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   SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13   

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SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13 (https://dejure.org/2015,2930)
SG Mannheim, Entscheidung vom 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13 (https://dejure.org/2015,2930)
SG Mannheim, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - S 9 KR 3065/13 (https://dejure.org/2015,2930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Vertragstrafe bei falscher Abrechnung von Medikamenten durch eine Apotheke gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse

  • Wolters Kluwer

    Unverhältnismäßige Vertragsstrafe bei fehlerhafter Abrechnung einer Apotheke gegenüber Krankenkasse

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 129 Abs 4 SGB 5, § 31 SGB 10, § 54 Abs 5 SGG, § 85 Abs 2 S 1 Nr 2 SGG, Art 14 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - Rahmenvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke nach § 129 SGB 5 - Vertragsstrafe bei Falschabrechnung - Klagebefugnis der Krankenkasse bei streitgegenständlicher Forderung - zulässige Klageart - inhaltliche Bestimmtheit des Rahmenvertrages - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 2/07

    Verbotene Zuwendungen an Landtagsabgeordnete; Vorliegen einer

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    Zwar vertritt das BSG (Urteile vom 30.1.1990 - 11 RAr 87/88 und vom 29.10.1997 - 7 RAr 80/96) die Auffassung, dass eine echte Leistungsklage auch bei bestehender Verwaltungsakt-Befugnis ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn - insbesondere unter Berücksichtigung hierzu divergierender Judikatur - Zweifel bestehen, ob die Geltendmachung der Forderung durch Verwaltungsakt einer gerichtlichen Kontrolle standhalten wird (vgl. zu einem weitgehenden Wahlrecht der Behörde: BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 2 C 6/01, kritisch zu dieser Entscheidung OVG Lüneburg, Urteile vom 13.3.2008 - 8 LC 2/07 und 8 LC 1/07).

    Für eine (zwingende) Verwaltungsakt-Befugnis spricht zudem auch der Wortlaut (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 13.8.2010 - 8 LC 2/07) der in Rede stehenden Normen: Wenn § 129 Abs. 4 SGB V hinsichtlich der Vertragsmaßnahmen das Verb "ergreifen" verwendet und § 11 des Rahmenvertrages der Kasse die Befugnis verleiht, eine Vertragsmaßnahme "aussprechen" zu können (Abs. 1) bzw. klarstellt, dass Vertragsmaßnahmen mehrfach bzw. nebeneinander "verhängt" werden können (Abs. 2), ein Verb, das die Klägerin auch selbst verwendet hat, belegt dies nachdrücklich, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerade nicht in einem Gleichordnungsverhältnis erfolgt, sondern die einseitige Ausübung einer Machtposition darstellt.

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 80/96

    Schadensersatz wegen Betruges und Durchgriffshaftung gegen einen

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    Zwar vertritt das BSG (Urteile vom 30.1.1990 - 11 RAr 87/88 und vom 29.10.1997 - 7 RAr 80/96) die Auffassung, dass eine echte Leistungsklage auch bei bestehender Verwaltungsakt-Befugnis ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn - insbesondere unter Berücksichtigung hierzu divergierender Judikatur - Zweifel bestehen, ob die Geltendmachung der Forderung durch Verwaltungsakt einer gerichtlichen Kontrolle standhalten wird (vgl. zu einem weitgehenden Wahlrecht der Behörde: BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 2 C 6/01, kritisch zu dieser Entscheidung OVG Lüneburg, Urteile vom 13.3.2008 - 8 LC 2/07 und 8 LC 1/07).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    Zwar vertritt das BSG (Urteile vom 30.1.1990 - 11 RAr 87/88 und vom 29.10.1997 - 7 RAr 80/96) die Auffassung, dass eine echte Leistungsklage auch bei bestehender Verwaltungsakt-Befugnis ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn - insbesondere unter Berücksichtigung hierzu divergierender Judikatur - Zweifel bestehen, ob die Geltendmachung der Forderung durch Verwaltungsakt einer gerichtlichen Kontrolle standhalten wird (vgl. zu einem weitgehenden Wahlrecht der Behörde: BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 2 C 6/01, kritisch zu dieser Entscheidung OVG Lüneburg, Urteile vom 13.3.2008 - 8 LC 2/07 und 8 LC 1/07).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg -

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    Zwar vertritt das BSG (Urteile vom 30.1.1990 - 11 RAr 87/88 und vom 29.10.1997 - 7 RAr 80/96) die Auffassung, dass eine echte Leistungsklage auch bei bestehender Verwaltungsakt-Befugnis ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn - insbesondere unter Berücksichtigung hierzu divergierender Judikatur - Zweifel bestehen, ob die Geltendmachung der Forderung durch Verwaltungsakt einer gerichtlichen Kontrolle standhalten wird (vgl. zu einem weitgehenden Wahlrecht der Behörde: BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 2 C 6/01, kritisch zu dieser Entscheidung OVG Lüneburg, Urteile vom 13.3.2008 - 8 LC 2/07 und 8 LC 1/07).
  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09

    Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass im Leistungserbringungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise die Befugnis des Vertragsarztes, bestimmte Medikamente (nicht) zu verordnen den krankenversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse modifizieren oder gar einschränken kann, so dass der Kassenarzt insoweit gegenüber dem Versicherten mit der Ausübung von Hoheitsrechten beliehen ist (so ausdrücklich: LG Hamburg, Urteil vom 9.12.2010 - 618 KLs 10/09, vgl. hierzu auch Steege, Die Konkretisierung des Krankenbehandlungsanspruchs im Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, in: Festschrift 50 Jahre BSG, 2004).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer verbotenen Zuwendungen an

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    Zwar vertritt das BSG (Urteile vom 30.1.1990 - 11 RAr 87/88 und vom 29.10.1997 - 7 RAr 80/96) die Auffassung, dass eine echte Leistungsklage auch bei bestehender Verwaltungsakt-Befugnis ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn - insbesondere unter Berücksichtigung hierzu divergierender Judikatur - Zweifel bestehen, ob die Geltendmachung der Forderung durch Verwaltungsakt einer gerichtlichen Kontrolle standhalten wird (vgl. zu einem weitgehenden Wahlrecht der Behörde: BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 2 C 6/01, kritisch zu dieser Entscheidung OVG Lüneburg, Urteile vom 13.3.2008 - 8 LC 2/07 und 8 LC 1/07).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 39.10

    Anlasslose Auskunftserhebung; Auskunftsbescheid; Befugnisnorm; effet utile;

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    Hierbei sind die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck sowie Systematik der maßgeblichen Normen) heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.2011 - 6 C 39/10 und zuletzt OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6.3.2014 - 7 A 1844/12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2014 - 7 A 1844/12

    Bauamt durfte Schließung der Abfallschächte eines Hochhauses anordnen

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    Hierbei sind die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck sowie Systematik der maßgeblichen Normen) heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.2011 - 6 C 39/10 und zuletzt OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6.3.2014 - 7 A 1844/12).
  • VG Cottbus, 26.09.2014 - 1 K 214/13

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    Denn dann ist er in der Lage, die Forderung selbst zu titulieren und nach Eintritt der Bestandskraft aus diesem Bescheid zu vollstrecken, so dass die Einschaltung des Gerichts nicht erforderlich ist (vgl. zu dieser Funktion des Verwaltungsakts: VG Cottbus, Urteil vom 26.9.2014 - 1 K 214/13, VGH Mannheim, Urteile vom 24.7.2012 - 10 S 2554/10 und vom 7.12.2007 - 1 S 1255/06 sowie BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 33/97).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Auszug aus SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13
    Unter der Beleihung (vgl. hierzu grundsätzlich: BVerwG, Urteil vom 26.8.2010 - 3 C 35/09) wird im allgemeinen Verwaltungsrecht die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf ein Privatrechtssubjekt verstanden.
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - L 11 KR 389/09

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Retaxierung nicht vom

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 191/09

    Zur Frage, inwieweit ein Gericht eine Vertragstrafe nach modifiziertem Hamburger

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 5/14 R

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Übernahme der Kosten eines Mängelgutachtens im

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 1 S 1255/06

    (Kein) Aufwendungsersatz einer Gemeinde gegen einen Träger hoheitlicher Gewalt

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2012 - 10 S 2554/10

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen einen

  • LSG Baden-Württemberg, 23.08.2011 - L 13 AL 350/11

    Arbeitsförderung - Erprobung eines innovativen Projektes gem § 421h SGB 3 -

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 46/13 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Mängelgutachten - Zulässigkeit der

  • SG Reutlingen, 20.01.2016 - S 1 KR 2979/12

    Krankenversicherung - Auskunftsanspruch des GKV-Spitzenverbands gegenüber einer

    Zutreffend gelangt das Sozialgericht Mannheim daher in seinem Urteil vom 21.01.2015 (S 9 KR 3065/13 - juris -) zu dem Ergebnis, dass ein allgemein bestehendes Gleichordnungsverhältnis nicht zwingend einer solchen Verwaltungsaktbefugnis entgegensteht (so auch von Wulffen, a.a.O., RdNr. 8).
  • SG Karlsruhe, 09.03.2015 - S 4 KA 853/13

    Vertragsärztliche Versorgung - sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der

    Dies hat nach Auffassung des Gerichts zur Konsequenz, dass bei einer Verwaltungsakt-Befugnis des Klägers für eine echte Leistungsklage im allgemeinen kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist, weil die klagende Behörde das mit der Klage verfolgte Ziel auch durch Erlass eines Verwaltungsaktes erreichen kann (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.1995 - 12 RK 72/93; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.8.2011 - L 13 AL 350/11; SG Mannheim, Urteil vom 21. Januar 2015 - S 9 KR 3065/13 -, juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, vor § 51 Rn. 17, § 54 Rn. 41b).
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