Rechtsprechung
SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5
Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Vertragsparteien eines Honorarverteilungsvertrages an Vorgaben des Bewertungsausschusses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen verstößt bzgl. Zulassung einer Festsetzung von Kürzungsbeträgen gegen die zwingenden Vorgaben des Bewertungsausschusses; Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB V § 85 Abs. 4 § 85 Abs. 4a
Gesamtvergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Zulässigkeit einer Ausgleichsregelung in einem Honorarverteilungsmaßstab
Verfahrensgang
- SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 377/07
- LSG Hessen, 24.08.2009 - S 12 KA 377/07
- LSG Hessen - L 4 KA 72/08 (anhängig)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden …
Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 377/07
Die Vertragsparteien eines Honorarverteilungsvertrages sind an die Vorgaben des Bewertungsausschusses im Beschluss in seiner 93. Sitzung am 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2005 (Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 46 vom 12.11.2004, Seite A-3129 = B-2649 = C-2525) gebunden (vgl. Urt. der Kammer v. 26.09.2007 - S 12 KA 822/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris; die hiergegen eingelegte Berufung hat LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - zurückgewiesen).Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Landessozialgericht zurückgewiesen (LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - die Entscheidungsgründe lagen der Kammer noch nicht vor).
- SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 822/06
Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung an die Vorgaben …
Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 377/07
Die Vertragsparteien eines Honorarverteilungsvertrages sind an die Vorgaben des Bewertungsausschusses im Beschluss in seiner 93. Sitzung am 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2005 (Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 46 vom 12.11.2004, Seite A-3129 = B-2649 = C-2525) gebunden (vgl. Urt. der Kammer v. 26.09.2007 - S 12 KA 822/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris;… die hiergegen eingelegte Berufung hat LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - zurückgewiesen).Dies hat die Kammer bereits für die von der Beklagten vorgenommene und gegen die Vorgaben des Bewertungsausschusses verstoßende Einbeziehung von Dialyseleistungen in die Regelleistungsvolumina festgestellt (vgl. Urteil der Kammer vom 26.09.2007 - S 12 KA 822/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 377/07
Zum anderen verstoße dies gegen einen Grundsatz des BSG im Urteil vom 09.12.2004, Az.: B 6 KA 44/03 R, Rn. 66. Danach müsse nämlich ein HVM eine allgemeine Härteklausel enthalten, auf deren Grundlage der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung in besonderen Fällen Ausnahme von dem Fallwert- und/oder Fallzahlbegrenzungen bewilligen könne. - BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R
Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der …
Auszug aus SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 377/07
Daher stehen der KÄV auch nach dem 1. Juli 1997 im Grundsatz alle diejenigen Honorarverteilungsregelungen zur Verfügung, die das BSG bisher für zulässig gehalten hat, soweit die Bestimmungen über die Praxisbudgets im EBM keine abweichenden Vorgaben enthalten (vgl. BSG, Urteil v. 08.03.2000, Aktenzeichen: B 6 KA 7/99 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 = BSGE 86, 16 = MedR 2000, 543 = NZS 2001, 107 = USK 2000-108, zitiert nach juris, Rdnr. 34-36).
- SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der …
Soweit die "Ausgleichsregelung" bei Unterschreiten des Referenzfallwertes um mehr als 5 % u. U. zu einem Ausgleichsbetrag führt, ist dies jedenfalls für eine Übergangszeit von fünf Quartalen als "Härtefallregelung" hinzunehmen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 72/08).Mit dieser Regelung verstößt der HVV gegen die zwingenden Vorgaben des Bewertungsausschusses jedenfalls insoweit, als die Regelung die Festsetzung von Kürzungsbeträgen zulässt (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 72/08; noch offen gelassen im Urteil der Kammer vom 21.05.2008 - S 12 KA 273/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
- SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 530/07
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der …
Der HVV kann deshalb nicht ergänzend zu einem Regelleistungsvolumen eine "Ausgleichsregelung" vorsehen, die bei Überschreiten eines Fallwerts im Vorjahresquartal von mehr als 105 % u. U. zu einer Honorarkürzung führt (Festhalten an SG Marburg, Urt. v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 523/07 -).In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).
- SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 539/07
Honorarverteilungsvertrag - Bindung an Vorgaben des Bewertungsausschusses vom …
Der HVV kann deshalb nicht ergänzend zu einem Regelleistungsvolumen eine "Ausgleichsregelung" vorsehen, die bei Überschreiten eines Fallwerts im Vorjahresquartal von mehr als 105 % u. U. zu einer Honorarkürzung führt (Festhalten an SG Marburg, Urt. v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 523/07 -).30 In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).
- SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 352/07
Vertragsärztliche Versorgung, Rechtmäßigkeit eines Honorarverteilungsvertrags, …
Der HVV kann deshalb nicht ergänzend zu einem Regelleistungsvolumen eine "Ausgleichsregelung" vorsehen, die bei Überschreiten eines Fallwerts im Vorjahresquartal von mehr als 105 % u. U. zu einer Honorarkürzung führt (Festhalten an SG Marburg, Urt. v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 523/07 -).In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).
- SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 409/07
Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Vertragsparteien eines …
In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -). - SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 527/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Abzug extrabudgetärer …
In Fortführung ihrer Rechtsprechung ist die Kammer der Auffassung, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - v. 08.10.2008 - S 12 KA 409/07 -). - SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 476/07 In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).
- SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 35/08
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Rechtmäßigkeit der …
In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff 7.5 HVV der Fall ist (vgl bereits Urteile der Kammer vom 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -). - SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - keine Vergütung von …
In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).