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SG Karlsruhe, 27.07.2005 - S 8 U 4897/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Unfalluntersuchungsbericht - kein Anspruch des Verletzten auf Einsichtnahme
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.1993 - L 7 U 1755/91
Keine Akteneinsicht des Unfallverletzten in den Unfalluntersuchungsbericht des …
Auszug aus SG Karlsruhe, 27.07.2005 - S 8 U 4897/04
Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25.11.1993 (L 7 U 1755/91) berufe, sei dieser Fall mit dem zitierten Urteil nicht vergleichbar.Sie beruft sich auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25.11.1993 (a. a. O.) und trägt vor, der Unfalluntersuchungsbericht gehöre nicht zu den für das jeweilige konkrete Verfahren angefertigten Akten.
Insbesondere ist die Kenntnis des Untersuchungsberichts für die Geltendmachung oder Verteidigung der Interessen des Klägers in dem Entschädigungsverfahren gegenüber der Beklagten nicht erforderlich, da die Leistungen (Verletztengeld, Verletztenrente) unabhängig von der Ursache des Schadens gewährt werden (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25.11.1993, Az.: L 7 U 1755/91).
Vor Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens hat der Kläger aus § 69 Abs. 1 Nr. 2 SGB X jedenfalls keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Einsicht in den Untersuchungsbericht des TAD (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25.11.1993, a.a.O.).
- BSG, 28.06.1991 - 2 RU 24/90
Zulässigkeit der Berufung
Auszug aus SG Karlsruhe, 27.07.2005 - S 8 U 4897/04
Eine derartige Prüfung gleichzeitig mit der Sachentscheidung, zu deren Zweck die Akteneinsicht begehrt wird, ist aber nicht möglich in einem Verfahren, das ausschließlich die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens betrifft, weshalb in solchen Fällen der Verwaltungsakt, mit dem die Akteneinsicht abgelehnt wird, selbständig anfechtbar ist (Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.6.1991, SozR 3-1500 § 144 Nr. 3 m.w.N.).