Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 31.05.2011 - S 8 AS 419/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Lebensversicherung - keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - Ermittlung des Substanzwertes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lebensversicherung ist bei Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Vermögen des Hilfebedürftigen bei offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit für den Betroffenen nicht zu berücksichtigen; Berücksichtigung einer Lebensversicherung bei Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Vermögen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 31.03.2011 - S 8 AS 419/10
- SG Karlsruhe, 31.05.2011 - S 8 AS 419/10
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 2954/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit …
Auszug aus SG Karlsruhe, 31.05.2011 - S 8 AS 419/10
Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (BSG, Urteile vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R, B 14/7b 53/06, B 14 AS 56/06 R; BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R) Umgekehrt ist offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R).Dieser ergibt sich bei einem Lebensversicherungsvertrag aus den eingezahlten Beiträgen und der Verkehrswert aus dem Rückkaufswert der Versicherung (BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - m.w.N.).
- BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und …
Auszug aus SG Karlsruhe, 31.05.2011 - S 8 AS 419/10
Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (BSG, Urteile vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R, B 14/7b 53/06, B 14 AS 56/06 R; BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R) Umgekehrt ist offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R).Dies widerspräche zum einen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, welches ausgeführt hat, dass der Rückkaufswert gerade den gegenwärtigen, d.h. aktuellen Verkaufswert widerspiegelt (BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R), da durch das Hinzuaddieren von Beiträgen als Rechnungsposten keine realistische Abbildung des Marktwertes des Vermögensgegenstandes mehr erfolgt; zum anderen stehen dem Kläger die bereits vor Antragstellung geleisteten Beträge aus den Lebensversicherungen nicht mehr als bereites Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2010 - L 7 B 386/09 AS ER).
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III
Auszug aus SG Karlsruhe, 31.05.2011 - S 8 AS 419/10
Zur Frage, welche Verlustgrenze im Einzelnen zur offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit führt, hat der 11b. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 23.11.2006 (B 11b AS 17/06 R) angedeutet, dass er Verluste von mehr als 10 % als noch im Bereich des Wirtschaftlichen liegend betrachten würde.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - L 7 B 386/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Karlsruhe, 31.05.2011 - S 8 AS 419/10
Dies widerspräche zum einen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, welches ausgeführt hat, dass der Rückkaufswert gerade den gegenwärtigen, d.h. aktuellen Verkaufswert widerspiegelt (BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R), da durch das Hinzuaddieren von Beiträgen als Rechnungsposten keine realistische Abbildung des Marktwertes des Vermögensgegenstandes mehr erfolgt; zum anderen stehen dem Kläger die bereits vor Antragstellung geleisteten Beträge aus den Lebensversicherungen nicht mehr als bereites Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2010 - L 7 B 386/09 AS ER). - BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung …
Auszug aus SG Karlsruhe, 31.05.2011 - S 8 AS 419/10
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Einkommen (§ 11 Abs. 1 SGB II) grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält und Vermögen, was er vor Antragstellung bereits hatte (Urteil des BSG vom 30.09.2008, B 4 AS 29/07 R). - BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 31.05.2011 - S 8 AS 419/10
Der 14. Senat (vgl. Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 56/06 R -) hat die Grenze der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II bei einem Verlust von 12, 9 % noch nicht als erreicht angesehen.