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   SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11   

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https://dejure.org/2012,86761
SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11 (https://dejure.org/2012,86761)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11 (https://dejure.org/2012,86761)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - S 1 SO 2433/11 (https://dejure.org/2012,86761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden gegen den zuständigen Sozialhilfeträger - örtliche Zuständigkeit - letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung - Zukunftsoffenheit - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenständige Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts bei der rechtlichen Betreuung eines Hilfeempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R

    Konkursausfallgeldes - Berücksichtigung von Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Zumindest muss die Absicht bestehen, an einem bestimmen Ort nicht nur vorübergehend zu verweilen (vgl. u.a. BVerwGE 42, 198 und BVerwG, ZfSH/SGB 2003, 229), d.h. es darf nicht nur ein vorübergehender oder besuchsweiser Aufenthalt vorliegen (vgl. Rabe, a.a.O., Rand-Nrn. 14 und 19); vielmehr ist entscheidend, dass der Betroffene an dem Aufenthaltsort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung begründet und dort letztlich "bis auf weiteres" im Sinne von zukunftsoffen verweilt (vgl. BVerwG, NDV-RD 1999, 73; LSG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; Bay. VGH, FEVS 52, 373; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 98, Rand-Nrn. 46 und 48; Schoch in LPK-SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 98, Rand-Nr. 15 sowie Rabe, a.a.O., Rand-Nr. 13), auch wenn später unvorhergesehene Umstände die Aufgabe des Aufenthalts in kürzerer Zeit erfordern (vgl. Hohm, a.a.O. Rand-Nr. 47).
  • BSG, 24.03.2009 - B 8/9b SO 17/07 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung durch von Schiedsstelle bestimmten überörtlichen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Für die Zuständigkeitsregelungen des SGB XII gilt sie nicht unmittelbar; in Ermangelung einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes ist allerdings ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB XII zurückzugreifen (vgl. bereits für das Bundessozialhilfegesetz: BVerwG, FEVS 46, 133 und BVerwG, NDV-RD 1999, 73; für das SGB XII vgl. BSG, FEVS 61, 74; LSG Sachsen-Anhalt vom 21.12.2010 - L 8 SO 8/08 - sowie Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Auflage 2010, § 98, Rand-Nr. 22 und Rabe in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl. 2009, § 98, Rand-Nr. 13).
  • BSG, 28.06.1984 - 3 RK 27/83

    Familienkrankenhilfe - Asylbewerber - Familienhilfe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes ist nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) erforderlich, dass ein Aufenthalt von voraussichtlich einer gewissen Dauer vorliegt (vgl. u.a. BSGE 57, 93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Dem zufolge endet ein bestehender gewöhnlicher Aufenthalt auch bei Abwesenheit von längerer Dauer jedenfalls dann nicht, wenn die Absicht oder Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Betreffende an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zurückkehrt oder gefestigte Beziehungen am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes aufrecht erhält (vgl. BVerwG, FEVS 51, 145, Bay. VGH, FEVS 52, 373, LSG Nordrhein-Westfalen, FEVS 62, 86 sowie Hohm, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97

    Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger,

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Dem zufolge endet ein bestehender gewöhnlicher Aufenthalt auch bei Abwesenheit von längerer Dauer jedenfalls dann nicht, wenn die Absicht oder Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Betreffende an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zurückkehrt oder gefestigte Beziehungen am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes aufrecht erhält (vgl. BVerwG, FEVS 51, 145, Bay. VGH, FEVS 52, 373, LSG Nordrhein-Westfalen, FEVS 62, 86 sowie Hohm, a.a.O.).
  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 208/10

    Sozialhilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialleistungsträgern -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Denn die Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits stehen sich als Körperschaften des öffentlichen Rechts in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüber, in welchem die Klägerin ihre mit der Klage geltend gemachten Zahlungs-/Erstattungsansprüche nicht einseitig durch Verwaltungsakt festsetzen kann (vgl. Hess. LSG vom 26.08.2011 - L 7 SO 208/10 - ).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 971/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattung stationärer Behandlungs- und Unterbringungskosten

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Auch durch einen Aufenthalt, der nur wenige Tage währt, wird ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I regelmäßig nicht begründet, wenn er wegen seiner Art des Zwecks nur zu einer flüchtigen Begegnung mit dem Ort führt und der Wille einer nur kurzfristigen Verweildauer erkennbar ist (vgl. Hohm, a.a.O., Rand-Nr. 47 sowie SG Karlsruhe vom 29.01.2009 - S 4 SO 971/08 - ).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Für die Zuständigkeitsregelungen des SGB XII gilt sie nicht unmittelbar; in Ermangelung einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes ist allerdings ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB XII zurückzugreifen (vgl. bereits für das Bundessozialhilfegesetz: BVerwG, FEVS 46, 133 und BVerwG, NDV-RD 1999, 73; für das SGB XII vgl. BSG, FEVS 61, 74; LSG Sachsen-Anhalt vom 21.12.2010 - L 8 SO 8/08 - sowie Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Auflage 2010, § 98, Rand-Nr. 22 und Rabe in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl. 2009, § 98, Rand-Nr. 13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 8/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattung nach § 106 Abs 1 SGB 12 - Begründung eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Für die Zuständigkeitsregelungen des SGB XII gilt sie nicht unmittelbar; in Ermangelung einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes ist allerdings ergänzend auf § 30 Abs. 3 SGB XII zurückzugreifen (vgl. bereits für das Bundessozialhilfegesetz: BVerwG, FEVS 46, 133 und BVerwG, NDV-RD 1999, 73; für das SGB XII vgl. BSG, FEVS 61, 74; LSG Sachsen-Anhalt vom 21.12.2010 - L 8 SO 8/08 - sowie Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Auflage 2010, § 98, Rand-Nr. 22 und Rabe in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl. 2009, § 98, Rand-Nr. 13).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11
    Zumindest muss die Absicht bestehen, an einem bestimmen Ort nicht nur vorübergehend zu verweilen (vgl. u.a. BVerwGE 42, 198 und BVerwG, ZfSH/SGB 2003, 229), d.h. es darf nicht nur ein vorübergehender oder besuchsweiser Aufenthalt vorliegen (vgl. Rabe, a.a.O., Rand-Nrn. 14 und 19); vielmehr ist entscheidend, dass der Betroffene an dem Aufenthaltsort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung begründet und dort letztlich "bis auf weiteres" im Sinne von zukunftsoffen verweilt (vgl. BVerwG, NDV-RD 1999, 73; LSG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; Bay. VGH, FEVS 52, 373; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 98, Rand-Nrn. 46 und 48; Schoch in LPK-SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 98, Rand-Nr. 15 sowie Rabe, a.a.O., Rand-Nr. 13), auch wenn später unvorhergesehene Umstände die Aufgabe des Aufenthalts in kürzerer Zeit erfordern (vgl. Hohm, a.a.O. Rand-Nr. 47).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 5 B 211.02

    Vorliegen einer Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 der

  • SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 3906/12

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt - Anspruch

    Auch durch einen Aufenthalt, der nur wenige Tage währt, wird ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I regelmäßig nicht begründet, wenn er wegen seiner Art des Zwecks nur zu einer flüchtigen Begegnung mit dem Ort führt und der Wille einer nur kurzfristigen Verweildauer erkennbar ist (vgl. Hohm, a.a.O., Rdnr. 47 sowie SG Karlsruhe vom 29.01.2009 - S 4 SO 971/08 - und vom 17.02.2012 - S 1 SO 2433/11 - ).
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