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   SG Kassel, 10.08.2011 - S 12 KR 11/11   

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https://dejure.org/2011,21881
SG Kassel, 10.08.2011 - S 12 KR 11/11 (https://dejure.org/2011,21881)
SG Kassel, Entscheidung vom 10.08.2011 - S 12 KR 11/11 (https://dejure.org/2011,21881)
SG Kassel, Entscheidung vom 10. August 2011 - S 12 KR 11/11 (https://dejure.org/2011,21881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 Nr 2a SGB 5, § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5, § 27 SGB 5, § 39 SGB 5, § 40 SGB 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzugszinsen bestehen nach dem Hessischen Vertrag über die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung i.S.d. § 112 SGB V ab Fälligkeit der Krankenhausrechnung; Verzugszinsen nach dem Hessischen Vertrag über die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.08.1977 - 7 C 10.76

    Fleischuntersuchung - Fleischbeimengung - Fleischanteil - Fleischravioli -

    Auszug aus SG Kassel, 10.08.2011 - S 12 KR 11/11
    Die zivilrechtliche Regelung des § 291 BGB ist insoweit entsprechend heranzuziehen, weil es an sozialrechtlichen Sonderregelungen, die der Anwendbarkeit entgegenstehen würden, fehlt (BSG wie vor unter Hinweis auf BSGE 64, 225, 233 = SozR 7610 § 291 Nr. 2; BVerwGE 54, 285, 290).
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus SG Kassel, 10.08.2011 - S 12 KR 11/11
    Im Ergebnis macht sich die Kammer nach alledem die Ausführungen des Klägers analog § 136 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach von einer weiteren ausführlicheren Darstellung der Entscheidungsgründe ab (zum vertraglichen, aber auch bereicherungsrechtlichen Zinsanspruch im Leistungserbringungsrecht vgl. im Übrigen u.a. BSG, Urteile vom 4. März 2004, B 3 KR 4/03 R, vom 23. März 2006, B 3 KR 6/05 R und vom 19. April 2007, B 3 KR 10/06 R), wobei im Anschluss an die teilweise Klagerücknahme nach rechnerischer Überprüfung der Kammer der insoweit allein noch in Höhe von 350, 35 EUR geltend gemachte Zinsanspruch auch der Höhe nach nicht zu beanstanden war.
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus SG Kassel, 10.08.2011 - S 12 KR 11/11
    Im Ergebnis macht sich die Kammer nach alledem die Ausführungen des Klägers analog § 136 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach von einer weiteren ausführlicheren Darstellung der Entscheidungsgründe ab (zum vertraglichen, aber auch bereicherungsrechtlichen Zinsanspruch im Leistungserbringungsrecht vgl. im Übrigen u.a. BSG, Urteile vom 4. März 2004, B 3 KR 4/03 R, vom 23. März 2006, B 3 KR 6/05 R und vom 19. April 2007, B 3 KR 10/06 R), wobei im Anschluss an die teilweise Klagerücknahme nach rechnerischer Überprüfung der Kammer der insoweit allein noch in Höhe von 350, 35 EUR geltend gemachte Zinsanspruch auch der Höhe nach nicht zu beanstanden war.
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im

    Auszug aus SG Kassel, 10.08.2011 - S 12 KR 11/11
    Im Ergebnis macht sich die Kammer nach alledem die Ausführungen des Klägers analog § 136 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu Eigen, nimmt vollinhaltlich auf diese Ausführungen Bezug und sieht danach von einer weiteren ausführlicheren Darstellung der Entscheidungsgründe ab (zum vertraglichen, aber auch bereicherungsrechtlichen Zinsanspruch im Leistungserbringungsrecht vgl. im Übrigen u.a. BSG, Urteile vom 4. März 2004, B 3 KR 4/03 R, vom 23. März 2006, B 3 KR 6/05 R und vom 19. April 2007, B 3 KR 10/06 R), wobei im Anschluss an die teilweise Klagerücknahme nach rechnerischer Überprüfung der Kammer der insoweit allein noch in Höhe von 350, 35 EUR geltend gemachte Zinsanspruch auch der Höhe nach nicht zu beanstanden war.
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

    Auszug aus SG Kassel, 10.08.2011 - S 12 KR 11/11
    Die zivilrechtliche Regelung des § 291 BGB ist insoweit entsprechend heranzuziehen, weil es an sozialrechtlichen Sonderregelungen, die der Anwendbarkeit entgegenstehen würden, fehlt (BSG wie vor unter Hinweis auf BSGE 64, 225, 233 = SozR 7610 § 291 Nr. 2; BVerwGE 54, 285, 290).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2012 - L 1 KR 269/12

    Krankenversicherung - Vertrag über allgemeine Bedingungen der

    Sie enthält auch eine erhebliche Besserstellung für den Krankenhausträger, weil es weder auf den Eintritt von Verzug noch auf ein Vertretenmüssen der Nichtzahlung ankommt (vgl. zur Bedeutung der fehlenden Voraussetzung des Vertretenmüssens SG Kassel, Urteil vom 10.08.2011 - S 12 KR 11/11).
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