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   SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12   

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SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12 (https://dejure.org/2014,32836)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12 (https://dejure.org/2014,32836)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - S 4 KA 3248/12 (https://dejure.org/2014,32836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung - Gebühren für Beschlussfassung des Zulassungsausschusses - Maßgeblichkeit des einzelnen Antragsverfahrens bei der Bemessung - Berechtigung einer Berufsausübungsgemeinschaft zur Geltendmachung der Belange nach § 46 Ärzte-ZV

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfallen einer Gebühr für die Genehmigung der Beschäftigung eines weiteren Arztes bei einer Berufsausübungsgemeinschaft

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 98 SGB 5, § 33 Ärzte-ZV, § 46 Abs 1 S 1 Buchst c Ärzte-ZV
    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung - Gebühren für Beschlussfassung des Zulassungsausschusses - Maßgeblichkeit des einzelnen Antragsverfahrens bei der Bemessung - Berechtigung einer Berufsausübungsgemeinschaft zur Geltendmachung der Belange nach § 46 Ärzte-ZV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nur eine Gebühr bei Antrag auf Genehmigung eines weiteren Arztes in Berufsausübungsgemeinschaft

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Antragsgebühr für die Anstellung eines Arztes auch bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) nur einmal ansetzbar

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 70/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - Widerruf bzw Rücknahme der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Eine Zulassung sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 70/03 R) untrennbar mit der Person des Inhabers verbunden.
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Sofern das BSG die Rechtsfähigkeit der BAG für bestimmte Teilbereich anerkannt habe, betreffe dies nicht die vorliegende Konstellation, sondern insbesondere Abrechnungsfragen (mit Hinweise auf BSG vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 29/09 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Erfolg des Widerspruchs - Kausalität zwischen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen ist lediglich für die Beteiligte zu Ziff. 6 veranlasst, weil diese im Verfahren einen Antrag gestellt hat (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 29/09 R -, SozR 4-1300 § 63 Nr. 13).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Vorliegend ist indes bereits aufgrund der Teilrechtsfähigkeit der BAG als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R - juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R - juris Rdnr. 41; jeweils mit weiteren Nachweisen) von lediglich zwei Anträgen und daher von zwei verwirklichten Gebührentatbeständen auszugehen (so auch SG Marburg vom 17.03.2010 - SG 12 KA 281/09 - juris Rdnr. 29).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Vorliegend ist indes bereits aufgrund der Teilrechtsfähigkeit der BAG als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R - juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R - juris Rdnr. 41; jeweils mit weiteren Nachweisen) von lediglich zwei Anträgen und daher von zwei verwirklichten Gebührentatbeständen auszugehen (so auch SG Marburg vom 17.03.2010 - SG 12 KA 281/09 - juris Rdnr. 29).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 92, 91 ; 110, 370 ; 132, 334 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Im Bereich der Gebührenerhebung verfügt der Gesetzgeber zwar über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, 11.10.1988, 1 BvR 777/85, BVerfGE 79, 1 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Die auferlegte Gebühr darf schließlich nicht außer Verhältnis zu den mit der Gebührenregelung verfolgten Zwecken stehen (vgl BVerfG, 12.02.1992, 1 BvL 1/89, BVerfGE 85, 337 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. April 2012 - 1 BvR 1951/11 -, juris).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 92, 91 ; 110, 370 ; 132, 334 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
    Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 92, 91 ; 110, 370 ; 132, 334 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11

    Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in Grundbuchsache

  • BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06

    Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

  • SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 281/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Nichtvorliegen einer qualifizierten

  • SG Magdeburg, 18.11.2020 - S 1 KA 25/18

    Vertragsarztrecht - Medizinisches Versorgungszentrum - Anspruch auf Erteilung der

    Auch die Rechtsform einer MVZ-GbR gibt aufgrund ihrer stabilen (Teil-)Rechtsfähigkeit im vertragsärztlichen Kontext keinen Anlass daran zu zweifeln, dass dort auch Ärzte angestellt werden können, die als Gesellschafter beherrschenden Einfluss ausüben können (zur Teilrechtsfähigkeit einer (MVZ-)GbR vgl. auch BSG, Urteil vom 16.05.2018, a. a. O., Rn 15; BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15, Rn 17 ff.; BAG, Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 397/07, Rn 24 ff.; Sozialgericht Karlsruhe, Urteil v. 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12, Rn 24, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 3701/15

    Kassenärztliche Vereinigung - Zulassungsausschuss - Antrag auf Genehmigung einer

    Sinnvollerweise wird von der BAG nur ein Antrag gestellt und vom ZA nur eine Entscheidung gefällt, weshalb auch nur einmal die Gebühr i.S.d. § 46 Abs. 1 Buchst. c Ärzte-ZV anfällt (so auch Pawlita in jurisPK-SGB V § 96 SGB V Rd. 28; Schallen, a.a.O., § 46 Rd. 2, SG München, Urteil vom 16.09.2010 - S 43 KA 5089/08 u.a. -, SG Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12 -, beide in juris).
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