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   SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15   

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SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15 (https://dejure.org/2015,16360)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.07.2015 - S 1 U 794/15 (https://dejure.org/2015,16360)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - S 1 U 794/15 (https://dejure.org/2015,16360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Höherbewertung der MdE - schwerbehinderter Mensch - Bewertungsmaßstäbe - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Nichtanwendbarkeit der VersMedV: Grad der Behinderung - besondere berufliche Betroffenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufeststellung eines Unfallversicherungsrechtsverhältnisses wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Anwendung der Kriterien der Versorgungsmedizin-Verordnung zur Feststellung des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 VersMedV, Anlage Teil A Nr 2 Buchst a VersMedV, § 69 Abs 1 S 4 SGB 9
    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Höherbewertung der MdE - schwerbehinderter Mensch - Bewertungsmaßstäbe - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Nichtanwendbarkeit der VersMedV: Grad der Behinderung - besondere berufliche Betroffenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Versorgungsmedizinische Grundsätze für die Einschätzung einer unfallbedingten MdE nicht maßgebend; grundsätzlich auch keine Berücksichtigung einer besonderen beruflichen Betroffenheit durch die Unfallfolgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versorgungsmedizinische Grundsätze für die Einschätzung einer unfallbedingten MdE nicht maßgebend

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    In Betracht kommen für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere Änderungen im Gesundheitszustand des Betroffenen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1) aufgrund einer Verschlimmerung oder Besserung der als Unfallfolgen anerkannten Gesundheitsstörungen sowie des Hinzutretens neuer oder des Wegfalls anerkannter Unfallfolgen und einer dadurch verursachten Erhöhung oder Minderung der MdE.

    Die MdE richtet sich im Unfallversicherungsrecht nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (§ 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII), d.h. dem sogenannten allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 sowie Ricke in Kasseler Kommentar, Stand Dezember 2014, § 56 SGB VII, Rdnr. 16).

    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).

    Ungeachtet dessen, dass für die Höhe dieses GdB auch die Berücksichtigung von Gesundheitsstörungen maßgebend gewesen sein dürfte, die nicht ursächlich auf den Arbeitsunfall vom 11.12.1986 zurückzuführen sind, namentlich die Folgen des Schlaganfalls und des Bandscheibenvorfalls im Bereich der Lendenwirbelsäule, finden die Kriterien der Versorgungsmedizin-Verordnung zur Feststellung des GdB nach dem Schwerbehindertenrecht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung keine Anwendung (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1, Rdnr. 13).

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    Bei der Festsetzung der unfallbedingten MdE sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Interesse der Gleichbehandlung aller Versicherter die im unfallrechtlichen und unfallmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Regel- oder Normalsätze als Anhaltspunkte unter Einbeziehung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beachten (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nrn. 15, 22, 23, 27 und 28 sowie vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R- ).

    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    Damit kommt es auf den bisherigen Beruf oder die bisher berufliche Tätigkeit - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§ 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII) abgesehen - nicht an (vgl. BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7; BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2 und Breithaupt 2010, 31 bis 37).

    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    Ob eine solche Änderung eingetreten ist, ist durch einen Vergleich der für die letzte, bindend gewordene Feststellung des Verletztenrentenanspruchs maßgebend gewesenen Befunde und Krankheitsäußerungen mit den jetzt vorliegenden Befunden zu ermitteln (vgl. BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13; BSGE 55, 165 ff. und BSG vom 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R - ).

    Wesentlich ist eine Änderung der Verhältnisse, wenn sich hierdurch die unfallbedingte MdE um mehr als 5 v.H. senkt oder erhöht (§ 73 Abs. 3 1. Halbsatz des Sozialgesetzbuchs - Gesetzliche Unfallversicherung - ; vgl. auch BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 2 U 142/10

    Besondere berufliche Betroffenheit; unbillige Härte

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    Auch eine besondere berufliche Betroffenheit, etwa infolge des Verlustes des Arbeitsplatzes, findet im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die Festsetzung der Höhe der unfallbedingten MdE - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen (§ 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII) - keine Anwendung (ständige Rechtsprechung seit BSGE 23, 253, 255; vgl. auch BSGE 31, 185, 188; 38, 118, 119; 39, 31, 32 und 70, 47, 48; ferner LSG Berlin-Brandenburg vom 16.05.2011 - L 2 U 142/10 - ).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    Damit kommt es auf den bisherigen Beruf oder die bisher berufliche Tätigkeit - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§ 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII) abgesehen - nicht an (vgl. BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7; BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2 und Breithaupt 2010, 31 bis 37).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    Auch eine besondere berufliche Betroffenheit, etwa infolge des Verlustes des Arbeitsplatzes, findet im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die Festsetzung der Höhe der unfallbedingten MdE - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen (§ 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII) - keine Anwendung (ständige Rechtsprechung seit BSGE 23, 253, 255; vgl. auch BSGE 31, 185, 188; 38, 118, 119; 39, 31, 32 und 70, 47, 48; ferner LSG Berlin-Brandenburg vom 16.05.2011 - L 2 U 142/10 - ).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15
    Ob eine solche Änderung eingetreten ist, ist durch einen Vergleich der für die letzte, bindend gewordene Feststellung des Verletztenrentenanspruchs maßgebend gewesenen Befunde und Krankheitsäußerungen mit den jetzt vorliegenden Befunden zu ermitteln (vgl. BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13; BSGE 55, 165 ff. und BSG vom 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R - ).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94

    Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB

  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 52/64
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 94/73

    Fußball - Vertragsfußballspieler - Lizenzfußballspieler - Training -

  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 155/74

    Musikakademie - Dozent - Erwerbsfähigkeit - Nebentätigkeit

  • BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher

  • BSG, 23.06.1983 - 5a RKnU 2/82

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Verletztenrente - Unfallversicherung -

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