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   SG Nordhausen, 12.10.2005 - S 16 RA 1108/03   

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https://dejure.org/2005,24016
SG Nordhausen, 12.10.2005 - S 16 RA 1108/03 (https://dejure.org/2005,24016)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 12.10.2005 - S 16 RA 1108/03 (https://dejure.org/2005,24016)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - S 16 RA 1108/03 (https://dejure.org/2005,24016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz (ZVtechInt) als gleichgestellte Pflichtarbeitszeiten; Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Nordhausen, 12.10.2005 - S 16 RA 1108/03
    Das setze voraus, dass der Betrieb organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR-Planwirtschaft zugeordnet war und der verfolgte Hauptzweck auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion (fordistisches Produktionsmodell) von Sachgütern ausgerichtet gewesen ist (vgl. hierzu insbesondere die Urteile vom 09.04.2004, AZ: B 4 RA 41/01 R und vom 10.04.2004, AZ: B 4 RA 10/02 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 23/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Nordhausen, 12.10.2005 - S 16 RA 1108/03
    Insoweit hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 26.10.2004, AZ: B 4 RA 23/04 R, ausdrücklich entschieden, dass die Aufzählung in § 1 Abs. 2 der 2. DB abschließend sei.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus SG Nordhausen, 12.10.2005 - S 16 RA 1108/03
    Das setze voraus, dass der Betrieb organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR-Planwirtschaft zugeordnet war und der verfolgte Hauptzweck auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion (fordistisches Produktionsmodell) von Sachgütern ausgerichtet gewesen ist (vgl. hierzu insbesondere die Urteile vom 09.04.2004, AZ: B 4 RA 41/01 R und vom 10.04.2004, AZ: B 4 RA 10/02 R).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2007 - L 7 R 377/05

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Diese unterschiedliche Zuordnung entspricht - wie das SG Nordhausen beispielhaft für einen bestimmten KfL in einer Entscheidung vom 12.10.2005 (Az. S 16 RA 1108/03) nachgezeichnet hat - der Entwicklung der KfL in der DDR, welche zunächst als Reparatur- und Instandhaltungs-/-setzungsbetriebe für den Bereich der Landwirtschaft gegründet und entsprechend der Wirtschaftsgruppe 15489 (Reparatur- und Montagebetriebe des Straßenfahrzeug- und Traktorenbaus) zugeordnet worden waren.
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