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   SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09 WA   

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https://dejure.org/2010,21689
SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09 WA (https://dejure.org/2010,21689)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09 WA (https://dejure.org/2010,21689)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 17. September 2010 - S 18 AS 1063/09 WA (https://dejure.org/2010,21689)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1064/09

    Rechtmäßigkeit der Anrechnung einer Stromkostenerstattung als Einkommen bei dem

    Auszug aus SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09
    Die 53-jährige Klägerin wohnt zusammen mit ihrer Tochter H. R. (Klägerin des Parallelverfahrens S 18 AS 1064/09 WA) in einer Dreizimmerwohnung in O. Sie bezieht seit dem 01.01.2005 ununterbrochen Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II -.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakte des Verfahrens S 18 AS 1064/09 WA sowie die Verwaltungsakten des Beklagten mit den Nummern x. und x. verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09
    Letztlich sind Stromkostenerstattungen auch nicht mit Einkommenssteuerrückerstattungen vergleichbar (diese werden vom BSG grundsätzlich als Einkommen angesehen, siehe beispielhaft Urteil v 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09
    Dieses kennt weder den Individualisierungsgrundsatz noch die Strukturprinzipien des BVerwG (vgl. BSG, Urteil v. 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09
    Dabei ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (siehe exemplarisch BSG, Urteil v. 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09
    Dies folgt bereits daraus, dass für Betriebs- und Heizkostenerstattungen mit § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II eine spezielle Regelung eingeführt wurde (durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.07.2006 - BGBl I, S. 1706 - zur Rechtslage vor Einführung des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II siehe BSG, Urteil v. 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R), die es für Stromkostenerstattungen nicht gibt.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09
    Eine davon abweichende Festlegung der Bedarfe ist gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II ausgeschlossen (siehe BSG, Urteil v. 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09
    Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 11.06.2008 im Hinblick auf das Verfahren des 8. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) zum Aktenzeichen B 8 SO 35/07 R ruhend gestellt.
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

    Auszug aus SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09
    Die Nachzahlung kann weder als zusätzlicher Bedarf übernommen werden noch zählt sie zu den Aufwendungen der Kosten der Unterkunft (vgl. dazu BSG, Urteil v. 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

    Auszug aus SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1063/09
    Diese sind Ausfluss des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (siehe dazu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09) und decken gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 2. Hs. SGB II den gesamten existenznotwendigen Bedarf ab, insbesondere Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene, Gesundheit sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
  • SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 AS 1064/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Die 31-jährige Klägerin wohnt zusammen mit ihrer Mutter G. R. (Klägerin des Parallelverfahrens S 18 AS 1063/09 WA ) in einer Dreizimmerwohnung in O ... Sie bezieht seit dem 01.01.2005 ununterbrochen Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II -.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakte des Verfahren S 18 AS 1063/09 WA sowie die Verwaltungsakten des Beklagten mit den Nummer xxx und xxx verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • SG Neuruppin, 17.09.2010 - S 18 A S1064/09
    Die 31-jährige Klägerin wohnt zusammen mit ihrer Mutter G. R. (Klägerin des Parallelverfahrens S 18 AS 1063/09 WA ) in einer Dreizimmerwohnung in O.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakte des Verfahren S 18 AS 1063/09 WA sowie die Verwaltungsakten des Beklagten mit den Nummer xxx und xxx verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

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