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   SG Mannheim, 13.10.2016 - S 8 SO 115/15   

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https://dejure.org/2016,69749
SG Mannheim, 13.10.2016 - S 8 SO 115/15 (https://dejure.org/2016,69749)
SG Mannheim, Entscheidung vom 13.10.2016 - S 8 SO 115/15 (https://dejure.org/2016,69749)
SG Mannheim, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - S 8 SO 115/15 (https://dejure.org/2016,69749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 3 SGB 12, § 53 SGB 12, § 54 S 1 SGB 12, § 55 Abs 2 Nr 1 SGB 9, § 60 SGB 1
    Versagung beantragter sozialer Hilfsmittel wegen fehlender Mitwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG Mannheim, 13.10.2016 - S 8 SO 115/15
    Denn entgegen der Ansicht der Klägerin sind hier die §§ 53, 54 S. 1 SGB XII iVm § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 9 EinglVO (wonach die Kosten eines Hilfsmittels nur bei Bedürftigkeit des Hilfesuchenden zu zahlen wären, vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R, Randnr. 26) Grundlage der begehrten Eingliederungshilfeleistung und gerade nicht die §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 iVm § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GB XII und § 10 Abs. 3 SGB XII.

    Diese gesetzliche Regelung wurde zwar zum 01.01.2005 nicht in das SGB XII übernommen (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R, Rn. 25), jedoch wollte der Gesetzgeber die Rechtslage nicht ändern, so dass dieses Urteil des BVerwG die ablehnende Entscheidung der Beklagten auch weiterhin stützen kann.

  • LSG Saarland, 24.10.2013 - L 11 SO 14/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für ein Notebook zum

    Auszug aus SG Mannheim, 13.10.2016 - S 8 SO 115/15
    Insoweit hat auch das BSG in seiner Entscheidung vom 19.5.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die fehlende Übernahme der Vorschrift in das SGB XII allein auf der Auffassung des Gesetzgebers beruht habe, dass die Regelung entbehrlich sei, weil die dort angesprochenen Leistungen bereits in der Leistung nach den im Gesetz genannten Regelungen des SGB IX enthalten seien (BSG a.a.O. Rn. 25; vgl. auch BT-Drucks 15/1514 S 62; a.A. Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 24. Oktober 2013 - L 11 SO 14/12 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 5.74

    Anforderungen an die Schulausbildung eines blinden Schulkindes - Anspruch auf für

    Auszug aus SG Mannheim, 13.10.2016 - S 8 SO 115/15
    Das BVerwG hat insoweit zu § 40 Abs. 1 Nr. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in der von der Beklagten zitierten Entscheidung vom 05.06.1975 (V C 5.74) schon entschieden, dass die Versorgung mit Hilfsmitteln (dort: Schreibmaschine und Tonbandgerät für Blinde) keine Maßnahme der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung ist, wenn der Antragsteller diese Geräte ausschließlich für den Schulbetrieb verwenden möchte, da die genannte Vorschrift eine Spezialregelung für Hilfsmittel enthielt, und die Hilfen für eine angemessene Schulbildung, für die § 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG galt, gerade nicht umfasst hatte.
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