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   SG Oldenburg, 15.12.2017 - S 21 SO 47/17 ER   

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https://dejure.org/2017,53176
SG Oldenburg, 15.12.2017 - S 21 SO 47/17 ER (https://dejure.org/2017,53176)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 15.12.2017 - S 21 SO 47/17 ER (https://dejure.org/2017,53176)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - S 21 SO 47/17 ER (https://dejure.org/2017,53176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beanspruchung der Gewährung (höherer) Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege in Form des Persönlichen Budgets im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung der Gewährung (höherer) Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege in Form des Persönlichen Budgets im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2016 - L 9 SO 522/16

    Leistungen zur Deckung eines Assistenz- und Pflegebedarfs; Fehlen einer

    Auszug aus SG Oldenburg, 15.12.2017 - S 21 SO 47/17
    Zwar hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 29. November 2016 (L 9 SO 522/16 B ER) die Auffassung vertreten, dass einem Anordnungsanspruch auf Gewährung eines persönlichen Budgets das Fehlen einer Zielvereinbarung gem. § 4 i. V. m. § 3 Abs. 4 der Budgetverordnung entgegenstehe (ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 06. August 2015, L 8 SO 24/15 B ER zit. nach juris; abweichend hierzu, wonach in bestimmten Fällen die Gewährung eines Persönlichen Budgets auch im Wege der Einstweiligen Anordnung möglich sein muss, Schweigler, RdLH 2016, S. 15f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 15.12.2017 - S 21 SO 47/17
    Zwar hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 29. November 2016 (L 9 SO 522/16 B ER) die Auffassung vertreten, dass einem Anordnungsanspruch auf Gewährung eines persönlichen Budgets das Fehlen einer Zielvereinbarung gem. § 4 i. V. m. § 3 Abs. 4 der Budgetverordnung entgegenstehe (ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 06. August 2015, L 8 SO 24/15 B ER zit. nach juris; abweichend hierzu, wonach in bestimmten Fällen die Gewährung eines Persönlichen Budgets auch im Wege der Einstweiligen Anordnung möglich sein muss, Schweigler, RdLH 2016, S. 15f).
  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung im fachgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus SG Oldenburg, 15.12.2017 - S 21 SO 47/17
    Denn Artikel 19 Abs. 4 S. 1 Grundgesetz gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. September 2016, 1 BvR 1630/16, zit. nach juris).
  • OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20

    Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum;

    Vor dem Hintergrund, dass eine Zielvereinbarung und eine auf ein persönliches Budget ausgerichtete Hilfeplanung bislang deshalb nicht möglich waren, weil die Antragsgegnerin den Anspruch des Antragstellers auf ein persönliches Budget rechtsirrig bestreitet, wäre es nicht mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) vereinbar, den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen des Fehlens einer Zielvereinbarung und einer entsprechenden Hilfeplanung abzulehnen (vgl. zur ausnahmsweisen Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes trotz fehlender Zielvereinbarung auch VG Gera, Beschl. v. 09.02.2018 - 6 E 10/18 Ge, juris Rn. 44 ff.; SG Oldenburg, Beschl. v. 15.12.2017 - S 21 SO 47/17 ER, juris Rn. 22).
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