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   SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07   

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SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 (https://dejure.org/2008,5137)
SG Marburg, Entscheidung vom 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 (https://dejure.org/2008,5137)
SG Marburg, Entscheidung vom 27. August 2008 - S 12 KA 513/07 (https://dejure.org/2008,5137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der Vertragsparteien an die Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe eines Honorars eines Vertragsarztes gegen einen Krankenkassenträger bei Teilnahme ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung; Bestimmung der Höhe des Kürzungsbetrags; Einordnung der Bestimmungen eines Bewertungsausschusses als verbindlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vertragsärztliche Versorgung, Rechtmäßigkeit eines Honorarverteilungsvertrags, Zulässigkeit von Honorarkürzungen der KV Hessen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 822/06

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung an die Vorgaben

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Die Vertragsparteien eines Honorarverteilungsvertrages sind an die Vorgaben des Bewertungsausschusses im Beschluss in seiner 93. Sitzung am 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2005 (Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 46 vom 12.11.2004, Seite A-3129 = B-2649 = C-2525) gebunden (vgl. Urt. der Kammer v. 26.09.2007 - S 12 KA 822/06 - die hiergegen eingelegte Berufung hat LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - zurückgewiesen).

    Dies hat die Kammer bereits für die von der Beklagten vorgenommene und gegen die Vorgaben des Bewertungsausschusses verstoßende Einbeziehung von Dialyseleistungen in die Regelleistungsvolumina festgestellt (vgl. Urteil der Kammer vom 26.09.2007 - S 12 KA 822/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).

  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Die Vertragsparteien eines Honorarverteilungsvertrages sind an die Vorgaben des Bewertungsausschusses im Beschluss in seiner 93. Sitzung am 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2005 (Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 46 vom 12.11.2004, Seite A-3129 = B-2649 = C-2525) gebunden (vgl. Urt. der Kammer v. 26.09.2007 - S 12 KA 822/06 - die hiergegen eingelegte Berufung hat LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - zurückgewiesen).

    Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Landessozialgericht zurückgewiesen (LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - die Entscheidungsgründe lagen der Kammer noch nicht vor).

  • SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 377/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Vertragsparteien eines

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Soweit die "Ausgleichsregelung" bei Unterschreiten des Referenzfallwertes um mehr als 5 % u. U. zu einem Ausgleichsbetrag führt, ist dies jedenfalls für eine Übergangszeit von fünf Quartalen als "Härtefallregelung" hinzunehmen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 72/08).

    Mit dieser Regelung verstößt der HVV gegen die zwingenden Vorgaben des Bewertungsausschusses jedenfalls insoweit, als die Regelung die Festsetzung von Kürzungsbeträgen zulässt (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 72/08; noch offen gelassen im Urteil der Kammer vom 21.05.2008 - S 12 KA 273/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).

  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 237/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung - Regelleistungsvolumen - keine

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Der Kammer fällt allerdings auf, dass Praxen anderer Fachgruppen mit einem phlebologischen Schwerpunkt durchaus einem Regelleistungsvolumen unterliegen (vgl. Urteil der Kammer vom 30.01.2008 - S 12 KA 237/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris; vom 30.01.2008 - 12 KA 83/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 25/08).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts sei eine Kürzung hoher (höherer) Fallwerte zugunsten einer Stützung niedriger Fallwerte bei existenzgefährdeten Praxen in der Honorarverteilung unzulässig (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 7, B 6 KA 15/03).
  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Auslegung der Ausnahmeregelung nach Ziff 6.3

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Der Kammer fällt allerdings auf, dass Praxen anderer Fachgruppen mit einem phlebologischen Schwerpunkt durchaus einem Regelleistungsvolumen unterliegen (vgl. Urteil der Kammer vom 30.01.2008 - S 12 KA 237/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris; vom 30.01.2008 - 12 KA 83/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 25/08).
  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 83/07

    Zuerkennung einer Sonderregelung im Rahmen des versorgungsärztlichen

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Der Kammer fällt allerdings auf, dass Praxen anderer Fachgruppen mit einem phlebologischen Schwerpunkt durchaus einem Regelleistungsvolumen unterliegen (vgl. Urteil der Kammer vom 30.01.2008 - S 12 KA 237/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris; vom 30.01.2008 - 12 KA 83/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 25/08).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Daher stehen der KÄV auch nach dem 1. Juli 1997 im Grundsatz alle diejenigen Honorarverteilungsregelungen zur Verfügung, die das BSG bisher für zulässig gehalten hat, soweit die Bestimmungen über die Praxisbudgets im EBM keine abweichenden Vorgaben enthalten (vgl. BSG, Urteil v. 08.03.2000, Aktenzeichen: B 6 KA 7/99 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 = BSGE 86, 16 = MedR 2000, 543 = NZS 2001, 107 = USK 2000-108, zitiert nach juris, Rdnr. 34-36).
  • SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarkürzung für eine im Wachstum befindliche

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Mit dieser Regelung verstößt der HVV gegen die zwingenden Vorgaben des Bewertungsausschusses jedenfalls insoweit, als die Regelung die Festsetzung von Kürzungsbeträgen zulässt (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 72/08; noch offen gelassen im Urteil der Kammer vom 21.05.2008 - S 12 KA 273/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • LSG Hessen, 23.09.2009 - L 4 KA 71/09

    Festsetzung des Streitwertes in versorgungsärztlichen Honorarstreitigkeiten

    Auszug aus SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
    Anmerkung: Berufung eingelegt, LSG-Az: L 4 KA 80/09, erledigt: 29.04.2009.
  • SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 530/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 ).

    In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).

  • SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 539/07

    Honorarverteilungsvertrag - Bindung an Vorgaben des Bewertungsausschusses vom

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 ).

    30 In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).

  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 409/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Vertragsparteien eines

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 352/07 - v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).

    In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).

  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 527/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Abzug extrabudgetärer

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 352/07 - v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 ; v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 08.10.2008 - S 12 KA 409/07 -).

    In Fortführung ihrer Rechtsprechung ist die Kammer der Auffassung, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - v. 08.10.2008 - S 12 KA 409/07 -).

  • SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 476/07
    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 352/07 - v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).

    In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).

  • SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 35/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Rechtmäßigkeit der

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - vom 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).

    In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff 7.5 HVV der Fall ist (vgl bereits Urteile der Kammer vom 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).

  • SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 467/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - keine Vergütung von

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).

    In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).

  • SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 352/07

    Vertragsärztliche Versorgung, Rechtmäßigkeit eines Honorarverteilungsvertrags,

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 -).

    In Fortführung ihrer Rechtsprechung stellt die Kammer nunmehr fest, dass die Vorgaben des Bewertungsausschusses auch insofern verbindlich sind, als daneben nicht Regelungen geschaffen werden können, die faktisch zu einem praxisindividuellen Individualbudget führen, wie dies aus den genannten Gründen bei der Festsetzung von Kürzungsbeträgen nach der Ziff. 7.5 HVV der Fall ist (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 -).

  • SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 278/07

    Honorarverteilungsvertrag - Internistin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie -

    Im Hinblick auf die verspätete Erstellung der Honorarbescheide für die ersten Quartale nach Einführung des EBM 2005 ist aber jedenfalls von einem Übergangszeitraum bis zum Quartal IV/06 auszugehen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 24.09.2008 - S 12 KA 352/07 - v. 24.09.2008 - S 12 KA 467/07 - v. 27.08.2008 - S 12 KA 513/07 - v. 08.10.2008 - S 12 KA 409/07 -).
  • LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 30/12

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Vergütung psychotherapeutischer Leistungen -

    Nach der Rechtsprechung der 12. Kammer des SG Marburg (Hinweis auf Urteil vom 27. August 2008, S 12 KA 513/07) sei die Regelung zu Ziff. 7.5 HVV nicht zu beanstanden, soweit sie zu Ausgleichsbeträgen führe.
  • LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 31/12
  • SG Marburg, 16.09.2009 - S 12 KA 341/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Auffüllbetrag - 95%

  • LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
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