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   SG Karlsruhe, 12.10.2017 - S 14 AS 1709/17   

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https://dejure.org/2017,42954
SG Karlsruhe, 12.10.2017 - S 14 AS 1709/17 (https://dejure.org/2017,42954)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.10.2017 - S 14 AS 1709/17 (https://dejure.org/2017,42954)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - S 14 AS 1709/17 (https://dejure.org/2017,42954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Geltungsdauer sowie einer konkreten Regelung zur Überprüfung der Inhalte bei einer Eingliederungsvereinbarung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 3 S 1 SGB 2 vom 26.07.2016, § 15 Abs 3 S 3 SGB 2 vom 26.07.2016, § 15 Abs 1 S 3 SGB 2 vom 13.05.2011, § 15 Abs 1 S 6 SGB 2 vom 13.05.2011
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer von 6 Monaten auch nach Neufassung des § 15 Abs 3 S 3 SGB 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 08.06.2017 - L 16 AS 291/17

    Werkzeug zur Planung und Gestaltung des Eingliederungsprozesses und zur

    Auszug aus SG Karlsruhe, 12.10.2017 - S 14 AS 1709/17
    Die Aufgabe einer festen Laufzeit von 6 Monaten für Eingliederungsvereinbarungen betrifft daher nach Auffassung der Kammer nicht die hoheitliche Festsetzung durch Eingliederungsverwaltungsakte gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n.F. (vgl. im Ergebnis ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER -, juris).

    Dann ist auch nach neuem Recht davon auszugehen, dass die Überprüfungsfrist von sechs Monaten bei fehlender Ermessensausübung die Höchstfrist für eine einseitig festzulegende Laufzeit bei einem Eingliederungsverwaltungsakt ist (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER -, juris m.w.N.).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 12.10.2017 - S 14 AS 1709/17
    Deshalb ist die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach der eine Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wenn die Geltungsdauer von 6 Monaten ohne Ermessenserwägungen überschritten wird (BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R -, BSGE 113, 70-75, SozR 4-4200 § 15 Nr. 2), auch auf Eingliederungsverwaltungsakte nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n.F. anzuwenden.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2018 - L 4 AS 839/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Zu einem die Eingliederungsvereinbarung

    Das SG Karlsruhe (Urteil vom 12. Oktober 2017, Az.: S 14 AS 1709/17, juris) habe zutreffend ausgeführt, es sei auch nach neuem Recht davon auszugehen, dass die gesetzlich geregelte Überprüfungsfrist für die Eingliederungsvereinbarung nach sechs Monaten (bei fehlender Ermessensausübung) zugleich die Höchstfrist für die einseitig festgelegte Laufzeit eines EGVA darstelle.
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