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   SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13   

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SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13 (https://dejure.org/2015,76694)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2015 - S 4 U 3896/13 (https://dejure.org/2015,76694)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2015 - S 4 U 3896/13 (https://dejure.org/2015,76694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Impfschaden - Nachweis - hinreichende Wahrscheinlichkeit - vom Arbeitgeber veranlassten Meningokokkenimpfung - Assistenzarzt - ungewolltes Ereignis: negative (ungewollte) Folgen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a.F. RVO; BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R).

    Für die Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (st.Rspr. BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a.F. RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 aF RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG SozR Nr. 41 zu § 128 SGG; BSG SozR Nr. 20 zu § 542 a.F. RVO; BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a.F. RVO; BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67).

    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Es gibt im Bereich des Unfallversicherungsrechts keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R).

    Demnach gibt es im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, BSGE 96, 196-209, juris-Rn. 20).

  • BSG, 28.01.1966 - 2 RU 151/63

    Verteilung der Entschädigungslast - Tätigkeiten für mehrere Unternehmen -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Zutreffend gehe die Beklagte davon aus, dass der vorliegende Sachverhalt prinzipiell der Kategorie des Arbeitsunfalls und nicht der Berufskrankheit unterfalle, da das schädigende Ereignis innerhalb einer einzelnen Arbeitsschicht aufgetreten sei (mit Hinweis auf BSGE 15, 112; 24, 216).

    Die Beklagte hat auf das vorliegende Geschehen zutreffend die Kategorien des Arbeitsunfalls und nicht diejenige der Berufskrankheit angewendet, da der gegenständliche Impfvorgang sich innerhalb einer einzigen Arbeitsschicht ereignet hat (BSG, Urteil vom 28. Januar 1966 - 2 RU 151/63 -, BSGE 24, 216, SozR Nr. 3 zu § 1739 RVO, Rn. 2).

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genüge der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann erfüllt sei, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spreche bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände, die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden könne, wobei die bloße Möglichkeit hingegen nicht ausreiche (mit Hinweis auf BSGE 32, 203).

    Für die Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (st.Rspr. BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a.F. RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 aF RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Nach der im Sozialrecht anzuwendenden Theorie der wesentlichen Bedingung werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f.; st.Rspr., vgl. BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSGE 1, 72, 76).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Er erlaubt es aber nicht, an dem vorhandenen Erfahrungswissen durch juristische Betrachtungen vorbeizugehen (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44; juris-Rn. 52).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Eine Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit, wenn nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht (BSGE 60, 58).
  • BSG, 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R

    Impfschadensrecht - Impfschaden - Gesundheitsschaden - Kausalität - Beweislast -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Auch angesichts der im Impfschadensrecht typischerweise anzutreffenden Beweisschwierigkeiten kommt bei unaufgeklärtem Ursachenzusammenhang zwischen Impfung und dauerndem Gesundheitsschaden eine Beweislastumkehr nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 27. August 1998 - B 9 VJ 2/97 R -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2017 - L 10 U 1779/15
    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Die Berufung gegen dieses Urteil wurde mit Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21.09.2017 - L 10 U 1779/15 - zurückgewiesen.
  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
    Zutreffend gehe die Beklagte davon aus, dass der vorliegende Sachverhalt prinzipiell der Kategorie des Arbeitsunfalls und nicht der Berufskrankheit unterfalle, da das schädigende Ereignis innerhalb einer einzelnen Arbeitsschicht aufgetreten sei (mit Hinweis auf BSGE 15, 112; 24, 216).
  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 277/73

    Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit - Grippeschutzimpfung - Finanzierung

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89

    Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte

  • BSG, 24.07.1985 - 9b RU 36/83

    Krankheitsverdacht - Behandlungsbedürftigkeit

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

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