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   SG Karlsruhe, 06.02.2007 - S 5 AS 370/07 ER   

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SG Karlsruhe, 06.02.2007 - S 5 AS 370/07 ER (https://dejure.org/2007,31986)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.2007 - S 5 AS 370/07 ER (https://dejure.org/2007,31986)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - S 5 AS 370/07 ER (https://dejure.org/2007,31986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - vollständige Ablehnung von Leistungen - Antragstellung für nachfolgende Bewilligungszeiträume durch Klageverfahren - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - Untersuchungsgrundsatz - Beweislastumkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 SO 5532/05

    Einstweilige Anordnung bei Leistungsablehnung wegen fehlender Mitwirkung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2007 - S 5 AS 370/07
    Sie muss sich durch innere Bindungen auszeichnen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.2006, L 7 SO 5532/05 ER-B, Rdnr. 10 - nach Juris; Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 Rdnr. 27).

    Dies gilt selbst dann, wenn - wie hier - die zusammen wohnenden Personen die Wohnung gemeinsam gesucht und bezogen haben (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.2006, L 7 SO 5532/05 ER-B, Rdnr. 10 - nach Juris).

    Die Bedeutung des § 7 Abs. 3a SGB II erschöpft sich in einer Umkehr der Beweislast (BT-Drucks. 16/1416 Seite 19; Steck / Kossens, a. a. O., Seite 462 f.): Während bis zum 31.7.2006 die Beweislast für eine eheähnliche Gemeinschaft bei der Behörde lag (so z. B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.2006, L 7 SO 5532/05 ER-B, Rdnr. 8 - nach Juris), gehen ab dem 1.8.2006 unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3a SGB II verbleibende Zweifel zu Lasten des Antragstellers.

  • Drs-Bund, 10.05.2006 - BT-Drs 16/1416
    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2007 - S 5 AS 370/07
    § 7 Abs. 3a SGB II entbindet Behörde und Gericht nicht von ihrer aus dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X; § 103 SGG) folgenden Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und die Frage einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft unter Würdigung aller Umstände zu prüfen und zu entscheiden (BT-Drucks. 16/1416 Seite 19 f.).

    Die Bedeutung des § 7 Abs. 3a SGB II erschöpft sich in einer Umkehr der Beweislast (BT-Drucks. 16/1416 Seite 19; Steck / Kossens, a. a. O., Seite 462 f.): Während bis zum 31.7.2006 die Beweislast für eine eheähnliche Gemeinschaft bei der Behörde lag (so z. B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.2006, L 7 SO 5532/05 ER-B, Rdnr. 8 - nach Juris), gehen ab dem 1.8.2006 unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3a SGB II verbleibende Zweifel zu Lasten des Antragstellers.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2007 - S 5 AS 370/07
    Darüber hinaus soll mit dem Eilverfahren die Verletzung von Rechten des Antragstellers während des Interimszeitraums bis zur Hauptsacheentscheidung vermieden werden (BVerfG, NJW 1989, 827).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2006 - L 13 AS 1824/06

    Arbeitslosengeld II - sachliche Zuständigkeit des Leistungsträgers - Aufhebung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2007 - S 5 AS 370/07
    Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung der feststellbaren (äußeren) Tatsachen, die einen Rückschluss auf das Bestehen einer solchen (inneren) Gemeinschaft zulassen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.6.2006, L 13 AS 1824/06 ER-B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2007 - S 5 AS 370/07
    Mit dieser Definition einer "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" will der Gesetzgeber ersichtlich an die von der Rechtsprechung erarbeiteten Kriterien für eine "eheähnliche Gemeinschaft" anknüpfen; eine inhaltliche Neubestimmung des Begriffs hat der Gesetzgeber nicht beabsichtigt (siehe BT-Drucks. 16/1410 Seite 19; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3.8.2006, L 9 AS 349/06 ER, Rdnr. 31 - nach Juris; Steck / Kossens, NZS 2006, 462).
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