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   SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16   

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SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16 (https://dejure.org/2017,18790)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.04.2017 - S 1 U 904/16 (https://dejure.org/2017,18790)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. April 2017 - S 1 U 904/16 (https://dejure.org/2017,18790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Einwirkung von außen - willentlich gesteuerter Vorgang - Fehlgängigkeit - Arbeitsschicht - Wahlfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    (Wahl-)Feststellung eines Arbeitsunfalls bei schädigender Einwirkung innerhalb einer bestimmten, jedoch kalendermäßig nicht genau bestimmbaren Arbeitsschicht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    (1) Für eine Einwirkung "von außen" i.S.d. § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII ist kein äußerliches, mit den Augen zu sehendes Geschehen erforderlich (Anschluss an BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der die Kammer folgt, ist für die äußere Einwirkung kein äußerliches, mit den Augen zu sehendes Geschehen zu fordern (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Randnr. 9 f ).

    Das Gesetz fordert keine bestimmte Qualität der Einwirkung; weder muss ein normwidriges, d. h. dem ordnungsgemäßen Arbeitsablauf widersprechendes Ereignis (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Randnr. 7 und BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 31), noch ein besonderes betriebliches Risiko oder eine erhöhte Betriebsgefahr stattgefunden haben.

    Zu unterscheiden hiervon sind jedoch Fälle eines gewollten Handelns aufgrund einer ungewollten Einwirkung infolge einer Fehlbelastung oder eines sonstigen überraschenden Moments (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Randnr. 12, LSG Sachsen-Anhalt vom 12.04.2013 - L 6 U 80/10 -, Randnr. 27 und LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3621/08 -, Randnr. 32 ).

    Dies gilt nicht nur für äußerlich sichtbare Einwirkungen z. B. für den Sägewerker, der nicht nur ein Stück Holz absägt, sondern auch unbeabsichtigt seinen Daumen, sondern gleichermaßen auch für äußere Einwirkungen, deren Folgen äußerlich nicht sichtbar sind (z.B. bei radioaktiven Strahlen oder elektromagnetischen Wellen; vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Randnr. 7 und 13 sowie BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56).

  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    Die Einwirkung muss an einem bestimmten, jedoch nicht an einem kalendermäßig genau bestimmbaren Tag eingetreten sein (Anschluss an BSG vom 26.09.1961 - 2 RU 191/59 -).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    Dabei müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen, d.h. die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden", nachgewiesen sein, d.h. mithin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für das Gericht feststehen (vgl. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83 und 60, 58 ff. sowie BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 55, Rn. 24).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    Vielmehr kann die Einwirkung im Rahmen der versicherten Tätigkeit üblich und selbstverständlich sein (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 42, Randnr. 14) oder sich als alltäglicher Vorgang, wie z.B. das Stolpern über die eigene Füße, Umknicken oder Aufschlagen auf den Boden, darstellen, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl. BSG vom 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R-, Randnr. 25und BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R - Randnr. 15 m. w. N. ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.04.2013 - L 6 U 80/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitsschaden -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    Zu unterscheiden hiervon sind jedoch Fälle eines gewollten Handelns aufgrund einer ungewollten Einwirkung infolge einer Fehlbelastung oder eines sonstigen überraschenden Moments (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Randnr. 12, LSG Sachsen-Anhalt vom 12.04.2013 - L 6 U 80/10 -, Randnr. 27 und LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3621/08 -, Randnr. 32 ).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    Dabei müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen, d.h. die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden", nachgewiesen sein, d.h. mithin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für das Gericht feststehen (vgl. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83 und 60, 58 ff. sowie BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 55, Rn. 24).
  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84

    Schulunfall - Sprung aus dem Fenster - Schüler - Selbsttötungsabsicht

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    Anhaltspunkte für eine unfallunabhängige Ursache, etwa infolge degenerativer Veränderungen, liegen ebenso wenig vor wie für einen sog. Summationseffekt, d.h. eine von mehreren, nacheinander in verschiedenen Arbeitsschichten insgesamt den Versicherten treffende Einwirkungen, die zu der Schädigung geführt haben, und die nur dann als wesentliche Bedingung zu werten ist, wenn sie sich aus der Gesamtheit der Einwirkungen derart hervorhebt, dass sie nicht nur die letzte mehrerer gleichwertiger Einwirkungen bildet (vgl. hierzu BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71 m.w.N.).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    Dabei müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen, d.h. die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden", nachgewiesen sein, d.h. mithin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für das Gericht feststehen (vgl. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83 und 60, 58 ff. sowie BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 55, Rn. 24).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    Zwar ist die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (vgl. BSGE 61, 113, 115 und BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 42, Randnr. 14).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 904/16
    Das Gesetz fordert keine bestimmte Qualität der Einwirkung; weder muss ein normwidriges, d. h. dem ordnungsgemäßen Arbeitsablauf widersprechendes Ereignis (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, Randnr. 7 und BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 31), noch ein besonderes betriebliches Risiko oder eine erhöhte Betriebsgefahr stattgefunden haben.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

  • SG Stuttgart, 15.03.2021 - S 1 U 1184/20

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls eines Busfahrers mit der Folge einer

    Vielmehr könne die Einwirkung im Rahmen der versicherten Tätigkeit üblich und selbstverständlich sein oder sich als alltäglicher Vorgang, wie z. B. das Stolpern über die eigenen Füße, Umknicken oder ein Aufschlag auf den Boden, darstellen (Urteil des SG Karlsruhe vom 20.04.2017, S 1 U 904/16; Urteil des BSG vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R).
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