Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21598
SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07 (https://dejure.org/2007,21598)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07 (https://dejure.org/2007,21598)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 2007 - S 4 SO 4036/07 (https://dejure.org/2007,21598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,21598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Vorrang der Eingliederungshilfe vor der Jugendhilfe bei mehrfach behinderten Kindern - wesentliche Behinderung - Hilfe zur Schulbildung - Angemessenheit - Verfassungsmäßigkeit der Trennung eines behinderten Kindes von Eltern zur stationären Unterbringung - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe - Internatsunterbringung eines Sonderschülers auf Kosten des Sozialhilfeträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf sozialhilferechtliche Kostentragung für die stationäre Unterbringung eines mehrfach behinderten Jugendlichen in einer Fachklinik mit Heimsonderschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Leistungen der Eingliederungshilfe bei mehrfach behinderten Kindern, Angemessenheit der Hilfe zur Schulbildung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/06 ER-B - FEVS 57, 72, vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 und vom 21. Juli 2006 - L 7 AS 2129/06 ER-B ).

    Die Verpflichtung des Beklagten zur Kostenübernahme folgt - entgegen dem Grundsatz, eine Kostenübernahme ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Antragstellung auszusprechen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2005, L 7 SO 2117/05 ER-B, FEVS 57, 164 und Juris, dort Rn. 13 und Beschluss vom 6. November 2006, L 8 AS 4787/06 ER-B) - den Besonderheiten des Falls entsprechend erst ab Zugang der Entscheidung, um dem mehrfachbehinderten Antragsteller vom Beginn der stationären Aufnahme in W. an volle sechs Monate der stationären Unterbringung und des Förderunterrichts in der Fachklinik W. zu ermöglichen.

    Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die Leistung vorläufig und als Darlehen zu gewähren, denn im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes ist lediglich eine vorläufige Bewilligung möglich (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B, a. a. O., Juris, dort Rn. 13), sie ist hier auch so beantragt worden.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06

    Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Sonderschule - ergänzende

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B - und vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NJW 1997 a. a. O. und NVwZ 2005 a. a. O.).

    Der Sozialhilfeträger hat in diesen Fällen über den behinderungsbedingten Hilfebedarf in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Januar 2007, L 7 SO 5701/06 ER-B, FEVS 58, 285 und Juris, dort Rn. 6; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2006, L 3 B 81/06 SO-ER; Niedersächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Februar 2006, 12 ME 474/05).

  • OVG Brandenburg, 22.05.2002 - 4 B 60/02

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anspruch

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    Umgekehrt wäre die Angemessenheit einer Beschulung nur zu verneinen, wenn ihre Eignung angesichts der Behinderungen des Leistungsberechtigten nicht gegeben wäre (Schmeller, in Mergler/Zink, a. a. O., § 54 Rn. 79) oder die vom behinderten Kind oder Jugendlichen gewünschte Maßnahme angesichts kostengünstigerer gleichwertiger und gleichwirksamer Maßnahmen nicht mehr angemessen erschiene (Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2002, 4 B 60/02, FEVS 55, 38 und Juris, dort Rn. 11).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung über die angemessene Schulbildung hinsichtlich ihrer Eignung und Angemessenheit für einen schwerbehinderten Schüler stets prognostischer Art ist, die Eignung einer konkreten Schule einer bestimmten Schulform also im Nachhinein nach der Aufnahmeentscheidung widerlegt oder bestätigt werden kann (Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2002, 4 B 60/02, FEVS 55, 38 und Juris, dort Rn. 6; Schmeller, in Mergler/Zink, a. a. O., § 54 Rn. 79).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    Daher sieht die Kammer auch und gerade im Hinblick auf das nach Art. 6 Abs. 3 GG vorrangig zu beachtende Kindeswohl (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 72, 122 , 75, 201 , 79, 203 ; 99, 145 >157, 162 f.>) keine andere Möglichkeit, als den Antragsteller entsprechend seinem Begehren ab sofort stationär therapieren und beschulen zu lassen.
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    Daher sieht die Kammer auch und gerade im Hinblick auf das nach Art. 6 Abs. 3 GG vorrangig zu beachtende Kindeswohl (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 72, 122 , 75, 201 , 79, 203 ; 99, 145 >157, 162 f.>) keine andere Möglichkeit, als den Antragsteller entsprechend seinem Begehren ab sofort stationär therapieren und beschulen zu lassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 8 AS 4787/06

