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   SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17   

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SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17 (https://dejure.org/2021,66312)
SG Marburg, Entscheidung vom 11.08.2021 - S 4 R 99/17 (https://dejure.org/2021,66312)
SG Marburg, Entscheidung vom 11. August 2021 - S 4 R 99/17 (https://dejure.org/2021,66312)
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  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung, so wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung, so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG v. 24.01.2007, Az.: B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 4 Nr. 7).

    Anknüpfend an die vom BSG entwickelte Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (vgl. Urteil v. 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R u. v. 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R mit weiteren Nachweisen) sprechen die beschriebenen rahmenvertraglichen Abreden der Beteiligten als starke Indizien für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit.

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199,200 ff.; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53,56; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Maßgebliches Kriterium für ein eigenes Unternehmerrisiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (Urteil v. 25.01.2001, Az.: B 12 KR 17/00 R u. v. 04.06.1998, Az.: B 12 KR 5/97 R mit weiteren Nachweisen), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird; der Erfolg des Einsatzes tatsächlicher oder persönlicher Mittel ungewiss ist.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    Zur Begründung verweist sie auf ihre im Vorverfahren getroffenen Feststellungen und trägt ergänzend vor, das von Klägerseite herangezogene Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.05.2008 (Az.: B 12 KR 13/07 R) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil vorliegend nicht die Aufrechterhaltung der Fluglizenzen im Vordergrund stehe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, u.a. Urteil v. 28.05.2008 (Az.: B 12 KR 13/07 R mit weiteren Nachweisen auf Urteile aus den Jahren 2006 und 2007) ist Ausgangspunkt der Prüfung zunächst das vertragliche Verhältnis der Beteiligten, sowie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; SozR 3-410 § 168 Nr. 18).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    Anknüpfend an die vom BSG entwickelte Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (vgl. Urteil v. 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R u. v. 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R mit weiteren Nachweisen) sprechen die beschriebenen rahmenvertraglichen Abreden der Beteiligten als starke Indizien für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit.
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199,200 ff.; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53,56; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199,200 ff.; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53,56; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    Maßgebliches Kriterium für ein eigenes Unternehmerrisiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (Urteil v. 25.01.2001, Az.: B 12 KR 17/00 R u. v. 04.06.1998, Az.: B 12 KR 5/97 R mit weiteren Nachweisen), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird; der Erfolg des Einsatzes tatsächlicher oder persönlicher Mittel ungewiss ist.
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    Die Abgrenzung der nichtversicherten selbständigen von der versicherungspflichtigen Tätigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung danach vorzunehmen, ob der Beschäftigte von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (BSG SozR § 165 RVO Nr. 41; BSGE 35, 20, 21; 38, 53, 51 164 ff).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus SG Marburg, 11.08.2021 - S 4 R 99/17
    Die Abgrenzung der nichtversicherten selbständigen von der versicherungspflichtigen Tätigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung danach vorzunehmen, ob der Beschäftigte von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (BSG SozR § 165 RVO Nr. 41; BSGE 35, 20, 21; 38, 53, 51 164 ff).
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