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   SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 1079/06   

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https://dejure.org/2008,5825
SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 1079/06 (https://dejure.org/2008,5825)
SG Marburg, Entscheidung vom 30.01.2008 - S 12 KA 1079/06 (https://dejure.org/2008,5825)
SG Marburg, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - S 12 KA 1079/06 (https://dejure.org/2008,5825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 2 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 Ärzte-ZV, § 1 Abs 6 BMV-Ä, § 39 BMV-Ä, § 40 BMV-Ä
    Vertragsärztliche Versorgung - Erbringung belegärztlicher Leistungen durch ein Medizinisches Versorgungszentrum - Erheblichkeit der Fahrstrecke zwischen dem Belegkrankenhaus und dem Haupttätigkeitsort und dem Wohnsitz für die Belegarztanerkennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Belegarztanerkennung für einen angestellten Arzt im Krankenhaus; Möglichkeit einer belegärztlichen Tätigkeit durch angestellte Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren; Besetzung einer Kammer mit Vertragsärzten und Psychotherapeuten wegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vertragsärztliche Versorgung, Belegarztanerkennung bei einem in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Auflage - Entfernung der Wohnung von

    Auszug aus SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 1079/06
    Ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum kommt den Zulassungsgremien nicht zu (vgl. BSG v. 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1, juris Rn. 27).

    Ob im Einzelfall auch längere Zeiträume unschädlich sein könnten, entziehe sich einer generellen Festlegung (vgl. BSG v. 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - aaO., Rn. 33).

    Die Zeitspanne, die zwischen der Mitteilung an den Belegarzt in seiner Praxis, er werde im Krankenhaus benötigt, und dessen Eintreffen in der Klinik vergehen dürfe, müsse aus Gründen der Versorgungssicherheit relativ kurz sein (vgl. BSG v. 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - aaO., Rn. 33).

  • BSG, 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B

    Geltung der Beschränkungen des Vertragsarztrechtes auch für Belegärzte,

    Auszug aus SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 1079/06
    Für Belegärzte stellen die Bundesmantelverträge-Ärzte strengere Anforderungen auf, die das BSG bisher nicht beanstandet hat, da die Vertragsparteien zur Normsetzung befugt seien und darin nur im Vertragsarztrecht ohnehin allgemein geltende Pflichten (§§ 20 Abs. 1, 24 Abs. 2 und 32 Abs. 1 Ärzte-ZV) präzisiert werden würden (vgl. BSG v. 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B - juris Rn. 6).

    Wegen der großen Entfernung zwischen Wohnung und Belegkrankenhaus könne er seinen belegärztlichen Pflichten deshalb nicht in jedem Fall in vollem Umfang nachkommen vgl. LSG Baden-Württemberg v. 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98 - MedR 2000, 385, juris Rn. 26 f.; zur Nichtzulassungsbeschwerde s. BSG v. 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98

    Nähe zwischen Wohnung, Praxis und Krankenhaus nach § 39 Abs 4 Nr 3 BMV-Ä

    Auszug aus SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 1079/06
    Wegen der großen Entfernung zwischen Wohnung und Belegkrankenhaus könne er seinen belegärztlichen Pflichten deshalb nicht in jedem Fall in vollem Umfang nachkommen vgl. LSG Baden-Württemberg v. 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98 - MedR 2000, 385, juris Rn. 26 f.; zur Nichtzulassungsbeschwerde s. BSG v. 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - L 6 KA 18/99

    Anerkennung als Belegarzt an einer Klinik hinsichtlich Erreichbarkeit

    Auszug aus SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 1079/06
    LSG Schleswig-Holstein hat es als ausreichend angesehen, wenn der Vertragsarzt innerhalb einer Zeitdauer bis 30 Minuten die Klinik von seiner Wohnung und seiner Praxis - diese lagen hier 300 m entfernt - unter normalen Umständen erreichen könne (vgl. LSG Schleswig-Holstein v. 23.11.1999 - L 6 KA 18/99 - MedR 2000, 383, juris Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 142/09

    Anerkennung als Belegarzt; Belegarztvertrag; notwendige Beiladung

    Der hiergegen gerichteten Klage gab das Sozialgericht mit Urteil vom 26. August 2009 statt und verpflichtete die Beklagte, "der Klägerin die Belegarztanerkennung für den angestellten Arzt Dr. C H in der Hklinik, G Straße, B, zu erteilen." Zur Begründung schloss es sich weitgehend der Rechtsauffassung des Sozialgerichts Marburg in seinem Urteil vom 30. Januar 2008 (Az. u.a.: S 12 KA 1079/06) an und führte aus: § 72 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sehe eine entsprechende Anwendung des gesamten 4. Kapitels des SGB V auf medizinische Versorgungszentren (MVZ) vor, sofern nichts Abweichendes bestimmt sei.

    Allerdings soll von einer Beiladung dann abgesehen werden können, wenn im Falle der Verurteilung der Beklagten das fehlende Einvernehmen durch die gerichtliche Entscheidung ersetzt wird (SG Stuttgart, MedR 98, 530; SG Marburg, Urteil vom 30. Januar 2008, Az.: S 12 KA 1079/06, veröffentlicht in Juris).

  • LSG Hessen, 10.02.2010 - L 4 KA 33/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Statthaftigkeit der Übertragung eines

    Ebenso wie nach der Rechtsprechung des Sozialgerichts Marburg (Urteil vom 30. Januar 2008 - S 12 KA 1079/06) § 121 SGB V für die belegärztliche Tätigkeit von MVZ-Ärzten entsprechend anwendbar sei, gelte dies für die streitgegenständliche Frage der Anwendbarkeit von § 103 Abs. 4a SGB V. Weiterhin bestehe ein durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschütztes Interesse an der Übertragung einer Arztstelle von einem MVZ auf ein anderes.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 139/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; einstweilige Anordnung bei

    Zur Begründung verwies das Sozialgericht auf seine beiden Urteile vom 26. August 2009 (Az.: S 83 KA 274/07 und S 83 KA 33/08), in denen es - weitgehend im Anschluss an die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Marburg in seinem Urteil vom 30. Januar 2008 (Az. u.a.: S 12 KA 1079/06) - ausführte: § 72 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch/Fünftes Buch (SGB V) sehe eine entsprechende Anwendung des gesamten 4. Kapitels des SGB V auf MVZ vor, sofern nichts Abweichendes bestimmt sei.
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 160/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Beeinträchtigung der

    Bei eher "notfallanfälligen" Gebieten wie dem der Kinderkardiologie (zur Kardiologie vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 30.01.2008 - S 12 KA 1082/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufungsentscheidung LSG Hessen, Urt. v. 24.06.2009 - L 4 KA 17/08 - SG Marburg, Urt. v. 30.01.2008 - S 12 KA 1079/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufungsentscheidung LSG Hessen, Urt. v. 24.06.2009 - L 4 KA 18/08 -) sind daher weiterhin kürzere Wegezeiten erforderlich.
  • SG Marburg, 14.01.2009 - S 12 KA 575/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Statthaftigkeit der Übertragung eines

    In einem Urteil des Sozialgerichts Marburg (Az. S 12 KA 1079/06 vom 30.01.2008) sei entschieden worden, dass durch § 72 Abs. 1 S. 2 SGB V auch eine entsprechende Anwendung des § 121 Abs. 2 SGB V auf Medizinische Versorgungszentren normiert sei.
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