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   SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10 ER   

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SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10 ER (https://dejure.org/2010,12716)
SG Kassel, Entscheidung vom 01.11.2010 - S 12 KR 34/10 ER (https://dejure.org/2010,12716)
SG Kassel, Entscheidung vom 01. November 2010 - S 12 KR 34/10 ER (https://dejure.org/2010,12716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Prophylaktische Amputation der Brust beidseits mit Wiederaufbau - massive zystische Veränderungen beider Brüste, dadurch seit sieben Jahren verstärkte und dauerhafte Schmerzen. Außerdem starke seelische Beeinträchtigen in Zusammenhang mit Vorerkrankungen in der Familie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermutung einer erheblichen Brustkrebsbelastung führt nicht zu Anspruch auf prophylaktische beidseitige Brustamputation - Behandlungsanspruch allein wegen beginnender Entwicklung einer Karzinophobie und daraus resultierender psychischer Beeinträchtigungen besteht nicht ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Selbst wenn ein Versicherter nämlich hochgradig akute Suizidgefahr geltend macht, kann er regelmäßig lediglich eine spezifische Behandlung etwa mit den Mitteln der Psychiatrie beanspruchen, nicht aber Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der GKV (vgl. BSG, Urteile vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 3/03 R, 23/03 R und 9/04 R sowie vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R; ebenso u.a die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Mai 2007, L 5 KR 118/04, des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 21. November 2007, L 5 KR 80/06 und des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2006, L 1 KR 7/07 sowie einen entsprechenden Beschluss des vorgenannten Gerichts vom 18. Oktober 2007, L 8 KR 21/07, sämtlich abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de oder www.lareda.hessenrecht.hessen.de), was hier nicht zuletzt vor allem auf den Schwierigkeiten einer Vorhersage der psychischen Wirkungen von körperlichen Veränderungen und der deshalb grundsätzlich unsicheren Erfolgsprognose sowie darauf beruht, dass Eingriffe in den Körper zur mittelbaren Beeinflussung eines psychischen Leidens mit Rücksicht auf die damit verbundenen Risiken besonderer Rechtfertigung bedürfen.

    Denn damit wird nicht gezielt gegen die eigentliche Krankheit selbst vorgegangen, sondern es soll nur mittelbar die Besserung eines an sich einem anderen Bereich zugehörigen gesundheitlichen Defizits erreicht werden (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Bei alledem ist es mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98) verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, dass die GKV ihren Versicherten Leistungen nach dem allgemeinen Leistungskatalog nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung stellt.

    Maßnahmen, die darin nicht aufgeführt werden oder nicht im o.a. Sinne anerkannt sind, sind, von verfassungsrechtlich relevanten Ausnahmen abgesehen (vgl. hierzu m.z.w.N. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98), dem Verantwortungsbereich des Versicherten zugewiesen, auch wenn sie eine sonst von der Krankenkasse zu gewährende Leistung ersparen können oder den Erfolg einer gewährten Leistung erst ermöglichen.

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Selbst wenn ein Versicherter nämlich hochgradig akute Suizidgefahr geltend macht, kann er regelmäßig lediglich eine spezifische Behandlung etwa mit den Mitteln der Psychiatrie beanspruchen, nicht aber Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der GKV (vgl. BSG, Urteile vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 3/03 R, 23/03 R und 9/04 R sowie vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R; ebenso u.a die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Mai 2007, L 5 KR 118/04, des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 21. November 2007, L 5 KR 80/06 und des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2006, L 1 KR 7/07 sowie einen entsprechenden Beschluss des vorgenannten Gerichts vom 18. Oktober 2007, L 8 KR 21/07, sämtlich abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de oder www.lareda.hessenrecht.hessen.de), was hier nicht zuletzt vor allem auf den Schwierigkeiten einer Vorhersage der psychischen Wirkungen von körperlichen Veränderungen und der deshalb grundsätzlich unsicheren Erfolgsprognose sowie darauf beruht, dass Eingriffe in den Körper zur mittelbaren Beeinflussung eines psychischen Leidens mit Rücksicht auf die damit verbundenen Risiken besonderer Rechtfertigung bedürfen.
  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Wie das BVerfG z.B. mit Beschlüssen vom 5. Mai 1997 (u.a. 1 BvR 1071/95 = NJW 1997, 3085 = Breithaupt 1997, 764) bekräftigt hat, ergibt sich aus der Verfassung kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - L 5 KR 80/06

