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   SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02   

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https://dejure.org/2004,18835
SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02 (https://dejure.org/2004,18835)
SG Leipzig, Entscheidung vom 08.09.2004 - S 8 KR 139/02 (https://dejure.org/2004,18835)
SG Leipzig, Entscheidung vom 08. September 2004 - S 8 KR 139/02 (https://dejure.org/2004,18835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Rollstuhl-Bike - Leistungspflicht - Glasknochenkrankheit - Wirtschaftlichkeitsgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Hand-Bike-Zusatzgerätes für einen Kinderrollstuhl ; Anforderungen an die Prüfung der Erforderlichkeit des Hilfsmittels im Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Wenn das BSG demgegenüber darauf verweist, dass zur Förderung der Muskulatur durchaus kostengünstigere Maßnahmen, wie Physiotherapie gewährt werden könnten (vgl. Urteil vom 16.04.1998, Az: B 3 KR 9/97 R), kann dies hier kein tragender Gesichtspunkt sein.

    Insoweit sich der Rechtsprechung des BSG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 08.06.1994, Az: 3/1 RK 13/93) entnehmen lässt, dass nur Kindern und Jugendlichen zur Abwendung der Isolation ein Hand-Bike als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkversicherung bewilligt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1998, a.a.O.), um am gesellschaftlichen Leben, insbesondere der Altersgruppe, und der Kommunikation teilnehmen zu können, vermag die Kammer dieser Rechtsprechung im Hinblick auf den vorliegenden besonderen Einzelfall nicht zu folgen.

    Hierbei kann dahinstehen, ob die Überlassung des Hand-Bikes im Wege der Sachleistungs-Beschaffung oder nur leihweise erfolgt, wobei eine Eigenbeteiligung verlangt werden könnte (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1998, a.a.O.).

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Dahinter steht nunmehr die Erwägung, dass es nach § 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Aufgabe der Versorgung behinderten Menschen mit Hilfsmitteln ist, ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern (§ 1 Satz 1 SGB IX), wobei dies im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur innerhalb deren Aufgabengebietes (Krankenhilfe und medizinische Rehabilitation) und unter deren besonderen Voraussetzungen (§ 7 SGB IX) gelten kann (zum Vorstehenden vgl. auch: BSG, Urteil vom 06.06.2002, Az: B 3 KR 68/01 R).

    Diese Rechtsprechung erscheint für das Gericht insbesondere deswegen nicht nachvollziehbar, weil das BSG in seiner "C-Leg-Entscheidung" (vgl. Urteil vom 06.06.2002, Az: B 3 KR 68/01 R) gerade darauf abgehoben hat, dass bei der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels eine Einzelfallprüfung zu erfolgen habe.

  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Das Hilfsmittel muss insoweit der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, wie gesunde Lebensführung, allgemeine Verrichtungen des täglichen Lebens, geistige Betätigung und Erweiterung des durch die Behinderung eingeschränkten Freiraumes, dienen (wie hier: BSG, Urteil vom 07.03.1990, Az: 3 RK 15/89).

    Unter "allgemeinem Grundbedürfnis" ist ein gewisser körperlicher und geistiger Freiraum, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mit umfasst (BSGE 66, 245 (246)) zu verstehen.

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Zwar ist das Hand-Bike nicht im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt; dieses ist jedoch weder positiv noch negativ für die Gerichte bindend (wie hier: BSG, Urteil vom 25.10.1995, Az: 3 RK 30/94).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens zählen Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendet, also von einer großen Zahl von Personen üblicherweise regelmäßig benutzt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Während zunächst nur eine Leistungspflicht für diejenigen Hilfsmittel bestand, die den Ausgleich der körperlichen Behinderung selbst bezweckte (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29), wurde dies später auch für den Fall bejaht, dass das Hilfsmittel nicht unmittelbar an der Behinderung selbst ansetzt.
  • BSG, 25.01.1995 - 1 RK 63/93

    Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Sofern er auch von Nichtbehinderten bzw. Gesunden benutzt und ohne Weiteres gegen einen demselben Zweck dienenden handelsüblichen Gegenstand ausgetauscht werden kann, ist die Hilfsmitteleigenschaft zu verneinen (wie hier: BSG, Urteil vom 25.01.1995, Az: 3/1 RK 63/93).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Dadurch muss nur insoweit ein "allgemeines Grundbedürfnis" sichergestellt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Insoweit sich der Rechtsprechung des BSG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 08.06.1994, Az: 3/1 RK 13/93) entnehmen lässt, dass nur Kindern und Jugendlichen zur Abwendung der Isolation ein Hand-Bike als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkversicherung bewilligt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1998, a.a.O.), um am gesellschaftlichen Leben, insbesondere der Altersgruppe, und der Kommunikation teilnehmen zu können, vermag die Kammer dieser Rechtsprechung im Hinblick auf den vorliegenden besonderen Einzelfall nicht zu folgen.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
    Mit Urteil vom 16.09.1999 (Az: B 3 KR 8/98 R hat es entschieden, dass die zusätzliche Ausrüstung eines Rollstuhls mit einer fahrradgleichen mechanischen Zugvorrichtung von einem Erwachsenen als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beansprucht werden könne.
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 96/78

    Begriff Hilfsmittel iS des RVO § 182b (Straßenfaltfahrstuhl) - Zeitpunkt der

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - L 5 KR 31/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb -

    Insoweit stützt sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 3. November 1999 - B 3 KR 16/99 R -, des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 17. Oktober 2000 - L 5 KR 84/00 - und des Landessozialgerichts Leipzig im Urteil vom 8. September 2004 - S 8 KR 139/02.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2009 - L 4 KR 2712/07
    Sie weise auf das rechtskräftige Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 08. September 2003 - S 8 KR 139/02 - hin.

    Ausnahmen erwogen worden sind für Kinder und Jugendliche aus dem Gesichtspunkt der sozialen Integration (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) oder für den Fall einer außergewöhnlichen Erkrankung (so das von der Klägerin zitierte Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 08. September 2004 - S 8 KR 139/02 - in Juris, im Fall der Glasknochenkrankheit).

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