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   SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18 ER   

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https://dejure.org/2018,46022
SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18 ER (https://dejure.org/2018,46022)
SG Kassel, Entscheidung vom 09.08.2018 - S 1 AS 121/18 ER (https://dejure.org/2018,46022)
SG Kassel, Entscheidung vom 09. August 2018 - S 1 AS 121/18 ER (https://dejure.org/2018,46022)
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  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18
    Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat unter Berufung auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R -, juris) ausgeführt, dass bereits bei einem Verdienst von mehr als 160, 00 EUR netto monatlich nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden könne (LSG Essen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15 B ER -, Rn. 6, juris).".
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18
    Nach der Rechtsprechung des EUGH (EUGH, 04.02.2010 - C 14/09 -Juris) ist als Arbeitnehmer jeder anzusehen, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.
  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 9 B 37/14
    Auszug aus SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18
    Dies legt zu Grunde, dass die Arbeitnehmer ernsthaft an einer kontinuierlichen Beschäftigung interessiert sind und ein echtes Arbeitsverhältnis eingehen (hierzu Hess VGH, 26.06.2014 - 9 B 37/14 -, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15

    Beschwerde des Leistungsträgers gegen seine einstweilige Verpflichtung zur

    Auszug aus SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18
    Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat unter Berufung auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R -, juris) ausgeführt, dass bereits bei einem Verdienst von mehr als 160, 00 EUR netto monatlich nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden könne (LSG Essen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15 B ER -, Rn. 6, juris).".
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