Rechtsprechung
SG Marburg, 18.12.2013 - S 11 KA 98/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,67857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Marburg, 18.12.2013 - S 11 KA 98/12
- LSG Hessen, 27.01.2016 - L 4 KA 14/14
- BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 6/16 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R
Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen …
Auszug aus SG Marburg, 18.12.2013 - S 11 KA 98/12
Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist rechtlich als vertragliche Vereinbarung (Normsetzungsvertrag) der Vertragspartner der Bundesmantelverträge zu werten und als untergesetzliche Rechtsnorm einzuordnen (ständige Rechtsprechung BSG, vgl. z.B. Urteil vom 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R -).Das vom Bewertungsausschuss erarbeitete System für die Honorarverteilung kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn Eingriffe von außen grundsätzlich unterbleiben (BSG, Urteil vom 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 11 KA 29/08
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus SG Marburg, 18.12.2013 - S 11 KA 98/12
Der Bewertungsausschuss überschreitet den ihm eröffneten Gestaltungsspielraum, wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt, dass seine Entscheidungen von sachfremden Erwägungen getragen sind - etwa weil eine Gruppe von Leistungserbringern bei der Honorierung bewusst benachteiligt wird - oder dass es im Lichte von Art. 3 Abs. 1 GG keinerlei vernünftige Gründe für die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem bzw. für die ungleiche Behandlung von im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalten gibt (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.09.2010, - L 11 KA 29/08 -). - BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R
Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen …
Auszug aus SG Marburg, 18.12.2013 - S 11 KA 98/12
Die Kapazitätsgrenze sei ausgehend vom Berechnungsmodell des Bundessozialgerichts einer vollausgelasteten psychotherapeutischen Praxis (BSG v. 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R -) und der Vergütung der zeitbezogenen genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen (Kapitel 35.2 EBM 2000) mit einem Mindestpunktwert ermittelt worden. - BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R
Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer …
Auszug aus SG Marburg, 18.12.2013 - S 11 KA 98/12
Dies ist erst dann der Fall, wenn die getroffene Regelung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht, d.h. in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (BSG, Urteil vom 28.05.2008 B 6 KA 9/07 R -).