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   SG Mainz, 10.12.2003 - S 2 KA 439/01   

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https://dejure.org/2003,18790
SG Mainz, 10.12.2003 - S 2 KA 439/01 (https://dejure.org/2003,18790)
SG Mainz, Entscheidung vom 10.12.2003 - S 2 KA 439/01 (https://dejure.org/2003,18790)
SG Mainz, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - S 2 KA 439/01 (https://dejure.org/2003,18790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit von Honorarbescheiden; Teilnahme als hausärztlicher Kinderarzt an der vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit der Unterteilung der hausärztlichen Gesamtvergütung in verschiedene Vergütungsgruppen; Rechtmäßigkeitsanforderungen an einen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R

    Honorarverteilung - Einbeziehung - Arztgruppe (hier: Laborärzte) -

    Auszug aus SG Mainz, 10.12.2003 - S 2 KA 439/01
    Das Gesetz schließt vielmehr eine Aufteilung der Gesamtvergütung in Teil- oder Praxisbudgets, aber auch in Honorartöpfe mit der Folge, dass die vertragsärztlichen Leistungen nicht mehr entsprechend dem EBM im selben Verhältnis, sondern, abhängig von der Mengenentwicklung im jeweiligen Leistungsbereich, unterschiedlich hoch vergütet werden, nicht grundsätzlich aus (vgl zum Vorstehenden auch: BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, Az.: B 6 KA 96/96 R und BSG, Urteil vom 26. Juni 2002, Az.: B 6 KA 28/01 R, jeweils mwN aus der Rechtsprechung).
  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 28/01 R

    Auswirkungen der Auflösung einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis auf

    Auszug aus SG Mainz, 10.12.2003 - S 2 KA 439/01
    Das Gesetz schließt vielmehr eine Aufteilung der Gesamtvergütung in Teil- oder Praxisbudgets, aber auch in Honorartöpfe mit der Folge, dass die vertragsärztlichen Leistungen nicht mehr entsprechend dem EBM im selben Verhältnis, sondern, abhängig von der Mengenentwicklung im jeweiligen Leistungsbereich, unterschiedlich hoch vergütet werden, nicht grundsätzlich aus (vgl zum Vorstehenden auch: BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, Az.: B 6 KA 96/96 R und BSG, Urteil vom 26. Juni 2002, Az.: B 6 KA 28/01 R, jeweils mwN aus der Rechtsprechung).
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