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   SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12   

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SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12 (https://dejure.org/2012,20974)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2012 - S 1 SO 580/12 (https://dejure.org/2012,20974)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - S 1 SO 580/12 (https://dejure.org/2012,20974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - sonderpädagogische Förderung - unterstützende Leistungen außerhalb des Kernbereichs pädagogischer Arbeit - kein Ausschluss von Hilfeleistungen in den Ferien - Schülerbeförderung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers i.R.d. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit einer Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Hilfe zu angemessener Schulbildung): Übernahme von Kosten für eine Fachkraft während des Schulunterrichts und in den Ferienzeiten sowie die Schülerbeförderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwere Behinderung: Sozialleistungsträger muss bei drohendem Fähigkeitsverlust Kosten für unterstützende pädagogische Maßnahmen übernehmen - Sozialhilfeträger darf Kostenübernahme für pädagogische Fachkraft nicht verweigern

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Ob die Schule dazu verpflichtet ist, ist unerheblich (Anschluss an BSG vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - und LSG Baden-Württemberg vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 - ).

    Damit sind jedoch ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe nicht von vornherein und vollständig ausgeschlossen, insbesondere nicht solche pädagogischen Fördermaßnahmen, die als flankierende Maßnahmen außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Schule erbracht werden, ohne dass dieser genau bestimmt werden müsste (vgl. BSG vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - m.w.N. ; LSG Baden-Württemberg, ZFSH/SGB 2011, 162ff. und vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 - m.w.N. sowie Sächs. LSG, ZFSH/SGB 2010, 620).

    (vgl. nochmals BSG vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - ).

    e) Vor diesem Hintergrund schließen weder § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII noch der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII), der auch im Rahmen von Hilfe zu angemessenen Schulbildung gilt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 - m.w.N. ), die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen in Form einer pädagogischen Fachkraft während der Teilnahme des Klägers am Schulunterricht als flankierende Maßnahme aus (vgl. BSG vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Ob die Schule dazu verpflichtet ist, ist unerheblich (Anschluss an BSG vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - und LSG Baden-Württemberg vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 - ).

    Damit sind jedoch ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe nicht von vornherein und vollständig ausgeschlossen, insbesondere nicht solche pädagogischen Fördermaßnahmen, die als flankierende Maßnahmen außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Schule erbracht werden, ohne dass dieser genau bestimmt werden müsste (vgl. BSG vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - m.w.N. ; LSG Baden-Württemberg, ZFSH/SGB 2011, 162ff. und vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 - m.w.N. sowie Sächs. LSG, ZFSH/SGB 2010, 620).

    Deshalb sind ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Bereich der pädagogischen Förderung eines Schülers nicht von vornherein und vollständig ausgeschlossen, sondern nur insoweit, als diese zum Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrkraft gehören, weil es nicht Sache des Sozialhilfeträgers sein kann, das für die sonderpädagogische Förderung von schulpflichtigen Kindern erforderliche fachlich qualifizierte Personal zu stellen bzw. die Kosten hierfür zu tragen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 - ).

    e) Vor diesem Hintergrund schließen weder § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII noch der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII), der auch im Rahmen von Hilfe zu angemessenen Schulbildung gilt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 - m.w.N. ), die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen in Form einer pädagogischen Fachkraft während der Teilnahme des Klägers am Schulunterricht als flankierende Maßnahme aus (vgl. BSG vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - ).

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Hilfeleistungen zu einer angemessenen Schulbildung sind auch während Ferienzeiten nicht ausgeschlossen (Anschluss an BSG SozR 4-3500 § 54 Nr. 1).

    Hilfeleistungen zu einer angemessenen Schulbildung sind auch während Ferienzeiten nicht ausgeschlossen (vgl. BSG SozR 4-3500 § 54 Nr. 1).

    Denn insoweit kommen alle Maßnahmen in Betracht, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer geeigneten Schulbildung geeignet und erforderlich sind, um die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mindern (vgl. BSG SozR 4-3500 § 54 Nr. 1).

