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   SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12   

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https://dejure.org/2012,33827
SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12 (https://dejure.org/2012,33827)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.10.2012 - S 16 AL 726/12 (https://dejure.org/2012,33827)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - S 16 AL 726/12 (https://dejure.org/2012,33827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Bemessung des Arbeitslosengeldanspruchs - Gleichwohlgewährung - arbeitsgerichtliche Verschiebung des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Hinweispflicht auf die Rechtsfolgen der Gleichwohlgewährung und bestehende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Gleichwohlgewährung unter dem Blickwinkel des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs; Verpflichtung der Arbeitslosenbehörde zum Hinweis über die Rechtsfolgen einer Gleichwohlgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Gleichwohlgewährung

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12
    Die Beratungspflichten erstrecken sich auch und gerade auf die gesetzlichen Möglichkeiten, die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs durch entsprechende Dispositionen zu beeinflussen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 18 ).

    In diesem Fall bestehen im Gegenteil vielmehr gesteigerte Anforderungen an die Beratung, da dem Versicherten die möglichen Nachteile einer Verschiebung des Arbeitslosengeldbezugs z. B. hinsichtlich Krankenversicherungsschutz und Rentenversicherungsbeiträgen, sorgfältig erläutert werden müssen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 19; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 20 ).

    Die auf einer fehlerhaften Beratung beruhende Nichtausübung des Dispositionsrecht kann somit im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs korrigiert werden (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz , Urteil vom 26.02.2009 - L 1 AL 81/07, Rdnr. 32; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnrn. 17 ff. ).

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher

    Auszug aus SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12
    Die Beratungspflichten erstrecken sich auch und gerade auf die gesetzlichen Möglichkeiten, die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs durch entsprechende Dispositionen zu beeinflussen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 18 ).

    In diesem Fall bestehen im Gegenteil vielmehr gesteigerte Anforderungen an die Beratung, da dem Versicherten die möglichen Nachteile einer Verschiebung des Arbeitslosengeldbezugs z. B. hinsichtlich Krankenversicherungsschutz und Rentenversicherungsbeiträgen, sorgfältig erläutert werden müssen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 19; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 20 ).

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des SGB III der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass eine Korrektur der Antragstellung in Form einer Verschiebung des Antrags und damit der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs erreicht werden kann (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 14 m.w.N. ).

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12
    Die Beklagte ist gemäß § 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) rechtlich verpflichtet, bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass ein verständiger Versicherter sie mutmaßlich nutzen würde (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R, Rdnrn. 27 f. ).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12
    Kommt die Beklagte dieser Beratungspflicht nicht nach und erleidet der Versicherte hierdurch einen rechtlichen Nachteil, hat sie durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung den Zustand herzustellen, der bei einer ordnungsgemäßen Beratung eingetreten wäre (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R, Rdnr. 24 ).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 40/86

    Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld - Erwerb einer neuen Anwartschaft - Neuer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12
    Wegen der damit verbundenen Entstehung des Stammrechts auf Arbeitslosengeld werden Anspruchsbeginn und Rahmenfrist bei einer arbeitsgerichtlich erreichten Verschiebung des Kündigungstermins nachträglich nicht geändert (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 11.06.1987 - 7 RAr 40/86, Rdnrn. 20 ff. ; Düe , in: Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl. 2010, § 143 Rdnr. 50 m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.02.2009 - L 1 AL 81/07
    Auszug aus SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12
    Die auf einer fehlerhaften Beratung beruhende Nichtausübung des Dispositionsrecht kann somit im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs korrigiert werden (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz , Urteil vom 26.02.2009 - L 1 AL 81/07, Rdnr. 32; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnrn. 17 ff. ).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AL 4098/10
    Auszug aus SG Karlsruhe, 31.10.2012 - S 16 AL 726/12
    Denn sie konnte aus den Antragsunterlagen, namentlich den Arbeitsbescheinigungen vom 07.04.2011 und vom 21.04.2011, ohne Weiteres ersehen, dass eine Ausübung des Bestimmungsrechts dahingehend, dass das Stammrecht zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll, für ihn vorteilhaft sein könnte (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 24.01.2012 - L 13 AL 4098/10 ).
  • LSG Hessen, 28.09.2017 - L 7 AL 65/16
    Infolge der unterlassenen Beratung komme daher der sozialrechtliche Herstellungsanspruch in Betracht, sodass er so zu stellen sei, als hätte er nach ordnungsgemäßer Beratung von der Möglichkeit des § 137 Abs. 2 SGB III Gebrauch gemacht (Verweis auf SG Karlsruhe vom 31. Oktober 2012 - S 16 AL 726/12, Rn. 26 sowie auf Urteil des Hessischen LSG vom 6. Dezember 2013, L 7 AS 141/12, Rn. 35).
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