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SG Landshut, 08.04.2008 - S 15 VJ 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus SG Landshut, 08.04.2008 - S 15 VJ 1/06
Impfschaden und Gesundheitsstörung müssen nach § 61 IfSG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 BVG mit Wahrscheinlichkeit durch die Impfung verursacht sein, d.h., es muss mehr für als gegen einen solchen Zusammenhang sprechen (BSGE 60, 58).
- SG Landshut, 14.09.2009 - S 15 VJ 2/07 Das hiesige Gericht hat sich bereits in anderen Fällen mit der Frage auseinander gesetzt, ob nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung ein wahrscheinlicher Kausalzusammenhang zwischen einer Hepatitis-B- bzw. FSME-Impfung und der zeitnahen Entstehung einer Multiplen Sklerose bestehen kann (vgl. Verfahren S 15 VJ 1/06 und S 15 VJ 3/05).
Im Verfahren S 15 VJ 1/06 wurde zu dieser Frage ein Gutachten der Neurologin Prof. Dr. Z ... der ... B ... vom 25.06.2007 eingeholt.
Zur Voraussetzung a) ist auszuführen, dass nach dem für das Gericht nachvollziehbaren Gutachten von Prof. Dr. Z ... im Verfahren S 15 VJ 1/06, das im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden kann, keine ausreichenden Erkenntnisse über die Ätiologie und Pathogenese der MS-Erkrankung vorliegen.
Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Auffassung von Dr. I. wurde bereits dem Kläger im Verfahren S 15 VJ 1/06 im Wege der Kannversorgung eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zugesprochen, nachdem dieser im zeitlichen Zusammenhang mit einer Hepatitis-B-Impfung an MS erkrankt war.
Im Urteil vom 08.04.2008 im vorgenannten Verfahren S 15 VJ 1/06 hat die Kammer bereits ihre Überzeugung bekundet, dass es für die Kannversorgung ausreicht, wenn ein ursächlicher Einfluss der in Frage stehenden Impfung in den wissenschaftlichen Arbeitshypothesen als theoretisch begründet in Erwägung gezogen wird.
Der konkrete Fall der Klägerin liegt nicht anders als der, den die Kammer bereits am 08.04.2008 (im oben genannten Verfahren S 15 VJ 1/06) positiv entschieden hat.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - L 13 VJ 59/11
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Etwas anderes folgt auch nicht aus den Entscheidungen des SG Landshut (Urt. v. 08.04.2008 - S 15 VJ 1/06 - und 14.09.2009 - S 15 VJ 2/07), auf die sich die Klägerin beruft.