Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16357
SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15 (https://dejure.org/2015,16357)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2015 - S 1 U 490/15 (https://dejure.org/2015,16357)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - S 1 U 490/15 (https://dejure.org/2015,16357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Höhe: 10 vH - Amtsermittlung - Mitwirkungspflichten des Versicherten zur Aufklärung tatbestandlicher Voraussetzungen - Verweigerung der Vorlage einer Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Verletztenrente aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer als Berufskrankheit (BK) anerkannten Asbeststaublungenerkrankung; Folgen für die Sachaufklärung von Amts wegen bei Weigerung der Benennung der behandelnden Ärzte und Vorlage einer ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56 Abs 1 SGB 7, § 56 Abs 2 S 1 SGB 7, Anl 1 Nr 4103 BKV, § 103 S 1 SGG, § 106 Abs 3 Nr 1 SGG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Höhe: 10 vH - Amtsermittlung - Mitwirkungspflichten des Versicherten zur Aufklärung tatbestandlicher Voraussetzungen - Verweigerung der Vorlage einer Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Keine Sachaufklärung von Amts wegen bei Weigerung der Benennung der behandelnden Ärzte und Vorlage einer Schweigepflichtsentbindungserklärung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Sachaufklärung von Amts wegen bei Weigerung der Benennung der behandelnden Ärzte und Vorlage einer Schweigepflichtsentbindungserklärung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    SG Karslruhe: Marktstand als Betriebsstätte im Reisegewerbe

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15
    Damit kommt es auf den bisherigen Beruf oder die bisher berufliche Tätigkeit - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§ 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII) abgesehen - nicht an (vgl. BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7; BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2 und Breithaupt 2010, 31 bis 37).

    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15
    Bei der Festsetzung der unfallbedingten MdE sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Interesse der Gleichbehandlung aller Versicherter die im unfallrechtlichen und unfallmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Regel- oder Normalsätze als Anhaltspunkte unter Einbeziehung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beachten (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nrn. 15, 22, 23, 27 und 28 sowie vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R- ).

    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15
    Die MdE richtet sich im Unfallversicherungsrecht nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (§ 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII), d.h. dem sogenannten allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 sowie Ricke in Kasseler Kommentar, Stand Dezember 2014, § 56 SGB VII, Rdnr. 16).

    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15
    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15
    Damit kommt es auf den bisherigen Beruf oder die bisher berufliche Tätigkeit - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§ 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII) abgesehen - nicht an (vgl. BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7; BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2 und Breithaupt 2010, 31 bis 37).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15
    Da aber die Höhe der MdE letztlich eine Rechtsfrage betrifft, sind die Gerichte und die Unfallversicherungsträger nicht an seine Schätzung gebunden (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 8); vielmehr haben sie die MdE aus der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - und vom 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R - ).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 V 33/97 R

    Besatzungspersonenschaden - sowjetische Besatzungsmacht - Geheimpolizei NKWD -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15
    Lassen sich deshalb anspruchsbegründende Tatsachen - hier: Gegebenenfalls eine Verschlechterung der Lungenfunktionswerte - nicht nachweisen, geht dies nach dem im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der hieraus eine ihm günstige Rechtsfolge herleiten will (ständige Rechtsprechung seit BSGE 6, 70, 72; vgl. u.a. BSGE 83, 279, 281 und BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; ferner Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 103, Rand-Nr. 19 a m.w.N.).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 490/15
    Lassen sich deshalb anspruchsbegründende Tatsachen - hier: Gegebenenfalls eine Verschlechterung der Lungenfunktionswerte - nicht nachweisen, geht dies nach dem im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der hieraus eine ihm günstige Rechtsfolge herleiten will (ständige Rechtsprechung seit BSGE 6, 70, 72; vgl. u.a. BSGE 83, 279, 281 und BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; ferner Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 103, Rand-Nr. 19 a m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht