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   SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14   

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https://dejure.org/2015,41461
SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14 (https://dejure.org/2015,41461)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14 (https://dejure.org/2015,41461)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - S 17 AL 2967/14 (https://dejure.org/2015,41461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Absetzen von Werbungskosten von Nebeneinkommen; Weiterbildungskosten bejaht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung von Nebeneinkommen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 155 Abs 1 S 1 SGB 3, § 17 Abs 1 S 2 SGB 4, § 9 Abs 1 S 1 EStG
    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Absetzung von Werbungs- und Weiterbildungskosten - Zusammenhang zwischen Weiterbildungskosten und Nebentätigkeit - Übereinstimmung mit Regelungen im Steuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 55/98 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anrechnung von Arbeitsentgelt aus

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14
    Das Einkommen müsse mit dem Beruf erzielt sein, in dem die Fortbildung erfolgt (BSG, U.v. 21.1.1999 - B 11 AL 55/98 R - juris; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, B.v. 1.7.2004 - L 8 AL 1567/04 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2004 - L 8 AL 1567/04

    Arbeitslosenhilfe - Anrechnung von Nebeneinkommen - Absetzung von Werbungskosten

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14
    Das Einkommen müsse mit dem Beruf erzielt sein, in dem die Fortbildung erfolgt (BSG, U.v. 21.1.1999 - B 11 AL 55/98 R - juris; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, B.v. 1.7.2004 - L 8 AL 1567/04 - juris).
  • BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10

    Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14
    Das gilt auch für die Aufwendungen für ein weiteres Studium, wenn dieses in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht." Der BFH erkennt Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung unter Anwendung der Richtlinie nunmehr großzügig als Werbungskosten an: Es sei ausreichend, wenn die Ausgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern (BFH, U.v. 28.7.2011 - VI R 7/10 - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2003 - L 3 AL 25/02
    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14
    Werbungskosten i.S.d. § 155 SGB III sind Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und damit folglich Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, U.v. 21.3.2003 - L 3 AL 25/02 - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2014 - L 3 AL 29/12

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14
    Überdies erscheint es der Kammer nicht sachgerecht, wenn die Anrechnung davon abhängig ist, ob Fortbildungskosten in einer Summe oder in mehreren Raten bezahlt würden (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches LSG, U.v. 21.2.2014 - L 3 AL 29/12 - juris, Rn. 43).
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