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02

    Asperger-Syndrom; Autismustherapie; Behinderter; Eingliederungshilfe;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Schließlich kann auch die Übernahme von Aufwendungen für eine Autismustherapie eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung darstellen (vgl. OVG Niedersachsen, FEVS 55, 80 ff.), ebenso die Übernahme von Aufwendungen für die Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, NDV 1993, 197 ff. und OVG Niedersachsen vom 01.04.2008 - 4 LC 89/07 - ).

    Zwar unterfällt auch eine ambulante Autismus-Therapie vorliegend den Hilfeleistungen zu einer angemessenen Schulbildung (vgl. OVG Niedersachsen, FEVS 55, 80 ff.; für die insoweit vergleichbare Situation einer Petö-Therapie vgl. BSG vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R - ).

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Schließlich kann auch die Übernahme von Aufwendungen für eine Autismustherapie eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung darstellen (vgl. OVG Niedersachsen, FEVS 55, 80 ff.), ebenso die Übernahme von Aufwendungen für die Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, NDV 1993, 197 ff. und OVG Niedersachsen vom 01.04.2008 - 4 LC 89/07 - ).

    Deshalb hat die Beklagte den Bedarf des Klägers in Bezug auf seine Schülerbeförderung im Rahmen der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, sofern keine andere Art der Schülerbeförderung in Betracht kommt, gegebenenfalls durch Übernahme der für die täglichen Fahrten zur und von der Schule anfallenden Kosten für eine individuelle Beförderung mit einem PKW (vgl. Meusinger in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl. 2009, § 54, Rand-Nr. 68 a.E.) oder einem Taxi (vgl. hierzu BVerwG, NDV 1993, 197) zu decken.

  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2011 - 7 K 1940/11

    Jugendhilferechts Jugendhilfe für Schulwegbewältigung eines autistischen Kindes

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Dies kann vorliegend indes offen bleiben, da die Beklagte den Kläger auch deshalb nicht auf die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Leistung verweisen kann, weil es sich hierbei nicht um eine Sozialleistung i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB XII handelt (vgl. hierzu VG Frankfurt/Main vom 14.12.2011 - 7 K 1940/11.F - ).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Zwar unterfällt auch eine ambulante Autismus-Therapie vorliegend den Hilfeleistungen zu einer angemessenen Schulbildung (vgl. OVG Niedersachsen, FEVS 55, 80 ff.; für die insoweit vergleichbare Situation einer Petö-Therapie vgl. BSG vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R - ).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07

    Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter; Anspruch auf Übernahme der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Schließlich kann auch die Übernahme von Aufwendungen für eine Autismustherapie eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung darstellen (vgl. OVG Niedersachsen, FEVS 55, 80 ff.), ebenso die Übernahme von Aufwendungen für die Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, NDV 1993, 197 ff. und OVG Niedersachsen vom 01.04.2008 - 4 LC 89/07 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2199/02

    Integration Behinderter in allgemeine Schule - Autismus

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Die streitgegenständlichen Bescheide umfassen in zeitlicher Hinsicht allein das Schuljahr 2011/2012, d.h. die Zeitspanne vom Beginn des Schuljahrs am 14.09.2011 bis zum Beginn des Schuljahrs 2012/2013 am 10.09.2012 (vgl. hierzu u.a. LSG Baden-Württemberg vom 09.10.2008 - L 7 AS 3709/08 ER-B -, vom 27.10.2009 - L 7 AS 2618/09 ER-B -, vom 09.11.2009 - L 7 AS 2456/09 ER-B - und vom 11.08.2010 - L 7 SO 420/10 ER-B -, ferner LSG Berlin-Brandenburg vom 27.03.2009 - L 14 AS 274/09 B ER - sowie VGH Baden-Württemberg, FEVS 54, 213, VG K. vom 29.04.2003 - 2 K 2983/02 -, VG Würzburg vom 29.11.2004 - W 3 E 04.1434 - und VG München vom 23.02.2009 - M 18 E 09.148 - sowie Urteile des erkennenden Gerichts vom 20.01.2011 - S 1 SO 3481/10 - und vom 21.04.2011 - S 1 SO 3289/10 -).
  • VG München, 23.02.2009 - M 18 E 09.148

