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   SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 22/07 ER   

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https://dejure.org/2007,75184
SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 22/07 ER (https://dejure.org/2007,75184)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 15.06.2007 - S 2 SO 22/07 ER (https://dejure.org/2007,75184)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - S 2 SO 22/07 ER (https://dejure.org/2007,75184)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92

    Übernahme der Kosten für eine Urlaubspflegekraft

    Auszug aus SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 22/07
    Dem Antragsteller ist darin zuzustimmen, dass die Frage nach der (Un-)Verhältnismäßigkeit wunschbedingter Mehrkosten sich nicht in einem rein rechnerischen Kostenvergleich erschöpft, sondern eine wertende Betrachtungsweise verlangt (BVerwG, Urteil vom 17.11.1994 - 5 C 13/92 = BVerwGE 97, 103 bis 110).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 22/07
    Verglichen werden müssen im vorliegenden Fall die Kosten, die die von dem Antragsteller gewünschte ambulante Pflege verursacht, und die Kosten, die bei seiner Unterbringung in einem - geeigneten - Wohnheim entstehen würden (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 22.01.1987 - 5 C 10.85).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vollziehung der einstweiligen Anordnung nur bei

    Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 - FEVS 55, 545: Mehrkosten von 21, 24% unverhältnismäßig; VG Münster, Urteil vom 24. April 2006 a.a.O.: Überschreitung um 30% noch verhältnismäßig; Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 15. Juni 2007 - S 2 SO 22/07 ER - : Einzelfallprüfung ohne starre Kostengrenze, jedoch bei Mehrkosten von 33 % Unverhältnismäßigkeit im konkreten Fall bejaht; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.4 Rdnr. 30: Mehrkosten bis zu 20% nicht unverhältnismäßig; Dillmann, a.a.O., S. 102 f.: ein Drittel an Mehrkosten Richtschnur für die Annahme unverhältnismäßiger Kosten).
  • SG Oldenburg, 29.02.2008 - S 2 SO 26/08

    Sozialgericht Oldenburg ermöglicht "Behinderten-WG" menschenwürdiges Wohnen und

    Am 05.02.2007 hat er darüber hinaus vor dem Sozialgericht Oldenburg die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt (Verfahren S 2 SO 22/07 ER).

    Nicht anders ist zu erklären, dass die Antragsgegnerin trotz Obsiegens im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in der ersten Instanz (Verfahren 5 2 SO 22/07 ER) den Rechtsstreit im Beschwerdeverfahren durch ein vollumfängliches Anerkenntnis beendet hat Die Antragsgegnerin hat damit bewusst in Kauf genommen, dass mit zunehmender Dauer des Wohnens in der Wohngemeinschaft ein Herausreißen des Antragstellers aus seiner Wohngemeinschaft immer problematischer wird.

  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2012 - L 7 SO 5006/11
    Letztlich ist ebenfalls noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob überhaupt eine generelle Kostenobergrenze festgelegt werden kann - jedenfalls Mehrkosten von rund 75% sind vom BVerwG (BVerwGE 65, 52, 56) als "unvertretbar" angesehen worden - bzw. bis zu welcher Grenze noch eine Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten angenommen werden kann (vgl. etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 - FEVS 55, 545: Mehrkosten von 21, 24% unverhältnismäßig; VG Münster, Urteil vom 24. April 2006, a.a.O.: Überschreitung um 30% noch verhältnismäßig; Sozialgericht Oldenburg., Beschluss vom 15. Juni 2007 - S 2 SO 22/07 ER - juris): Einzelfallprüfung ohne starre Kostengrenze, jedoch bei Mehrkosten von 33% Unverhältnismäßigkeit im konkreten Fall bejaht; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.4 Rdnr. 30: Mehrkosten bis zu 20% nicht unverhältnismäßig; Dillmann, ZfF 2010, 97, 102 f.: ein Drittel an Mehrkosten Richtschnur für die Annahme unverhältnismäßiger Kosten).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2009 - L 8 SO 60/08
    Das SG hat diesen Antrag mit Beschluss vom 15. Juni 2007 (- S 2 SO 22/07 ER -) abgelehnt.
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