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   SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18   

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SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18 (https://dejure.org/2019,36941)
SG Mainz, Entscheidung vom 30.10.2019 - S 14 KR 35/18 (https://dejure.org/2019,36941)
SG Mainz, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - S 14 KR 35/18 (https://dejure.org/2019,36941)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R

    Besonders schwerer Fehler eines Verwaltungsaktes - Fehlen einer gültigen und

    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Ein solcher ist bei der Nichtigkeitsfeststellungsklage nicht erforderlich (vgl. hierzu BSG SozR 1500 § 55 Nr. 35 und SozR 4-2600 § 118 Nr. 4).

    Bei der Nichtigkeitsfeststellungsklage muss - über ein normales Rechtsschutzinteresse hinaus - noch ein zusätzliches berechtigtes Interesse des Klägers gerade an der baldigen Feststellung der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 4 SGG, etwa wegen möglicher Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. BSGE 97, 94) oder des Rechtsscheins eines unwirksamen Verwaltungsaktes (vgl. BSG Urteil vom 23.2.1989 - 11/7 RAr 103/87), bestehen.

    Die Offenkundigkeit richtet sich nach dem Horizont eines "verständigen Durchschnittsadressaten" (BSGE 97, 94, 100; BSGE 115, 256).

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RR 3/92

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Befangenheit

    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Das Bundessozialgericht hat hier aber grundsätzlich eine Gleichstellung mit den Befangenheitssituationen aus § 17 SGB X vorgenommen, da die Besorgnis der Befangenheit - jedenfalls für sich allein - keineswegs immer den Schluss rechtfertige, dass der von dem befangenen Beamten erlassene Verwaltungsakt auch dem materiellen Recht widerspreche (BSG, Urteil vom 28. September 1993 - 1 RR 3/92 - juris Rn. 24).

    Und auch für § 17 SGB X gilt, dass eine mögliche Befangenheit nach dieser Norm nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führen würde (BSG, Urteil vom 28. September 1993 - 1 RR 3/92 - juris Rn. 39).

  • BSG, 21.06.1960 - 3 RK 72/55
    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Da sich eine solche schon nicht aus dem gleichzeitigen hilfsweisen Erhebung der (hier noch unzulässigen) Anfechtungsklage ergäbe (vgl. BSGE 12, 185; BSG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 11/7 RAr 103/87 - juris Rn. 16), gilt dies erst recht für die Untätigkeitsklage.

    Mehrere Ansprüche oder ein in mehrere Teilansprüche zerlegbarer Anspruch - sind nicht gegeben, wenn, wie hier im Hauptantrag, mit der Klage die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes und hilfsweise dessen Aufhebung begehrt wird; denn beiden Anträgen liegt nicht eine Mehrheit von Klageansprüchen, sondern ein einziger unteilbarer Anspruch im Sinne des § 301 ZPO zugrunde (vgl. zu alledem: BSG, Urteil vom 21. Juni 1960 - 3 RK 72/55 - juris Rn. 8).

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 71/96 B

    Rechtsgehalt von Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen

    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Lediglich ergänzend ist anzumerken: In einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat ein Organ aufgrund der Kompetenz, die "Wahl" und "Amtsführung" zu regeln, ohne weiteres die Befugnis, in der Satzung die Möglichkeit der Abwahl vorzusehen und davon Gebrauch zu machen (vgl. für eine Kassenärztliche Vereinigung: BSG, Beschluss vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 71/96 B - juris Rn. 13).

    Auch wenn man aus den Entscheidungen des Bundessozialgerichts aufgrund anderslautender Amtsenthebungsnormen, wonach die Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen ein Rechtsakt ist, der die erfolgte Amtseinsetzung wieder rückgängig macht, um die Selbstverwaltung vor groben Pflichtverletzungen zu bewahren (BSGE 48, 243, 247; BSG, Beschluss vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 71/96 B - juris Rn. 12), ungeschriebene Tatbestandsmerkmale für die Abwahlentscheidung des Klägers entnehmen wollte, führte dies zwar zu unbestimmten Rechtsbegriffen und Folgen für die Begründung des Verwaltungsakts aber nicht zur Notwendigkeit einer Ermessensausübung.

  • BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79
    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Der Vorgang der Bekanntgabe durch ein Schreiben stellt zwar selbst keinen Verwaltungsakt dar (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 - juris Rn. 16).

    Auch wenn man aus den Entscheidungen des Bundessozialgerichts aufgrund anderslautender Amtsenthebungsnormen, wonach die Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen ein Rechtsakt ist, der die erfolgte Amtseinsetzung wieder rückgängig macht, um die Selbstverwaltung vor groben Pflichtverletzungen zu bewahren (BSGE 48, 243, 247; BSG, Beschluss vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 71/96 B - juris Rn. 12), ungeschriebene Tatbestandsmerkmale für die Abwahlentscheidung des Klägers entnehmen wollte, führte dies zwar zu unbestimmten Rechtsbegriffen und Folgen für die Begründung des Verwaltungsakts aber nicht zur Notwendigkeit einer Ermessensausübung.

  • BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; Feststellungsklage

    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Da sich eine solche schon nicht aus dem gleichzeitigen hilfsweisen Erhebung der (hier noch unzulässigen) Anfechtungsklage ergäbe (vgl. BSGE 12, 185; BSG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 11/7 RAr 103/87 - juris Rn. 16), gilt dies erst recht für die Untätigkeitsklage.

    Bei der Nichtigkeitsfeststellungsklage muss - über ein normales Rechtsschutzinteresse hinaus - noch ein zusätzliches berechtigtes Interesse des Klägers gerade an der baldigen Feststellung der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 4 SGG, etwa wegen möglicher Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. BSGE 97, 94) oder des Rechtsscheins eines unwirksamen Verwaltungsaktes (vgl. BSG Urteil vom 23.2.1989 - 11/7 RAr 103/87), bestehen.

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Ein Kausalzusammenhang ist zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256, 270; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2018 - 2 C 14/17 -juris Rn. 32).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Danach kommt eine Nichtigkeit nur im Falle sogenannter absoluter Unzuständigkeit in Betracht; die mit dem Verwaltungsakt geregelte Angelegenheit darf keinen sachlichen Bezug zum Aufgabenbereich der handelnden Behörde haben, und dies muss zudem offenkundig sein (allg. Meinung, vgl. z.B. BFHE 176, 181, 192; SächsOVG SächsVBl 1997, 59; BSG, Urteil vom 09. Juni 1999 - B 6 KA 76/97 R).
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Ein Teilurteil darf nach § 301 ZPO nur über einen Teil des Streitgegenstandes ergehen, der selbständig geltend gemacht werden kann, also abtrennbar und größenmäßig bestimmbar ist (BSGE 107, 1, 2; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 125 Rn. 3a).
  • BFH, 27.06.1994 - VII R 110/93

    1. Nichtigkeit und Rücknahme einer vorläufigen Bestellung nach § 40 a StBerG - 2.

    Auszug aus SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
    Danach kommt eine Nichtigkeit nur im Falle sogenannter absoluter Unzuständigkeit in Betracht; die mit dem Verwaltungsakt geregelte Angelegenheit darf keinen sachlichen Bezug zum Aufgabenbereich der handelnden Behörde haben, und dies muss zudem offenkundig sein (allg. Meinung, vgl. z.B. BFHE 176, 181, 192; SächsOVG SächsVBl 1997, 59; BSG, Urteil vom 09. Juni 1999 - B 6 KA 76/97 R).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

  • LSG Hamburg, 20.07.2017 - L 1 KR 24/15

    Krankenversicherung

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

  • OVG Thüringen, 05.06.2014 - 1 EO 106/14

    Abwahl des Präsidenten einer Hochschule

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 67/93

    Widerspruch - Leistungsbewilligung - Anfechtungsklage

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

  • BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 339/64

    Streitige Rentenentziehung - Rentenentziehungsbescheid - Hilfsbescheid des

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LC 58/08

    Möglichkeit der Abberufung eines Hauptgeschäftsführers einer IHK von der

  • BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst - Amtsenthebung eines Geschäftsführers

    Bei der Amtsenthebung eines (vormaligen) Geschäftsführers eines MDK aufgrund eines groben Amtspflichtverstoßes handelt es sich um eine personelle Angelegenheit, bei der die Öffentlichkeit von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist (vgl LSG Nordrhein-Westfalen vom 21.4.2021 - L 10 KR 873/20 B ER - juris RdNr 29; Stäbler in Krauskopf, SGB IV, § 63 RdNr 14a, Stand Juni 2023; SG Mainz vom 30.10.2019 - S 14 KR 35/18 - juris RdNr 88; aA LSG Hamburg vom 4.7.2013 - L 1 KR 39/13 B ER - juris RdNr 6; LSG Hamburg vom 20.7.2017 - L 1 KR 24/15 - juris RdNr 13; I. Palsherm in jurisPK-SGB IV, 4. Aufl 2021, § 63 RdNr 31, Stand 1.8.2021; Bünnemann in BeckOK SozR, SGB IV, § 63 RdNr 12, Stand 1.9.2023) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 10 KR 873/20

    Unzulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Es handelt sich bei der Wahl und auch bei der Amtsenthebung eines Verwaltungsratsmitglieds nicht um einen "wesentlichen Organisationsakt" durch den Ag. Darüber hinaus bestehen auch erhebliche Bedenken gegen die dem ausdrücklichen Wortlaut des §§ 63 Abs. 3 S 2, 33 Abs. 3 S 2 SGB IV widersprechende Auslegung durch das Landessozialgericht Hamburg (vgl hierzu SG Mainz, Urteil vom 30.10.2019 - S 14 KR 35/18 - in juris).
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