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   SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13 ER   

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https://dejure.org/2013,34909
SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13 ER (https://dejure.org/2013,34909)
SG Landshut, Entscheidung vom 12.11.2013 - S 13 AL 198/13 ER (https://dejure.org/2013,34909)
SG Landshut, Entscheidung vom 12. November 2013 - S 13 AL 198/13 ER (https://dejure.org/2013,34909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III; Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld I durch einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund sind von den Gerichten im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes in der Regel nur summarisch zu prüfen (vgl. BVerfG v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95, 96).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Beschl. v. 25.02.2009 - 1 BvR 120/09).
  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - behinderter Mensch - Zweifel an der Verfügbarkeit -

    Auszug aus SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13
    Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Nahtlosigkeitsregelung ist jedoch, dass die BA zunächst im Rahmen einer eigenständigen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass bei dem Versicherten voraussichtlich für mehr als 6 Monate von einem Leistungsvermögen von unter 15 Stunden wöchentlich auszugehen ist (vgl. BSG, Urt. v. 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R, Rn. 15 zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2006 - L 4 AL 57/04

    Fiktion der Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeldanspruch

    Auszug aus SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13
    29 In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden können, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07; LSG Berlin-Potsdam, Urt. v. 24.8.2006 - L 4 AL 57/04 beide zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit -

    Auszug aus SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13
    29 In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden können, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07; LSG Berlin-Potsdam, Urt. v. 24.8.2006 - L 4 AL 57/04 beide zitiert nach juris).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Beschl. v. 25.02.2009 - 1 BvR 120/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - L 28 B 1067/07

    Einstweilige Anordnung; Leistungen für die Vergangenheit; Eilbedürftigkeit;

    Auszug aus SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13
    Hintergrund ist, dass die Annahme einer besonderen Dringlichkeit (und dementsprechend das Vorliegen eines Anordnungsgrundes) in aller Regel ausscheidet, soweit mit dem einstweiligen Rechtsschutzgesuch - ausgehend vom Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht - Leistungen für die Vergangenheit begehrt werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.07.2007 - L 28 B 1067/07 AS ER, L 28 B 1068/07 AS PKH zitiert nach juris, das sogar auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellt).
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