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   SG Oldenburg, 13.09.2017 - S 81 R 54/16   

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https://dejure.org/2017,39859
SG Oldenburg, 13.09.2017 - S 81 R 54/16 (https://dejure.org/2017,39859)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 13.09.2017 - S 81 R 54/16 (https://dejure.org/2017,39859)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 13. September 2017 - S 81 R 54/16 (https://dejure.org/2017,39859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht - Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung bei psychischer Erkrankung

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 114
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77

    Zuordnung zum Leitberuf eines Facharbeiters ohne förmliche Ausbildung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 13.09.2017 - S 81 R 54/16
    Das zeigt systematisch, dass das Gesetz selbst davon ausgeht, dass die Behebbarkeit der Gesundheitsstörungen den Eintritt des Versicherungsfalles nicht verhindert (vgl. auch BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

    (So auch bereits: BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

    Das Bundessozialgericht hat zudem auch bereits entschieden, dass sogar die aktive Verweigerung einer Behandlung nicht dazu führt, dass eine Gesundheitsstörung nicht als Krankheit im Sinne von § 43 SGB VI anzusehen wäre (so etwa BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

    (BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

    Die Folgen einer unberechtigterweise verweigerten Mitwirkung ergeben sich allein aus § 66 Abs. 2, Abs. 3 SGB I. (vgl. hierzu bereits: BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus SG Oldenburg, 13.09.2017 - S 81 R 54/16
    (so auch BSG, Urt. v. 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R, zitiert nach juris, wonach eine Besserungssicht dazu führt, dass statt einer Dauerrente lediglich eine befristete Rente zu gewähren ist) Die in Rente auf Zeit setzt die begründete Aussicht voraus, dass die Erwerbsminderung in absehbarer Zeit behoben sein wird.

    So führte auch das BSG aus, dass eine bestehende Besserungsaussicht (dort bei einer bestehenden Knieschädigung und einer Besserungssicht im Falle der Implantation einer Knieprothese) lediglich dazu führt, dass die Rente zu befristen ist, anstatt sie dauerhaft zu zahlen (Urt. v. 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R, zitiert nach juris,).

  • LSG Bayern, 09.04.2014 - L 19 R 426/08

    Behandlungsoptionen, Schmerzfehlverarbeitung, versicherungsrechtliche

    Auszug aus SG Oldenburg, 13.09.2017 - S 81 R 54/16
    Diese Argumentation, bei der sich die Beklagte auf die ständige Rechtsprechung des Landessozialgerichts Bayern stützt (vgl. nur beispielhaft LSG, Urt. v. 09.04.2014 - L 19 R 426/08 mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris), vermag nicht zu überzeugen.
  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
    Auszug aus SG Oldenburg, 13.09.2017 - S 81 R 54/16
    Zwar hat die Rechtsprechung des BSG bei seelischen Störungen eine Krankheit dann verneint, wenn sie durch Willensentschlüsse des Betroffenen behoben werden können (vgl. BSGE 21, 189, 191).
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