass der geltend gemachte Erstattungsanspruch in Anlehnung an die Entscheidung des BSG vom 19.9.2009 (-B 1 KR 39/06 R-: zur Aufteilung von Krankenhausbehandlungskosten zwischen Sozialleistungsträger bei Kassenwechsel des Versicherten während einer Krankenhausbehandlung, die mit der Fallpauschale vergütet wird) nach den abgerechneten Krankenhaustagen aufzuteilen ist mit der Begründung, bei der Fallpauschale handele es sich lediglich um einen Abrechnungsmodus und die Fallpauschale sei einer numerischen Aufteilung nach den mit ihr tatsächlich abgegoltenen Tagen zugänglich (SG Köln, Urteil vom 16.12.2010, aaO).
  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus SG Köln, 07.09.2011 - S 21 SO 24/11
    Nach herrschender Meinung handelt es sich ab Kenntnis des Sozialamtes von dem Hilfefall nicht mehr um einen Erstattungsanspruch des Nothelfers, sondern um einen persönlichen Anspruch des Leistungsberechtigten/Hilfebedürftigen, den dieser gegenüber dem Sozialamt durchsetzen muss (LSG Baden- Württemberg Urteil vom 22.11.2007 -L 7 SO 5195/06- und für das frühere Bundessozialhilfegesetz -BSHG-: BVerwG Urteile vom 2.4.1987 -5 C 67/84-; und 3.12.1992 -5 C 32/98-; OVG Münster Urteil vom 16.5.2000 -22 A 2172/98-).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06

    Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des

    Auszug aus SG Köln, 07.09.2011 - S 21 SO 24/11
    Nach herrschender Meinung handelt es sich ab Kenntnis des Sozialamtes von dem Hilfefall nicht mehr um einen Erstattungsanspruch des Nothelfers, sondern um einen persönlichen Anspruch des Leistungsberechtigten/Hilfebedürftigen, den dieser gegenüber dem Sozialamt durchsetzen muss (LSG Baden- Württemberg Urteil vom 22.11.2007 -L 7 SO 5195/06- und für das frühere Bundessozialhilfegesetz -BSHG-: BVerwG Urteile vom 2.4.1987 -5 C 67/84-; und 3.12.1992 -5 C 32/98-; OVG Münster Urteil vom 16.5.2000 -22 A 2172/98-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 2172/98

    Sozialhilferecht: Kostenerstattung im Rahmen des § 121 BSHG

    Auszug aus SG Köln, 07.09.2011 - S 21 SO 24/11
    Nach herrschender Meinung handelt es sich ab Kenntnis des Sozialamtes von dem Hilfefall nicht mehr um einen Erstattungsanspruch des Nothelfers, sondern um einen persönlichen Anspruch des Leistungsberechtigten/Hilfebedürftigen, den dieser gegenüber dem Sozialamt durchsetzen muss (LSG Baden- Württemberg Urteil vom 22.11.2007 -L 7 SO 5195/06- und für das frühere Bundessozialhilfegesetz -BSHG-: BVerwG Urteile vom 2.4.1987 -5 C 67/84-; und 3.12.1992 -5 C 32/98-; OVG Münster Urteil vom 16.5.2000 -22 A 2172/98-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11

    Sozialhilfe

    In dieser Konstellation scheidet eine Erstattung der Aufwendungen gemäß § 25 Abs. 2 SGB XII analog i.V.m. § 4 AsylbLG aus (im Ergebnis ebenso SG Köln, Urteil vom 07.09.2011, a.a.O.).

    Nur diese Lesart des § 25 S. 2 SGB XII ("in gebotenem Umfang") wird dem Umstand gerecht, dass bei rechtzeitiger Kenntnis des Hilfefalls derselbe Leistungsträger dem SGB V und den insoweit geltenden Vergütungsregelungen entsprechende Leistungen erbracht bzw. vergütet hätte (vgl. unter Verweis auf § 52 Abs. 1 SGB XII im Fall eines dem Leistungsregime des SGB XII unterfallenden Hilfebedürftigen SG Köln, Urteil vom 07.09.2011 - S 21 SO 24/11).

    Die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R), nach der eine Aufteilung von Fallpauschalen im Erstattungsverfahren bei einem Wechsel der zuständigen Leistungsträger im Laufe der abgerechneten Behandlung pro rata temporis möglich und notwendig ist, ist nicht einschlägig und gibt für die hier vorliegende Fallgestaltung nichts her (SG Aachen, a.a.O.; SG Köln, Urteil vom 07.09.2011, a.a.O.; Leber, a.a.O m.w.N.).

    Es geht hier gerade nicht um die Frage der nachträglichen Aufteilung der Kosten zwischen zwei für den "Leistungsfall" zuständigen Trägern, sondern um die "originäre" Leistungsverpflichtung für die Erstattung der Aufwendungen eines Nothelfers (vgl. auch SG Köln, Urteil vom 07.09.2011, a.a.O.).

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