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten gem § 22 Abs

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    Die Verpflichtung des Beklagten zur Kostenübernahme folgt - entgegen dem Grundsatz, eine Kostenübernahme ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Antragstellung auszusprechen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2005, L 7 SO 2117/05 ER-B, FEVS 57, 164 und Juris, dort Rn. 13 und Beschluss vom 6. November 2006, L 8 AS 4787/06 ER-B) - den Besonderheiten des Falls entsprechend erst ab Zugang der Entscheidung, um dem mehrfachbehinderten Antragsteller vom Beginn der stationären Aufnahme in W. an volle sechs Monate der stationären Unterbringung und des Förderunterrichts in der Fachklinik W. zu ermöglichen.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    Daher sieht die Kammer auch und gerade im Hinblick auf das nach Art. 6 Abs. 3 GG vorrangig zu beachtende Kindeswohl (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 72, 122 , 75, 201 , 79, 203 ; 99, 145 >157, 162 f.>) keine andere Möglichkeit, als den Antragsteller entsprechend seinem Begehren ab sofort stationär therapieren und beschulen zu lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2268/02

    Integration Behinderter in allgemeine Schule - Integrationshelfer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    Die Hilfe zur Schulbildung umfasst dabei die Übernahme die Kosten der zusätzlichen Betreuung während der Zeit der eigentlichen Schulpflicht, soweit diese Kosten nach dem Schulrecht dem Träger der Sozialhilfe zur Last fallen, insbesondere auch bei der Unterbringung des behinderten Schülers in einer Internats-Sonderschule (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Januar 2003, 9 S 2268/02, NDV-RD 2003, 64 = NVwZ-RR 2003, 435 und Juris, dort Rn. 11, noch zu § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BSHG und Schellhorn, in Schellhorn/Schellhorn/Holm, a. a. O., § 54 Rn. 45; Schmeller, in Mergler/Zink, SGB XII, Kommentar, Loseblatt, 2007, § 54 Rn. 71), wie sie hier im Raum steht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2007 - L 13 SO 6/06

    Anspruch auf Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen bei einer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    Dahinter steht der Gedanke, die Jugendhilfeleistungen für nicht behinderte Kinder und Jugendliche und für behinderte Kinder und Jugendliche möglichst in einer Hand zusammen zu fassen und so auf den spezifischen erzieherischen Bedarf von behinderten Jugendlichen besser Rücksicht zu nehmen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. März 2007, L 13 SO 6/06 ER, FEVS 58, 406-411 und Juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 und 3 und GG Art 103 durch Entzug der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
    In solchen Fällen hat auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Trennung des Kindes von der Familie nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten gehalten (vgl. z.B. BVerfGE 60, 79 , bestätigt durch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000, 1 BvR 2006/98, www.bverfg.de/entscheidungen; zustimmend Umbach, in Umbach/Clemens, Grundgesetz, Kommentar, 2002, Art. 6 Rn. 84).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2006 - 12 ME 474/05

    Bestimmung des förderbaren Umfangs der Betreuung eines sprachbehinderten Kindes

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 7 AS 2129/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Individualanspruch der Mitglieder einer

  • LSG Sachsen, 24.07.2006 - L 3 B 81/06 SO-ER

    Anspruch auf Sozialhilfe für ein behindertes Kind, Integrationshelfer für den

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - L 20 SO 12/09

    Sozialhilfe

    Wesentlich sei eine Behinderung, wenn die Gefahr bestehe, dass der behinderte Mensch durch sie aus der Gesellschaft ausgegliedert werde oder dies bereits sei (SG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07).
  • SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3007/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer

    Für diejenigen jungen Menschen, die körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, greifen dagegen die Vorschriften der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII wieder unmittelbar ein (vgl. SG Karlsruhe vom 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07 ER - und vom 26.07.2012 - S 1 SO 5162/11 - ).
  • SG Aachen, 27.01.2009 - S 20 SO 45/08

    Sozialhilfe

    Wesentlich ist eine Behinderung, wenn Gefahr besteht, dass der behinderte Mensch durch sie aus der Gesellschaft ausgegliedert wird oder bereits ist (SG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07).
  • SG Aachen, 24.11.2009 - S 20 SO 55/08

    Sozialhilfe

    Wesentlich ist eine Behinderung, wenn Gefahr besteht, dass der behinderte Mensch durch sie aus der Gesellschaft ausgegliedert wird oder bereits ist (SG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht