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   SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02   

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SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02 (https://dejure.org/2002,58966)
SG Kassel, Entscheidung vom 31.10.2002 - S 12/KR 281/02 (https://dejure.org/2002,58966)
SG Kassel, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - S 12/KR 281/02 (https://dejure.org/2002,58966)
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  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02
    Hierzu führe das Bundessozialgericht in einer weiteren Entscheidung vom 16. September 1999 (B 3 KR 1/99 R) u.a. aus, dass zur Ermittlung der Hilfsmitteleigenschaft auf die Zweckbestimmung des Gegenstandes aus der Sicht des Herstellers einerseits und der tatsächlichen Benutzer andererseits abzustellen sei.
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02
    Darunter fallen nämlich nur Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendet werden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5; SozR 2200 § 182b Nr. 6).
  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02
    Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der KK gelieferten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (vgl. BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn 7, 13 und 16 sowie die Rechtsprechung zur RVO : BSG SozR 2200 § 182b Nrn. 29, 34 und 37).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02
    Die Frage, ob ein Mittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen ist, stellt sich für einen Gegenstand, der von der Konzeption her vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist, erst dann, wenn er in nennenswertem Umfang auch von gesunden Menschen benutzt wird (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 19).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02
    Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens seien nach der Definition des Bundessozialgerichts in dessen Entscheidung vom 16. April 1998 (B 3 KR 9/97 R) Gegenstände, die nicht für die speziellen Bedürfnisse Kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt worden seien und von diesem Personenkreis ausschließlich oder ganz überwiegend genutzt würden, sondern allgemein im täglichen Leben Verwendung fänden.
  • BSG, 25.01.1995 - 1 RK 63/93

    Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes

    Auszug aus SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02
    Auf der Grundlage dieser Voraussetzungen hat das Bundessozialgericht insoweit bereits mit Urteil vom 25. Januar 1995 (3/1 RK 63/93) die Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes bzw. konkret eines behindertengerechten Kinderbettes bejaht und dessen Einstufung als; allgemeiner Gebrauchsgegenstand ausdrücklich verneint.
  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R

    Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - elektrisch verstellbarer Sessel -

    Auszug aus SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02
    Abzustellen ist insoweit mit der von der Beklagten zitierten weiteren Rechtsprechung also darauf, ob das hier streitige Bettsystem hinsichtlich seiner Einordnung als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens von seiner Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und/oder Behinderte gedacht ist (vgl. hierzu weiter BSG, Urteil vom 22. August 2001, B 3 P 13/00 R), was zur Überzeugung der Kammer jedoch nicht der Fall ist.
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