    Kostenübernahme für eine operative Brustverkleinerung

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Selbst wenn ein Versicherter nämlich hochgradig akute Suizidgefahr geltend macht, kann er regelmäßig lediglich eine spezifische Behandlung etwa mit den Mitteln der Psychiatrie beanspruchen, nicht aber Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der GKV (vgl. BSG, Urteile vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 3/03 R, 23/03 R und 9/04 R sowie vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R; ebenso u.a die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Mai 2007, L 5 KR 118/04, des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 21. November 2007, L 5 KR 80/06 und des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2006, L 1 KR 7/07 sowie einen entsprechenden Beschluss des vorgenannten Gerichts vom 18. Oktober 2007, L 8 KR 21/07, sämtlich abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de oder www.lareda.hessenrecht.hessen.de), was hier nicht zuletzt vor allem auf den Schwierigkeiten einer Vorhersage der psychischen Wirkungen von körperlichen Veränderungen und der deshalb grundsätzlich unsicheren Erfolgsprognose sowie darauf beruht, dass Eingriffe in den Körper zur mittelbaren Beeinflussung eines psychischen Leidens mit Rücksicht auf die damit verbundenen Risiken besonderer Rechtfertigung bedürfen.
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 21/90

    Herabsetzung des Sterbegeldes, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Das BSG hat insoweit auch bereits früher (BSGE 69, 76 = SozR 3-2500 § 59 Nr. 1) und in anderem Zusammenhang näher ausgeführt, dass die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten grundsätzlich auch nicht auf einen unveränderten Fortbestand der im Gesetz vorgesehenen Leistungen vertrauen können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 5 KR 118/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Selbst wenn ein Versicherter nämlich hochgradig akute Suizidgefahr geltend macht, kann er regelmäßig lediglich eine spezifische Behandlung etwa mit den Mitteln der Psychiatrie beanspruchen, nicht aber Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der GKV (vgl. BSG, Urteile vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 3/03 R, 23/03 R und 9/04 R sowie vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R; ebenso u.a die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Mai 2007, L 5 KR 118/04, des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 21. November 2007, L 5 KR 80/06 und des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2006, L 1 KR 7/07 sowie einen entsprechenden Beschluss des vorgenannten Gerichts vom 18. Oktober 2007, L 8 KR 21/07, sämtlich abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de oder www.lareda.hessenrecht.hessen.de), was hier nicht zuletzt vor allem auf den Schwierigkeiten einer Vorhersage der psychischen Wirkungen von körperlichen Veränderungen und der deshalb grundsätzlich unsicheren Erfolgsprognose sowie darauf beruht, dass Eingriffe in den Körper zur mittelbaren Beeinflussung eines psychischen Leidens mit Rücksicht auf die damit verbundenen Risiken besonderer Rechtfertigung bedürfen.
  • LSG Hamburg, 21.11.2007 - L 1 KR 7/07

    Erstattunganspruch von geleisteten Zuzahlungen für die Erstinanspruchnahme

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Selbst wenn ein Versicherter nämlich hochgradig akute Suizidgefahr geltend macht, kann er regelmäßig lediglich eine spezifische Behandlung etwa mit den Mitteln der Psychiatrie beanspruchen, nicht aber Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der GKV (vgl. BSG, Urteile vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 3/03 R, 23/03 R und 9/04 R sowie vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R; ebenso u.a die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Mai 2007, L 5 KR 118/04, des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 21. November 2007, L 5 KR 80/06 und des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2006, L 1 KR 7/07 sowie einen entsprechenden Beschluss des vorgenannten Gerichts vom 18. Oktober 2007, L 8 KR 21/07, sämtlich abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de oder www.lareda.hessenrecht.hessen.de), was hier nicht zuletzt vor allem auf den Schwierigkeiten einer Vorhersage der psychischen Wirkungen von körperlichen Veränderungen und der deshalb grundsätzlich unsicheren Erfolgsprognose sowie darauf beruht, dass Eingriffe in den Körper zur mittelbaren Beeinflussung eines psychischen Leidens mit Rücksicht auf die damit verbundenen Risiken besonderer Rechtfertigung bedürfen.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Die Berechtigung der Sozialgerichte zum Erlass Einstweiliger Anordnungen in anderen als den ausdrücklich im Sozialgerichtsgesetz (SGG) normierten Fällen leitete sich bis 1. Januar 2002 unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ab (vgl. BVerfGE 46, S. 166).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1990 - L 3 S 42/90

    Verpflichtung zur Förderung einer beruflichen Bildungsmaßnahme im Wege

    Auszug aus SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 KR 34/10
    Des Weiteren waren einstweilige Anordnungen auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erschien (vgl. weiter grundsätzlich Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juli 1987, L 8 Kr 362/87 A mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Beschluss vom 11. November 1992, L 6 Ar 461/92 A in info-also 1993, S. 59 ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 1990, L 3 S 42/90 in info-also 1991, S. 74 ff.; Meyer-Ladewig, SGG, § 97 Rdnr. 20 ff.; Timme, Der einstweilige Rechtsschutz in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte, NZS, 1992, 91 ff.).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von

  • LSG Hessen, 21.03.2007 - L 7 AY 14/06

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

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