Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 13.12.2017 - S 2 AL 3606/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs - Bemessungszeitraum - abgerechnete Entgeltabrechnungszeiträume zum Zeitpunkt des leistungsrechtlichen Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis - Nichtberücksichtigung einer nachträglichen Korrektur der Lohnabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.12.2017 - S 2 AL 3606/16
Nach der Rechtsbrechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 08.07.2009, Az. B 11 AL 14/08 R) gehöre der Entgeltabrechnungszeitraum vom 08.06.2014 bis 30.06.2014 nicht zum Bemessungszeitraum, weil er nicht vollständig im Bemessungsrahmen liege.Klarstellend sei angemerkt, dass sich das BSG im Urteil vom 8. Juli 2009 (Az. B 11 AL 14/08 R) zum Gesichtspunkt der Vollständigkeit der Abrechnung dahingehend festgelegt hat, dass der Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Beschäftigung anhand der zum leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ergangenen Rechtsprechung zu beurteilen und somit vom rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses unabhängig ist (BSG…, Beschluss vom 30. April 2010 - B 11 AL 160/09 B -, Rn. 4, juris).
Insoweit kommt es vorliegend auch nicht darauf an, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vergl. BSG Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R -, juris Rn. 20ff) nur volle und vollständige Entgeltabrechnungszeiträume als berücksichtigungsfähige Zeiten in Betracht kommen, weil das Gesetz Teilabrechnungszeiträume nicht vorsieht.
- BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.12.2017 - S 2 AL 3606/16
Dass eine aus der Nichtberücksichtigung von Erziehungszeiten resultierende fiktive Bemessung nach § 152 SGB III mit höherrangigem Recht vereinbar ist, hat das Bundessozialgericht bereits in seinem Urteil vom 29.05.2008 (Az. B 11a AL 23/07 R) klargestellt. - BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.12.2017 - S 2 AL 3606/16
Die hiergegen zum Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.03.2010, 1 BvR 2909/08). - BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B
Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.12.2017 - S 2 AL 3606/16
Klarstellend sei angemerkt, dass sich das BSG im Urteil vom 8. Juli 2009 (Az. B 11 AL 14/08 R) zum Gesichtspunkt der Vollständigkeit der Abrechnung dahingehend festgelegt hat, dass der Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Beschäftigung anhand der zum leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ergangenen Rechtsprechung zu beurteilen und somit vom rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses unabhängig ist (BSG, Beschluss vom 30. April 2010 - B 11 AL 160/09 B -, Rn. 4, juris).