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   SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10   

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SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10 (https://dejure.org/2013,26861)
SG Kassel, Entscheidung vom 28.08.2013 - S 7 AS 973/10 (https://dejure.org/2013,26861)
SG Kassel, Entscheidung vom 28. August 2013 - S 7 AS 973/10 (https://dejure.org/2013,26861)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - L 5 AS 31/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10
    Hierbei verweist die Beklagte auf Entscheidungen des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz vom 18.12.2008 (Az. L 5 AS 31/08, juris) und des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2008 (Az. L 7 B 274/07 AS, juris).

    Verbreitet wird die Auffassung vertreten, maßgebend für den Beginn der Prognoseentscheidung sei der Tag der tatsächlichen Aufnahme in die Therapieeinrichtung (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008, L 5 AS 31/08, juris, RdNr. 14; juris - Praxiskommentar, Hackethal, § 7, RdNr. 63; Valgolio in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, § 7, RdNr. 244; Thie/Schoch in LPK, Kommentar zum SGB II, § 7, RdNr. 93 am Ende; (ohne dortige Entscheidungserheblichkeit wohl auch) Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2008, L 7 B 274/07 AS, juris, RdNr. 8).

    Für die Gegenauffassung spricht auch nicht eine vermeintliche Intention des Gesetzgebers (so Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008, L 5 AS 31/08, juris, RdNr. 14): Zwar heißt es in dem Gesetzentwurf der Fraktion in der CDU/CSU und SPD (Bundestags-Drucksache 16/1410, abgedruckt bei Hauck/Noftz, SGB II, M050, S. 37 zu Nr. 7c: "Für diese Gruppe ist eine Prognoseentscheidung zu Beginn des Aufenthaltes im Krankenhaus zu treffen." Der Gesamtzusammenhang der Gesetzesbegründung ergibt jedoch keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber hierbei auch diejenigen Fälle vor Augen gehabt hat, in denen die Aufnahme in der stationären Einrichtung und die Antragstellung zeitlich auseinander fallen.

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10
    Zwar erfordert der Wortlaut des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II zur Überzeugung der Kammer das Erstellen einer Prognoseentscheidung (Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2007, Az. B 14/7b AS 60/06 R, juris, RdNr. 13), ergibt jedoch keinen Anhaltspunkt, ob der Beginn der Prognose mit der Aufnahme im Krankenhaus (hier der Rehabilitationseinrichtung) oder erst mit Antragstellung zu erfolgen hat.

    Gehe der Leistungsausschluss durch Unterbringung in einer Einrichtung gemäß § 7 Abs. 4 SGB II absehbar zeitlich zu Ende, so entspreche es dem Aktualitätsprinzip des SGB II, den Prognosezeitraum grundsätzlich ab demjenigen Zeitpunkt beginnen zu lassen, zu dem der Antragsteller Leistungen nach dem SGB II begehre und damit zugleich anzeige, dass er Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gemäß §§ 14 ff. SGB II erhalten möchte (Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 60/06 R, juris, RdNr. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 7 B 274/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10
    Hierbei verweist die Beklagte auf Entscheidungen des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz vom 18.12.2008 (Az. L 5 AS 31/08, juris) und des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2008 (Az. L 7 B 274/07 AS, juris).

    Verbreitet wird die Auffassung vertreten, maßgebend für den Beginn der Prognoseentscheidung sei der Tag der tatsächlichen Aufnahme in die Therapieeinrichtung (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008, L 5 AS 31/08, juris, RdNr. 14; juris - Praxiskommentar, Hackethal, § 7, RdNr. 63; Valgolio in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, § 7, RdNr. 244; Thie/Schoch in LPK, Kommentar zum SGB II, § 7, RdNr. 93 am Ende; (ohne dortige Entscheidungserheblichkeit wohl auch) Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2008, L 7 B 274/07 AS, juris, RdNr. 8).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10
    Der gesetzlich verwendete Begriff des Krankenhauses richtet sich nach § 107 SGB V, wobei Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge Krankenhäusern gleichgestellt sind (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2006, L 13 AS 4113/06 ER-B, juris, R, 6 aE; Hackethal in juris, Praxiskommentar, § 7 SGB II, RdNr. 63 m.w.N.).
  • SG Köln, 23.02.2010 - S 32 AS 290/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10
    Soweit § 7 Abs. 4 SGB II Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, trotz grundsätzlich bestehender Erwerbsfähigkeit vom Leistungsbezug ausschließt und damit zugleich dem Sozialhilfebezug nach dem SGB XII zuweist, geschieht dies, weil die Betroffenen für eine Integration in den Arbeitsmarkt für die Dauer ihrer Unterbringung nicht zur Verfügung stehen, sodass im Schrifttum gelegentlich von einer Fiktion der Nichterwerbsfähigkeit gesprochen wird (Sozialgericht Köln, Beschluss vom 23.02.2010, S 32 AS 290/10 ER, juris, RdNr. 21 mit Hinweis auf Spellbrink in Eicher/Spellbrink SGB 11, 2. Auflage, § 7, RdNr. 60).
  • LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei

    Dafür lässt sich zwar anführen, dass unter diesen Umständen eine Integration in den Arbeitsmarkt gerechnet ab dem neuen Prognosezeitpunkt voraussichtlich wieder vor Ablauf von sechs Monaten möglich erschien (daher in diesem Sinne: SG Kassel, Urtl. v. 28.08.2013 - S 7 AS 973/10 - m.w.Nw.; ähnl. Spellbrink/G. Becker, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 7 Rn. 130; wohl auch Hänlein, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 7 SGB II Rn. 78).

    Selbst wenn man in einem solchen Fall sicher nicht von Manipulation sprechen sollte (vgl. krit. zu einer entsprechenden Qualifizierung z.B. SG Kassel, Urtl. v. 28.08.2013 - S 7 AS 973/10 - m.w.Nw.; ähnl. Spellbrink/G. Becker, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 7 Rn. 130), gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass dies dem Zweck der Rückausnahmeregelung entsprechen könnte: In ihrem Zusammenspiel stellen § 7 Abs. 4 S. 1 und S. 3 SGB II vielmehr erkennbar darauf ab, ob der Betroffene (insgesamt) zumindest für ein halbes Jahr untergebracht und damit für einen erheblichen Zeitraum "fiktiv erwerbsunfähig" ist - und dann für den Zeitraum der Unterbringung dem für erwerbsunfähige Hilfebedürftige vorgesehenen Hilferegime des SGB XII unterstellt wird.

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