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   SG Mainz, 10.11.1997 - S 7 Ar 168/95   

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SG Mainz, 10.11.1997 - S 7 Ar 168/95 (https://dejure.org/1997,18758)
SG Mainz, Entscheidung vom 10.11.1997 - S 7 Ar 168/95 (https://dejure.org/1997,18758)
SG Mainz, Entscheidung vom 10. November 1997 - S 7 Ar 168/95 (https://dejure.org/1997,18758)
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  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - L 1 AL 49/01

    Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung - Zuverlässigkeit -

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 10.11.1997 - S 7 Ar 168/95 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, 1) das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 10.11.1997 - S 7 Ar 168/95 - aufzuheben; 2) festzustellen, dass der Bescheid der Beklagten vom 8.5.1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.7.1995 rechtswidrig war; 3) den Bescheid der Beklagten vom 22.12.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.2.1998 aufzuheben, hilfsweise festzustellen, dass der Bescheid vom 22.12.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.2.1998 rechtswidrig war; 4) den Bescheid der Beklagten vom 7.12.2000 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, ihr eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung von Personen, die in Au-pair-Arbeitsverhältnissen tätig werden, und eine besondere Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung von Beschäftigten unter 25 Jahren für Au-pair-Beschäftigungen bis zu einem Jahr zu erteilen,hilfsweise 1) die Zeuginnen A Z, M C, J S, I S, T D und A L zu der Behauptung zu vernehmen, die Klägerin missioniere nicht für SO während ihrer Vermittlungstätigkeit und verwende nicht den Oxford-Capaty-Test der SO und es finde auch keine Missionierung in den Gastfamilien statt; 2) die Zeugin M S zu der Behauptung zu vernehmen, dass sich die Klägerin in diesem Vermittlungsfall völlig neutral verhalten habe und für den Fall, dass die Zeugin nicht erreichbar sei, die Vernehmung der Frau M D, A U in P; 3) die Zeugen U D, M G, Dr. T R, H K, U B, S G-S, B W und S B zu der Behauptung zu vernehmen, die scientologische Ethik im Buch von Ron Hubbard "Einführung in die Ethik der Sientology" stelle keinen Verhaltensmaßstab anstelle der staatlichen Rechtsordnung dar; 4) ein Sachverständigengutachten zu der Frage einzuholen, ob ein Mitglied oder Auditor der SO Bindungen an außerrechtliche Verhaltensmaßstäbe unterliege, die Rechtsverletzungen erwarten lasse; 5) den Präsidenten der Sientology-Kirche Deutschlande.V. H B zu der Behauptung zu vernehmen, dass sich die Anweisungen in den sogenannten HCO-Policies nicht an SO-Mitglieder ohne Verwaltungsaufgaben richte; weiterhin hilfsweise, die Revision zuzulassen.

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