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   SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11   

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https://dejure.org/2011,17694
SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11 (https://dejure.org/2011,17694)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11 (https://dejure.org/2011,17694)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - S 1 SO 1329/11 (https://dejure.org/2011,17694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Vermögenseinsatz - Einsatzgemeinschaft zwischen Bestattungspflichtigem und Ehegatte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens eines nicht getrennt lebenden Ehegatten im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit des zur Bestattung Verpflichteten; Die faktischen wirtschaftlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden als Maßstab für die Bedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung auch des Einkommens des nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners des Hilfesuchenden vor Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln: Einkommens des nicht getrennt lebenden Ehegatten darf berücksichtigt werden - Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Ehegatten im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit des Hilfesuchenden nicht zu ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1827
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • SG Karlsruhe, 28.06.2007 - S 1 SO 1604/07

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11
    Der im Sozialhilferecht geltende generelle Nachrangvorbehalt gebietet es, im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit des zur Bestattung Verpflichteten auch das Einkommen und Vermögen seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners zu berücksichtigen (Bestätigung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteil vom 28.06.2007 - S 1 SO 1604/07 - ).

    Insbesondere ist es - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht zulässig, die Mittel der Einsatzgemeinschaft gem. § 19 Abs. 3 SGB XII nur teilweise, nämlich nur bezüglich des Einkommens und Vermögens des zur Bestattung Verpflichteten, zu berücksichtigen (vgl. insoweit Urteil des erkennenden Gerichts vom 28.06.2007 - S 1 SO 1604/07 -).

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11
    Die Bestimmung nimmt im Recht der Sozialhilfe eine Sonderstellung ein; Zielsetzung ist zwar die Sicherstellung einer der Würde des Toten entsprechenden Bestattung (vgl. BVerwGE 120, 111, 113).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11
    Die hieraus resultierende Bestattungspflicht des Klägers regelt zwar nicht die Verpflichtung, die Kosten der Bestattung zu tragen, wie dies etwa § 1968 oder § 1615 Abs. 2 BGB tun; wird aber - wie vorliegend - die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht erfüllt, resultieren hieraus Kosten sowie Erstattungsansprüche des Bestattungsunternehmers, die Gegenstand der übernahmefähigen Kostenverpflichtung im Sinne des § 74 SGB XII sind (vgl. BVerwGE 114, 57 ff. und BSG, ZFSH/SGB 2010, 42).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11
    Den sozialhilferechtlichen Bedarf stellt indes nicht die Bestattung als solche oder deren Durchführung dar; vielmehr dient die Regelung der Vermeidung einer unzumutbaren Belastung des Verpflichteten durch die Kosten der Beerdigung (vgl. BVerwGE 105, 51, 52 ff.; BSG, FEVS 62, 214 ff. und BSG, ZFSH/SGB 2010, 42).
  • LSG Sachsen, 16.04.2009 - L 3 SO 9/08
    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11
    Zum Vermögen gehören auch Forderungen aus Spar- und Bankguthaben sowie aus Bausparverträgen (vgl. Sächs. LSG vom 16.04.2009 - L 3 SO 9/08 - sowie Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 90, Rand-Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11
    Den sozialhilferechtlichen Bedarf stellt indes nicht die Bestattung als solche oder deren Durchführung dar; vielmehr dient die Regelung der Vermeidung einer unzumutbaren Belastung des Verpflichteten durch die Kosten der Beerdigung (vgl. BVerwGE 105, 51, 52 ff.; BSG, FEVS 62, 214 ff. und BSG, ZFSH/SGB 2010, 42).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11
    Denn die Übernahme von Schulden ist grds. nicht Aufgabe der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 90, 154ff; 94, 127ff und 96, 18 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11
    Denn die Übernahme von Schulden ist grds. nicht Aufgabe der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 90, 154ff; 94, 127ff und 96, 18 ff. m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 365/10

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von Bestattungskosten ab 01.01.2005 als Hilfe

    Hinsichtlich des einzusetzenden Einkommens und Vermögens kann die Klägerin im Hinblick auf die Zumutbarkeit der Selbsthilfe gem. § 19 Abs. 3 SGB XII und den allgemeinen sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 SGB XII) deshalb nicht anders behandelt werden als bei den anderen Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII (vgl. SG Karlsruhe Urteil vom 22. Juli 2011 - S 1 SO 1329/11 -, juris; ähnlich auch: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 19/09 -, juris; H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm SGB XII 18. Aufl. 2010 § 74 RdNr. 12; Kaiser in: Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht § 74 SGB XII RdNr. 8; Berlit in: LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012 § 74 SGB XII RdNr. 9).

    Dies entspricht der Erfahrung, dass in einer ehelichen Haushaltsgemeinschaft "aus einem Topf" gewirtschaftet wird und die Bedürfnisse des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf gesetzliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden (SG Karlsruhe Urteil vom 22. Juli 2011 - S 1 SO 1329/11 -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 339/10
    Hinsichtlich des einzusetzenden Einkommens und Vermögens kann die Klägerin im Hinblick auf die Zumutbarkeit der Selbsthilfe gemäß § 19 Abs. 3 SGB XII und auf den allgemeinen sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 SGB XII) daher nicht anders behandelt werden als bei den anderen Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 22. Juli 2011 S 1 SO 1329/11 , juris; ähnlich auch: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 L 9 SO 19/09 , juris; H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII 18. Aufl. 2010 § 74 RdNr. 12; Kaiser in: Beck scher Online-Kommentar Sozialrecht § 74 SGB XII RdNr. 8; Berlit in: LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012 § 74 SGB XII RdNr. 9).

    Dies entspricht der Erfahrung, dass in einer ehelichen Haushaltsgemeinschaft "aus einem Topf" gewirtschaftet wird und die Bedürfnisse des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten ohne Rücksicht auf gesetzliche Unterhaltsansprüche aus den gemeinsamen Beiträgen befriedigt werden (SG Karlsruhe, Urteil vom 22. Juli 2011 S 1 SO 1329/11 , juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 8 SO 185/11
    Hinsichtlich des einzusetzenden Einkommens und Vermögens kann der Kläger im Hinblick auf die Zumutbarkeit der Selbsthilfe gem. § 19 Abs. 3 SGB XII und den allgemeinen sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 SGB XII) deshalb nicht anders behandelt werden als bei den anderen Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII (vgl. SG Karlsruhe Urteil vom 22. Juli 2011 S 1 SO 1329/11 , juris; ähnlich auch: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 L 9 SO 19/09 , juris; H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm SGB XII 18. Aufl. 2010 § 74 RdNr. 12; Kaiser in: Beck scher Online-Kommentar Sozialrecht § 74 SGB XII RdNr. 8; Berlit in: LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012 § 74 SGB XII RdNr. 9).

    Dies entspricht der Erfahrung, dass in einer ehelichen Haushaltsgemeinschaft "aus einem Topf" gewirtschaftet wird und die Bedürfnisse des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf gesetzliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden (SG Karlsruhe Urteil vom 22. Juli 2011 S 1 SO 1329/11 , juris).

  • SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 4269/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kraftfahrzeughilfe - Erlangung einer

    Hierzu gehören auch Forderungen aus Spar- und Bankguthaben (vgl. BSG vom 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R - ; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, FEVS 60, 349 ff. und Sächs. OVG, FEVS 48, 199 ff.) sowie Guthaben aus einem Bausparvertrag (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2012 - L 20 SO 63/09 - Sächs. LSG vom 16.04.2009 - L 3 SO 9/08 - sowie Urteil des erkennenden Gerichts vom 22.07.2011 - S 1 SO 1329/11 - ).
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