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   SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16   

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SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16 (https://dejure.org/2016,51792)
SG Marburg, Entscheidung vom 21.11.2016 - S 15 R 80/16 (https://dejure.org/2016,51792)
SG Marburg, Entscheidung vom 21. November 2016 - S 15 R 80/16 (https://dejure.org/2016,51792)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16
    Wie aus § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG zu entnehmen ist, ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage nämlich lediglich die Behauptung einer solchen, woraus, in Übereinstimmung mit der verwaltungsgerichtlichen Sichtweise, auch im Sozialgerichtsprozess abgeleitet wird, dass die Klagebefugnis lediglich in jenen Fällen fehlt, in denen dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte also nicht möglich erscheint, sog. Möglichkeitstheorie (vgl. dazu etwa: BSGE 43, 134, 141 [BSG 27.01.1977 - 7 RAr 17/76] und BVerwGE 96, 302, 305).

    Höchst hilfsweise, wenn man in liberaler Sichtweise, insbesondere angesichts von Sinn und Zweck der Sachurteilsvoraussetzung einer Klagebefugnis, nämlich des Ausschlusses von Popularklagen, mithin also der Beschränkung gerichtlichen Rechtsschutzes auf die Abwehr von Verletzungen subjektiver Rechte (vgl. bspw. wiederum BSGE 43, 134, 141 [BSG 27.01.1977 - 7 RAr 17/76] , sog. Schutznormtheorie) sogar vom Vorliegen einer Klagebefugnis des Klägers auszugeht und die eigentliche Prüfung insofern konsequent in die Begründetheit verlagert, wäre die Klage (unbeachtlich der hier nicht weiter zu erörternden Frage des Feststellungsinteresses) jedenfalls als unbegründet abzuweisen.

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt

    Auszug aus SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16
    Diese nach dem vorgenannten Rechtssatz (§ 54 Abs. 1 Satz 2 SGG) zu prüfende Frage der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ist einer der materiellen Begründetheit der Klage (sinngemäß nach BSG, Urteil vom 11.05.1999, B 11 AL 45/98 R).
  • BSG, 13.10.1955 - 5 RKn 10/55
    Auszug aus SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16
    Jede Rechtsverfolgung vor staatlichen Gerichten setzt das Vorhandensein eines Rechtsschutzbedürfnisses voraus (allgemeine Ansicht, auch für das sozialgerichtliche Verfahren höchstrichterlich anerkannt, ausgehend von BSG, Urteil vom 13.10.1955, 5 RKn 10/55).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 24/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - fehlendes

    Auszug aus SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16
    Auch weitergehende Interessen des Klägers an der begehrten Elementenabänderung, die zu einer Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses führen könnten (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012, B 8 SO 24/10 R, mit weiteren Nachweisen, auch zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung), bestehen nicht.
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

    Auszug aus SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16
    Wie aus § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG zu entnehmen ist, ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage nämlich lediglich die Behauptung einer solchen, woraus, in Übereinstimmung mit der verwaltungsgerichtlichen Sichtweise, auch im Sozialgerichtsprozess abgeleitet wird, dass die Klagebefugnis lediglich in jenen Fällen fehlt, in denen dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte also nicht möglich erscheint, sog. Möglichkeitstheorie (vgl. dazu etwa: BSGE 43, 134, 141 [BSG 27.01.1977 - 7 RAr 17/76] und BVerwGE 96, 302, 305).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16
    Grundlage dieser Sachurteilsvoraussetzung ist das im Bürgerlichen Recht, § 242 BGB, normierte, aber das gesamte deutsche Recht durchziehende Gebot von Treu und Glauben, weiterhin das Verbot des Missbrauchs prozessualer Rechte und der Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns (vgl. statt vieler: BSG Urteil vom 12.07.2012, B 14 AS 35/12 R).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16
    Die Beklagte ist aber nicht ermächtigt, die Frage des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer abhängigen Beschäftigung zum alleinigen Regelungsgegenstand Ihrer Bescheides auf eine Anfrage nach § 7a SGB IV zu machen (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R).
  • SG Marburg, 17.03.2016 - S 15 R 49/14
    Auszug aus SG Marburg, 21.11.2016 - S 15 R 80/16
    Die vorliegende Kammer ist gelegentlich mit eben solchen aktuellen Fällen befasst, zuletzt etwa mit Urteil vom 17.03.2016 (S 15 R 49/14).
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