    Integrationshelfer für den Besuch einer Förderschule

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12
    Die streitgegenständlichen Bescheide umfassen in zeitlicher Hinsicht allein das Schuljahr 2011/2012, d.h. die Zeitspanne vom Beginn des Schuljahrs am 14.09.2011 bis zum Beginn des Schuljahrs 2012/2013 am 10.09.2012 (vgl. hierzu u.a. LSG Baden-Württemberg vom 09.10.2008 - L 7 AS 3709/08 ER-B -, vom 27.10.2009 - L 7 AS 2618/09 ER-B -, vom 09.11.2009 - L 7 AS 2456/09 ER-B - und vom 11.08.2010 - L 7 SO 420/10 ER-B -, ferner LSG Berlin-Brandenburg vom 27.03.2009 - L 14 AS 274/09 B ER - sowie VGH Baden-Württemberg, FEVS 54, 213, VG K. vom 29.04.2003 - 2 K 2983/02 -, VG Würzburg vom 29.11.2004 - W 3 E 04.1434 - und VG München vom 23.02.2009 - M 18 E 09.148 - sowie Urteile des erkennenden Gerichts vom 20.01.2011 - S 1 SO 3481/10 - und vom 21.04.2011 - S 1 SO 3289/10 -).
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

  • SG Karlsruhe, 21.04.2011 - S 1 SO 3289/10

    Keine Übernahme/Erstattung von Kosten der Schülerbeförderung zu einer auswärtigen

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 6090/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

  • VG Karlsruhe, 29.04.2003 - 2 K 2983/02

    Schulbegleitung für autistisches Kind

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - L 14 AS 274/09

    Einstweilige Anordnung auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung bei

  • SG Berlin, 02.03.2011 - S 49 SO 109/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

  • VG Würzburg, 29.11.2004 - W 3 E 04.1434
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2006 - L 8 SO 176/06
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2009 - L 7 AS 2618/09
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - L 7 AS 2456/09
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 222/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Durch die Rechtsprechung wird Schulbegleitung zu Lasten des Sozialhilfeträgers zugesprochen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. September 2012 - L 9 SO 141/12 B ER; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R; Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2012 - S 1 SO 580/12).
  • SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 515/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist gemäß § 95 SGG der Bescheid vom 29.11.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.01.2014 und in zeitlicher Hinsicht allein die Zeitspanne vom 09.09.2013, dem Beginn des Schuljahres 2013/2014, bis zum 30. Juli 2014, dem Ende dieses Schuljahres, auch wenn der Beklagte durch die angefochtenen Bescheide die Versagung von Eingliederungshilfeleistungen nicht konkret auf diese Zeitspanne beschränkt hat (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg vom 09.10.2008 - L 7 AS 3709/08 ER-B - vom 27.10.2009 - L 7 AS 2618/09 ER-B -, vom 09.11.2009 - L 7 AS 2456/09 ER-B - und vom 11.08.2010 - L 7 SO 420/10 ER-B - , ferner Urteil des erkennenden Gerichts vom 26.07.2012 - S 1 SO 580/12 - m.w.N. ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2014 - L 9 SO 36/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Durch die Rechtsprechung wird Schulbegleitung zu Lasten des Sozialhilfeträgers zugesprochen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. September 2012 - L 9 SO 141/12 B ER; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R; Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2012 - S 1 SO 580/12).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 36/14

    Inklusion; Schulbegleitung

    Durch die Rechtsprechung wird Schulbegleitung zu Lasten des Sozialhilfeträgers zugesprochen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. September 2012 - L 9 SO 141/12 B ER; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R; Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2012 - S 1 SO 580/12).
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