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   SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12   

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SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12 (https://dejure.org/2015,1800)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12 (https://dejure.org/2015,1800)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - S 4 SO 4416/12 (https://dejure.org/2015,1800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Ein Nothelfer-Anspruch nach § 25 SGB XII ist ausgeschlossen, wenn eine stationäre Unterbringung in der Psychiatrie nicht medizinisch indiziert ist, sondern dem Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten dienen soll.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dem Schutz der Allgemeinheit dienende Unterbringung in Psychiatrie begründet keinen Nothelfer-Anspruch

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 SGB 12, § 14 SGB 9, § 16 SGB 1
    Sozialhilferecht: Pflicht zur Übernahme der Kosten einer stationären Aufnahme in einer Psychiatrie für einen Sozialhilfeempfänger durch den Sozialhilfeträger bei bestehender Gefährdung der Allgemeinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Nothelfer-Anspruch bei Unterbringung in Psychiatrie zum Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 133 (Kurzinformation)

    Krankenhäuser | Nothelferanspruch | Kein Nothelferanspruch bei Schutz der Allgemeinheit vor strafbaren Handlungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Daher wäre für einen evtl. Anspruch des Klägers auf Leistungen das Jugendamt des Landratsamtes E. der zuständige Leistungsträger (mit Hinweis auf BSG vom 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R, juris Rd.-Nr. 25).

    Aus Sicht des Beklagten sei das Jugendamt der richtige Ansprechpartner gewesen, weil der verlängerte Klinikaufenthalt anstelle einer notwendigen Heimunterbringung erfolgt sei, für welche zweifelsfrei der öffentliche Jugendhilfeträger als infrage kommender Rehabilitationsträger zuständig gewesen wäre (mit Hinweis auf § 6 Abs. 1 SGB IX und BSG vom 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R -).

    Der Beklagte hat den Ausführungen des Beigeladenen zu Ziff. 2 insoweit widersprochen, als aufgrund des dem Krankenhausaufenthalt vorausgegangenen Aufenthalts im Heim in E. die Steuerungsverantwortung für den Verbleib des jungen Erwachsenen über das Ende der Krankenhausbehandlung hinaus dem Beigeladenen zu Ziff. 2 obliegen habe (BSG vom 10.04.2008 - B 3 KR 19/05).

    Sofern der Klägerbevollmächtigte darauf abstellt, dass der Beigeladene zu Ziff. 2 eine rechtzeitige Erstellung eines solchen Hilfeplans bzw. die Steuerung (vgl. BSG vom 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R) des ganzen Falls ungenügend und bzw. zögerlich geregelt habe, mag ein Anspruch auf Schadenersatz oder Amtshaftung im Raum stehen.

  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Der Auffassung, bei Verlängerung eines Krankenhausaufenthalts aus nicht-medizinischen Gründen sei hinsichtlich Unterkunft und Verpflegung ein Anspruch nach dem Institut der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) möglich (Quaas SGb 2008, 261, 266) kann nicht gefolgt werden, weil es sich bei § 25 SGB XII um eine vorrangige Spezialnorm handelt, welche gerade eine solche Geschäftsführung ohne Auftrag bereits regelt und daher auch verbindlich die Grenzen des Anspruchs definiert (Bieback in Grube/Wahrendorf, 5. Aufl. 2014, § 25 Rn. 2 mi Hinweis auf BSG vom 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B).

    Für den Anspruch des Nothelfers gegen den Sozialhilfeträger auf Erstattung der ihm entstandenen Aufwendungen ist das Gerichtsverfahren kostenfrei, weil der Nothelfer Leistungsempfänger im Sinne des § 183 SGG ist (BSG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - B 8 SO 45/07 B -, SozR 4-1500 § 183 Nr. 7, SozR 4-1500 § 197a Nr. 6).

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 21/05 R

    Vergütung einer Krankenhausbehandlung; Notwendigkeit zur Behandlung mit den

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Deswegen seien auch Leistungen der Eingliederungshilfe, der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und anderes dem Kostenerstattungsanspruch des Nothelfers aus § 25 SGB XII zugänglich (mit Hinweis auf BSG vom 10.04.2008 - B 3 KR 21/05 R -).

    Es sei bereits entschieden, dass es nicht in die Risikosphäre des Krankenhausträgers falle, wenn ein Patient zwar nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sei, dessen ungeachtet aber nicht entlassen werden könne (mit Hinweis auf BSG vom 10.04.2008 - B 3 KR 21/05 R -).

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss (BSG, Großer Senat, Beschluss vom 25. September 2007 - GS 1/06 -, BSGE 99, 111-122, SozR 4-2500 § 39 Nr. 10).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 R 5/13 R

    Satzung der Seemannskasse - nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu erbringende

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Es müsste hierfür vor allem auch durch Vornahme einer Amtshandlung des Trägers der Zustand wiederhergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre, was angesichts eines fehlenden Anspruchs des Klägers gegen den Beklagten im Hinblick auf sozialrechtliche Unterkunftskosten nicht möglich ist (vgl. BSG vom 3.4.2014 - B 5 R 5/13 R - SozR 4-2600 § 137b Nr. 1 RdNr. 37).
  • BSG, 30.07.2014 - B 14 AS 8/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Rechtsweg

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Unabhängig vom Fehlen eines einschlägigen Antrags im Gerichtsverfahren darf ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit keine Teilverweisung an ein anderes Gericht vornehmen, weil das GVG keine Teilverweisung kennt und der Verweisung des gesamten Rechtsstreits der Grundsatz entgegensteht, dass eine solche nicht erfolgen darf, wenn das angerufene Gericht zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist (BSG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - B 14 AS 8/14 B -, juris).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Dies beschreibt zunächst als bedarfsbezogenes Moment die Eilbedürftigkeit des Eingreifens selbst (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R).
  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Zum einen muss es sich, auch wenn es nicht nur um medizinische Leistungen geht, um Leistungen handeln, die dem X. nach dem SGB XII zugestanden hätten (vgl. BVerwGE 114, 298; LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2013 - L 20 SO 554/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 8/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Außerdem scheidet ein Anspruch nach § 25 SGB XII auch ab dem Zeitpunkt aus, ab dem es dem Nothelfer möglich und zumutbar ist, den zuständigen Sozialhilfeträger über den Hilfefall zu unterrichten (LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2012 - L 20 SO 48/11 -, juris; LSG NRW, Urteil vom 13.09.2007 - L 9 SO 8/06; OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 5887/95; VGH Hessen, Urteil vom 15.12.1992 - 9 UE 1694/87 Rn. 23/24 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2008 - L 20 SO 63/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12
    Eine rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs nach § 25 SGB XII liege daher ebenfalls nicht vor (mit Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.02.2008 - L 20 SO 63/07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11

    Sozialhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11

    Erstattung der Kosten für die stationäre Behandlung eines Hilfebedürftigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95

    Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine

  • VGH Hessen, 15.12.1992 - 9 UE 1694/87

    Sozialhilfe: Erstattung von Aufwendungen anderer nach BSHG § 121

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