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SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18 ER
- LSG Hessen, 07.12.2018 - L 6 AS 503/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R
In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Auszug aus SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18
Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat unter Berufung auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R -, juris) ausgeführt, dass bereits bei einem Verdienst von mehr als 160, 00 EUR netto monatlich nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden könne (…LSG Essen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15 B ER -, Rn. 6, juris).". - EuGH, 04.02.2010 - C-14/09
Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …
Auszug aus SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18
Nach der Rechtsprechung des EUGH (EUGH, 04.02.2010 - C 14/09 -Juris) ist als Arbeitnehmer jeder anzusehen, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen. - VGH Hessen, 26.06.2014 - 9 B 37/14
Auszug aus SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18
Dies legt zu Grunde, dass die Arbeitnehmer ernsthaft an einer kontinuierlichen Beschäftigung interessiert sind und ein echtes Arbeitsverhältnis eingehen (hierzu Hess VGH, 26.06.2014 - 9 B 37/14 -, Juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15
Beschwerde des Leistungsträgers gegen seine einstweilige Verpflichtung zur …
Auszug aus SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18
Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat unter Berufung auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R -, juris) ausgeführt, dass bereits bei einem Verdienst von mehr als 160, 00 EUR netto monatlich nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden könne (LSG Essen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15 B ER -, Rn. 6, juris).".