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   SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09   

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https://dejure.org/2010,9742
SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09 (https://dejure.org/2010,9742)
SG Marburg, Entscheidung vom 10.02.2010 - S 12 KA 824/09 (https://dejure.org/2010,9742)
SG Marburg, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - S 12 KA 824/09 (https://dejure.org/2010,9742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 1 Ärzte-ZV, § 24 Abs 2 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 1 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 2 Ärzte-ZV, § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Gründung einer Zweigpraxis - Orthopäde mit Zusatzbezeichnung Chirotherapie - Entfernung von 10 km zum Hauptpraxissitz - keine Versorgungsverbesserung - behindertengerechte Ausgestaltung der Zweigpraxisräume hat keinen Einfluss auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gemeinschaftspraxis für Orthopädie mit der Zusatzbezeichnung Chirotherapie und Sportmedizin auf Genehmigung einer Zweigpraxis; Zumutbarkeit einer Anfahrt von bzw. der Verlängerung einer solchen um zwölf Kilometer zu einem Orthopäden mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Gründung einer Zweigpraxis in der vertragsärztlichen Versorgung bei einer Entfernung von 10km zum Hauptpraxissitz, Vorliegen einer Versorgungsverbesserung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 701/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgrenzung - Zweigpraxis von ausgelagerten

    Auszug aus SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09
    "Verbesserung" ist wenigstens in dem Sinne zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt ("Erforderlichkeit") geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis herbeiführt (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55).

    Es kann nicht auf die Anhaltszahlen nach den BedarfsplRL-Ä, die z.B. von Verhältniszahlen unter 2.000 Bewohnern für einen Vertragsarztsitz im hausärztlichen Bereich ausgehen (vgl. Anlagen 4.1 bis 4.3 BedarfsplRL-Ä), abgestellt werden, da diese Anhaltszahlen lediglich für die Bedarfsdeckung eines gesamten Planungsbereiches heranzuziehen sind (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55 f.).

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Auszug aus SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09
    Auf die vorgetragene behindertengerechte Ausgestaltung der Zweigpraxisräume ist im Übrigen auch deshalb nicht abzustellen, weil es für die Beurteilung einer Versorgungsverbesserung ausschließlich auf das zu behandelnde Krankheitsspektrum der Patienten ankommt und keine Verpflichtung der Krankenkassen besteht, den Zugang zu den Praxisräumen zu gewährleisten (vgl. zuletzt zur Frage einer muttersprachlichen Psychotherapie BSG, Urt. v. 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R - SozR 4-5520 § 31 Nr. 3 - = GesR 2008, 429 = USK 2008-19 = SGb 2009, 292).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09
    So begründen nach Auffassung des BSG für Leistungen, die üblicherweise ortsnah erbracht werden, wie dies bei MRT-Leistungen der Fall sei, seitdem diese zum Standard radiologischer Diagnostik gehörten, Entfernungen von im konkreten Fall mehr als 25 km zu anderen Standorten benachbarter Planungsbereiche einen Ermächtigungsbedarf (vgl. BSG v. BSG v. 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - juris Rn. 19 - GesR 2007, 71 = MedR 2007, 127).
  • SG Marburg, 07.05.2008 - S 12 KA 403/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Versorgungsverbesserung durch kinderärztliche

    Auszug aus SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09
    Sie verweise ausdrücklich auf das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom Mai 2008 (S 12 KA 403/07).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Facharzt für Innere

    Auszug aus SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09
    Ein taugliches und zulässiges Mittel hierfür ist die Befragung der niedergelassenen Vertragsärzte, wenn auch im Regelfall weitere Ermittlungen, wie z. B. die Heranziehung der Frequenzstatistiken, anzustellen sind (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - MedR 2009, 560).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat deshalb bereits der nach altem Recht allein zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BSG v. 20.12.1995 - 6 RKa 55/94 - juris Rn. 17 f. - BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7).
  • LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16

    Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer

    Allerdings sollen Wettbewerbsmöglichkeiten mit der Möglichkeit von Zweigpraxen nicht eröffnet werden (vgl. SG Marburg v. 10.02.2010, S 12 KA 824/09, juris RdNr. 33), so dass der pekuniäre Gesichtspunkt nur eine untergeordnete Rolle spielen darf.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 30/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Nach der Rechtsprechung anderer Sozialgerichte und Kammern des SG Düsseldorf trete eine Versorgungsverbesserung nicht ein, wenn sich die beabsichtigte Zweigpraxis - wie vorliegend - in unmittelbarer Nähe zum Vertragsarztsitz befinde (SG Marburg, Beschluss vom 20.04.2011 - S 12 KA 268/11 ER - und Urteil vom 10.02.2010 - S 12 KA 824/09 - SG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2010 - S 14 KA 141/09 -).
  • SG Marburg, 20.10.2010 - S 12 KA 283/09

    Vertragsarzt - Genehmigung einer Zweigpraxis - Versorgungsverbesserung iS des §

    Mit dem Tatbestandsmerkmal der Versorgungsverbesserung ("dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert") stellt der Gesetzgeber ausschließlich auf Versorgungsgesichtspunkte ab, also ausschließlich auf quantitative und/oder qualitative Aspekte der Versorgung der Versicherten und damit nicht primär auf verbesserte "Marktchancen" des einzelnen Vertragsarztes, sondern allenfalls sekundär für den Fall, dass eine Versorgungslücke bzw. nach der Terminologie des Bundessozialgerichts eine "qualifizierte Versorgungsverbesserung" vorliegen sollte (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 10.02.2009 - S 12 KA 824/09 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 282/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Nichtvorliegen einer qualifizierten

    Mit dem Tatbestandsmerkmal der Versorgungsverbesserung ("dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert") stellt der Gesetzgeber ausschließlich auf Versorgungsgesichtspunkte ab, also ausschließlich auf quantitative und/oder qualitative Aspekte der Versorgung der Versicherten und damit nicht primär auf verbesserte "Marktchancen" des einzelnen Vertragsarztes, sondern allenfalls sekundär für den Fall, dass eine Versorgungslücke vorliegen sollte bzw. nach der Terminologie des Bundessozialgerichts eine "qualifizierte Versorgungsverbesserung" (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 10.02.2009 - S 12 KA 824/09 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 281/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Nichtvorliegen einer qualifizierten

    Mit dem Tatbestandsmerkmal der Versorgungsverbesserung ("dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert") stellt der Gesetzgeber ausschließlich auf Versorgungsgesichtspunkte ab, also ausschließlich auf quantitative und/oder qualitative Aspekte der Versorgung der Versicherten und damit nicht primär auf verbesserte "Marktchancen" des einzelnen Vertragsarztes, sondern allenfalls sekundär für den Fall, dass eine Versorgungslücke vorliegen sollte bzw. nach der Terminologie des Bundessozialgerichts eine "qualifizierte Versorgungsverbesserung" (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 10.02.2009 - S 12 KA 824/09 -www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
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